Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien > Mietrecht >

Checkliste für frustrierte Mieter

...

Checkliste für frustrierte Mieter

01.07.2011, 19:00 Uhr | Spiegel Online

Wasserkosten gehören zur Betriebskostenabrechnung (Foto: imago) (Quelle: imago)

Wasserkosten gehören zur Betriebskostenabrechnung (Foto: imago) (Quelle: imago)

Hohe Nachzahlungen, kryptische Zahlenkolonnen: Einmal pro Jahr kommt die Betriebskostenabrechnung. Mieter fühlen sich oft überfordert. Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 06/2011) hat deshalb eine Checkliste erstellt, die die wichtigsten Fragen klärt - und Verbrauchern zeigt, wie sie sich gegen zu hohe Forderungen wehren können.

Ich habe eine hohe Nachforderung erhalten. Muss ich zahlen?

Das müssen Sie nur, wenn der Vermieter rechtzeitig abgerechnet hat und die Abrechnung nachvollziehbar ist. Jede Abrechnung muss mindestens zu jedem Posten die Gesamtkosten des Hauses nennen, den Anteil des Mieters und den Schlüssel, mit dem die Gesamtkosten auf die Mieter umgelegt worden sind. Wenn im Mietvertrag nichts anderes steht, ist die Wohnfläche der Umlagemaßstab.

Wie lange dürfen Vermieter sich mit der Abrechnung Zeit lassen?

Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, für das Kalenderjahr 2010 also bis zum 31. Dezember 2011. Die Abrechnungsperiode muss aber nicht immer das Kalenderjahr sein. Läuft sie vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011, hat der Vermieter bis zum 30. Juni 2012 Zeit. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr an Sie stellen. Welcher Zeitraum für die Abrechnung maßgeblich ist, steht im Mietvertrag.

In meiner Abrechnung stehen zwar die Gesamtheizkosten des Hauses, aber nicht, wie viel Brennstoff eigentlich verbraucht wurde. Ist das korrekt?

Nein, der Vermieter muss auch den Gesamtverbrauch angeben, bei Heizöl zum Beispiel in Litern. Fehlt die Information, ist die Abrechnung an dieser Stelle formell falsch. Hat der Vermieter errechnet, dass Sie Heizkosten nachzahlen müssen, können Sie das so lange verweigern, bis er eine ordnungsgemäße Abrechnung schickt. Gelingt ihm das innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist nicht, müssen Sie gar nichts nachzahlen.

Partner-Angebot
Stromkosten zu hoch?
Jetzt Strompreise vergleichen und Anbieter wechseln (Foto: Montage)

Jetzt mit dem Verivox-Stromrechner Anbieter vergleichen, wechseln und Geld sparen!

Strompreisvergleich

Laut Abrechnung hat der Hauswart 600 Euro erhalten. Darf die gesamte Summe auf die Mieter verteilt werden?

In den meisten Fällen nicht. Reparaturen im Haus und Wohnungsabnahmen beispielsweise sind nicht von Ihnen zu bezahlen. Erledigt der Hauswart in Ihrer Wohnanlage solche Arbeiten, müssen die 600 Euro gekürzt werden. Vielleicht haben Sie den Hausmeister schon einmal bei solchen Tätigkeiten gesehen. Dann können Sie den Vermieter darauf ansprechen und ihn auffordern, die Summe zu kürzen. Oft schätzen die Vermieter und ziehen 10 bis 15 Prozent ab. In den meisten Fällen ist das auch realistisch.

Welche Posten darf der Vermieter denn überhaupt abrechnen?

Grundsätzlich können viele Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden: die Grundsteuer ebenso wie Ausgaben für Gartenpflege, Müllbeseitigung oder Versicherungen. Die Posten müssen aber im Mietvertrag vereinbart sein. Der Vermieter kann darin einzeln aufzählen, welche Betriebskosten er auf Sie umlegen möchte. Er kann aber auch einfach auf die Betriebskostenverordnung verweisen.

Anzeige
2,6% Zinsen aufs Trading-Konto
Testen Sie den Devisen-Handel mit dem kostenlosen Demokonto der FXdirekt Bank (Quelle: FXdirekt Bank AG)

Devisen-Handel beim Testsieger, Cash Back und keine Ordergebühren!

Jetzt sichern

Ich soll laut Abrechnung "sonstige Kosten" zahlen. Was bedeutet das?

