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Das Schornsteinfeger-Monopol fällt

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Das Schornsteinfeger-Monopol fällt

29.12.2008, 16:27 Uhr | bv

Schornsteinfeger - Der Glücksbringer grüßt demnächst seltener (Foto: dpa) Schornsteinfeger - Der Glücksbringer grüßt demnächst seltener (Foto: dpa)Schornsteinfeger gelten genau wie rosafarbene Marzipanschweine als Glücksbringer. Viele Hausbesitzer sind auf die stets schwarz gekleideten Handwerker aber nicht immer gut zu sprechen - und das hängt mit dem Kehrmonopol zusammen. Dieses speziell deutsche Sonderrecht erlaubte es den Kaminkehrern nämlich seit 1935, Immobilienbesitzern in ganz Deutschland aufs Dach zu steigen, ob die wollen oder nicht. Ein neues Gesetz sorgt hier nun für gewisse Änderungen.

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Monopol der Schornsteinfeger fällt langsam

Zwar haben Schornsteinfeger auch in Zukunft das alleinige Recht, die sogenannte Feuerstättenschau, also die Begutachtung einer Heizungsanlage, vorzunehmen. Allerdings fällt das Gebietsmonopol der Schornsteinfeger, die Bezirke werden künftig alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Außerdem können Heizungsbauer oder Sanitär- und Klimaanlagenbetriebe bestimmte Wartungsarbeiten übernehmen.

Mehr Auswahl, aber auch mehr Pflichten

Für Kunden bedeutet die größte Reform des Schornsteinfegerwesens mehr Auswahl und unter Umständen geringere Kosten, aber auch mehr Pflichten. Da das jetzige Gesetz aber erst zum 31. Dezember 2012 ausläuft, vergehen noch Jahre, bis sämtliche Auswirkungen spürbar werden. Grundsätzlich können die Immobilienbesitzer ab sofort entscheiden, ob sie den Bezirksschornsteinfeger oder einen ausländischen Dienstleister beauftragen. Davon können vor allem Kunden in grenznahen Städten profitieren.

EU forderte Änderung des deutschen Gesetzes

Das deutsche Schornsteinfegergesetz wurde auf Drängen der Europäischen Union geändert. Es widersprach der Dienstleistungsfreiheit, dass Kaminkehrer aus anderen EU-Ländern hierzulande nicht tätig werden durften. Aber auch innerhalb Deutschlands ergeben sich Änderungen, die für mehr Wettbewerb sorgen werden.

Noch vier Jahre Bestandsschutz für Kaminkehrer

Bislang sichert der Gesetzgeber einem Schornsteinfegermeister ein Monopol in einem von 8000 deutschen Kehrbezirken zu. Andere inländische Schornsteinfeger haben dort vorerst weiter nichts zu suchen. Das ändert sich erst in vier Jahren, wenn ein bis dahin vereinbarter Bestandsschutz ausläuft. "Derzeit gibt es für Verbraucher noch keine sichtliche Änderung", sagt Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) in St. Augustin bei