Unter diesem Begriff kann der Vermieter Ausgaben für Dienste umlegen, die er im Mietvertrag als "sonstige Kosten" genannt hat. Rechnet Ihr Vermieter zum Beispiel die Ausgaben für eine Dachrinnenreinigung ab, ohne dass die Position im Mietvertrag genannt ist, müssen Sie nicht zahlen.

Der Vermieter lässt einen Baum fällen. Müssen wir das bezahlen?

Nein, nur Kosten, die dem Vermieter laufend entstehen, sind Betriebskosten. Die meisten Gerichte gehen davon aus, das Einzelaktionen wie das Fällen von alten und kranken Bäumen nicht umgelegt werden dürfen.

Anzeige
Gas-Preisvergleich
Kostenloser Gas-Preisvergleich.

Finden Sie den günstigsten Gasanbieter in Ihrer Region.
Vergleichen und Sparen

Wie gehe ich vor, wenn ich an der Höhe der Betriebskosten zweifle?

Rechnen Sie aus, wie viel Betriebskosten Sie pro Quadratmeter und Monat zahlen sollen. Beispiel: Der Vermieter verlangt von Ihnen 600 Euro im Jahr für die Hausreinigung. Sie wohnen in einer 100-Quadratmeter-Wohnung. Ihre Reinigungskosten pro Monat betragen dann 50 Cent pro Quadratmeter. Vergleichen Sie diese Zahl mit früheren Betriebskostenabrechnungen und den Werten aus dem Betriebskostenspiegel. Der Mieterbund ermittelt darin die durchschnittlichen Betriebskosten in Deutschland. Laut aktuellem Betriebskostenspiegel für 2009 zahlen Mieter für die Gebäudereinigung im Schnitt nur 15 Cent. Fragen Sie beim örtlichen Mieterverein nach, ob es regionale Vergleichswerte gibt. Da Sie mit 50 Cent erheblich mehr zahlen als der Durchschnitt, sollten Sie den Vermieter nun um eine Erklärung bitten und in seine Abrechnungsunterlagen schauen.

Mein Vermieter will, dass ich die Rechnungen bei ihm einsehe. Kann er mir nicht einfach Kopien zuschicken?

Wenn der Vermieter oder seine Hausverwaltung leicht erreichbar sind, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Kopien. Anders ist es nur bei Sozialwohnungen. Manche Vermieter schicken ihren Mietern aber freiwillig immer Kopien. Es gibt auch Fälle, in denen es für den Mieter unzumutbar ist, die Unterlagen beim Vermieter zu überprüfen, etwa wenn der Mieter gehbehindert ist oder der Vermieter in einer anderen Stadt wohnt. Dann muss der Vermieter Kopien schicken. Solange er das nicht tut, ist der Mieter zu Nachzahlungen nicht verpflichtet.

Partner-Angebot
Kfz-Versicherung
Über 180 Tarife vergleichen, online abschließen und bis zu 500 € sparen! (Foto: transparo)

Jetzt Kfz-Versicherung wechseln und bis zu 500 Euro jährlich sparen.

Versicherungsvergleich starten

Mein Vermieter ist bereit, mir Kopien von den Belegen zu schicken, will aber 50 Cent pro Kopie. Ist das okay?

Nein. Überwiegend halten die Gerichte 25 Cent je Kopie für angemessen. Wenn Ihr Vermieter auf den 50 Cent besteht, können Sie unter Vorbehalt zahlen. Streiten Sie später über die Betriebskosten, können Sie gleich auch den Kopierpreis reklamieren. Selbst 25 Cent pro Kopie bedeuten bei 100 Kopien etwa 25 Euro. Fragen Sie Nachbarn, die auch Interesse an den Belegen haben, ob diese sich an den Kosten beteiligen.

Als ich einzog, hat mir der Vermieter gesagt, dass die monatlichen Vorauszahlungen "in etwa hinhauen". Jetzt soll ich nachzahlen. Muss ich?

Ja. Da Sie nur eine mündliche Aussage haben, wird es schwer, sich zu wehren. Sie müssten schon beweisen können, dass der Vermieter Ihnen das zugesichert hat. Wer böse Überraschungen vermeiden will, lässt sich vor dem Einzug vom Vermieter eine alte Abrechnung zeigen oder fragt bei anderen Mietern im Haus nach.

Ungewöhnliche Kraftwerke: Strom aus ... was?!
6 Bilder von 10

Mein Vermieter hat seit 2008 nicht abgerechnet: Was soll ich tun?

Obwohl die einjährige Frist zur Abrechnung für den Vermieter abgelaufen ist, können Sie noch eine Abrechnung verlangen. Ergibt sie ein Guthaben, muss der Vermieter Ihnen das Geld noch auszahlen. Stellt er eine Nachforderung, können Sie jedoch auf die abgelaufene Frist verweisen. Sträubt sich der Vermieter abzurechnen, haben Sie ein Druckmittel: Sie können die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen so lange zurückzuhalten, bis er seiner Pflicht nachkommt.

In unserem Mehrparteienhaus gibt es im Erdgeschoss einen Frisör. Er verbraucht sehr viel Wasser. Müssen wir den erhöhten Verbrauch mitbezahlen?

Nein. Bezieht der Frisör sein Wasser über den allgemeinen Anschluss des Hauses, muss der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung von den Wasserkosten aller Mieter einen Teil für das Gewerbe abziehen. Solange Ihr Vermieter den Fehler nicht korrigiert hat, können Sie den Wasseranteil, den Sie nachzahlen sollen, einbehalten. Kleinere Ungerechtigkeiten müssen Mieter aber akzeptieren. Für ein Jobcenter oder ein Internetcafé im Gebäude etwa ist keine getrennte Abrechnung erforderlich. Denn solche Gewerbe verursachen nicht erheblich mehr Betriebskosten als private Mieter.

Zählt der Balkon mit, wenn die Kosten nach Fläche verteilt werden?

Ja, der Balkon zählt anteilig mit zur Wohnfläche. Seit 2004 besagt die Wohnflächenverordnung, dass der Balkon im Regelfall zu einem Viertel mitzählt. Bei älteren Verträgen darf der Vermieter die Balkonfläche bis zur Hälfte berücksichtigen.

Der Vermieter rechnet die Heizkosten komplett nach Quadratmetern auf alle Mieter um. Geht das?

Nein, Heizkosten sollen nach der Heizkostenverordnung mindestens zu 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach dem Verbrauch umgelegt abgerechnet werden. Die Heizkostenverordnung gibt Ihnen in einem solchen Fall das Recht, die Kosten um 15 Prozent zu kürzen.

Meine Wohnung ist kleiner, als es im Mietvertrag steht. Welche Fläche gilt dann bei Umlage der Betriebskosten?

Das hängt vom Umfang der Abweichung ab. Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, muss die tatsächliche Fläche zugrunde gelegt werden. Ist die Abweichung geringer, darf der Vermieter nach der vereinbarten Fläche abrechnen.

Ich bin Erdgeschoss-Mieter. Muss ich trotzdem für den Aufzug zahlen?

Ja, wenn nach dem Mietvertrag die Kosten des Aufzugs umgelegt werden dürfen, gilt das auch für Sie im Erdgeschoss. Ob Sie den Aufzug tatsächlich nutzen, ist egal. Anders ist es, wenn Sie mit dem Aufzug gar nicht zu Ihrer Wohnung kommen, weil diese in einem anderen Gebäudeteil liegt als der Aufzug. Dann ist eine Klausel über die Kostenbeteiligung des Mieters an den Aufzugskosten unwirksam.

Die Heizkosten kommen mir sehr hoch vor. Was kann ich tun?

Sie sollten - auch durch einen Vergleich mit der Vorjahresabrechnung - prüfen, ob der Kostenanstieg auf höhere Preise oder einen höheren Verbrauch zurückzuführen ist. Über die Internetseite www.heizspiegel.de erfahren Sie, wie Ihre Werte im Vergleich zum Durchschnitt in Deutschland oder Ihrer Region liegen. Über einen Blick in die Rechnungen beim Vermieter erfahren Sie, ob die abgerechneten Kosten tatsächlich angefallen sind. Einen Anspruch auf eine modernere Heizung oder eine Dämmung des Hauses haben Sie nicht. Aber Sie können beim Vermieter anregen, über solche Energiesparmaßnahmen nachzudenken.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon


Immobiliensuche
Traumimmobilie finden
Deutschlands größte Immobiliensuche (Foto: dpa)

Profitieren Sie von Deutschlands größtem Immobilienmarkt. Immobiliensuche

Quelle: Spiegel Online

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Checkliste für frustrierte Mieter" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Checkliste für frustrierte Mieter" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (46)

zum Forum

Thema: "Checkliste für frustrierte Mieter"

melody schrieb: am 1. September 2011 um 01:45:32
(0) (0) Checkliste für frustierte Mieter
Es gibt schlechte Vermieter, wie auch schlechte Mieter, dies mal vorweg. Den meisten Ärger bringt die
Nebenkostenabrechnung und die hat es oftmals in sich.Würde man sich an Vereinbarungen halten, ließe sich so mancher Ärger vermeiden. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein d.h. exakte Auflistung und nicht Pauschalsummen die evtl. ein Gärtner oder... bekommen . Wehrt sich der Mieter, ist der Ärger groß. Es gibt Rechte und Pflichten auf beide Seiten. Zu Pauschalbeträge gibt es u.a. Urteile.
mehr Kommentar melden

tsdsassa schrieb: am 7. August 2011 um 20:19:05
(0) (1) Nebenkosten
Dieses gemecker auf die Vermieter kann man nicht mehr ertragen. Vermiete mehrere Wohnungen und meine Nebenkostenabrechnungen
sind korrekt . Meist sind es kleine Nachzahlungen unterhalb von Euro 100 und auch sehr oft Rückzahlungen von etrwa Euro 100.-. Besonders zwei Parteien (länger als 10 Jahre Mieter) haben sich von hohen Nachzahlern zu Rückzahlern entwickelt ( 190,- bzw 310,--) Staune jedoch wie ungepflegt manche Wohnungen. Vermiete jetzt wieder eine neu renovierte Wohnung mal sehen !!!
mehr Kommentar melden

Mieter schrieb: am 19. Juli 2011 um 15:35:10
(0) (0) Nebenkosten
Frage: Wenn bei einem 4 Parteien-Haus für jede Partei monatlich ein 60 LTR. Müllsack zur Verfügung steht(reicht normal aus
wenn ökonomisch gepresst/befüllt wird) aber eine Partei durch "reichlichen"Kindersegen anmeldet einen Mehrbedarf an Müllsäcke zu haben, muß dann der Vermieter darauf eingehen und erhöhen aber dann die anderen Parteien zusätzlich zur Kasse bitten oder muß der Kindersegen persönlice Säcke kaufen? Um Antwort wird gebeten.
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Große Schuhvielfalt
Neue Frühlings-Trends von zalando.de

Die neue Frühlingskollektion von Topmarken: tolle Schuhe, Mode u.v.m. - Versand gratis. mehr

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Trendmode aus Leinen
Trendmode aus Leinen von GERRY WEBER

Leicht, lässig und doch edel -
jetzt den Nature-Look entdecken! zum Special


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Heynckes: "Mit jedem Tag wird's schlimmer"
Jupp Heynckes hat die Niederlage gegen Chelsea noch nicht verarbeitet. (Quelle: imago)

Gerüchte um vorzeitigen Abschied. mehr

Mietnomaden soll es an Kragen gehen
Mietnomaden soll es an den Kragen gehen (Quelle: imago)

Regierung: Vermieter- Rechte stärken. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Spezialtransporter - Hightech aus Leipzig

Der Bau der Fahrzeuge dauert bis zu zehn Monate. zum Video

Einkaufswelt
Unglaubliche Ersparnis
Tiefpreise: Patronen für Canon-Drucker bei druckerzubehoer.de

Bis zu 92% auf Patronen für Canon-Drucker. von druckerzubehoer.de

Immobiliensuche

Heizölpreis
Heizölpreis
Heizölpreis-Rechner

Mietrechtslexikon
Urteile zum Mietrecht
Mietrechtslexikon: Gerichtsurteile über Streits zwischen Mietern und Vermietern (Foto: imago)

Wenn Mieter und Vermieter streiten. Mietrecht

Anzeige
Konto mit Kick

Jetzt mit dem Postbank Giro plus bis zu 200 € sichern!* mehr

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Anzeige
Kaufen oder mieten?
Kaufen oder Mieten? (Foto: Montage)

Was ist günstiger: zur Miete wohnen oder eine Immobilie kaufen? Rechner starten

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige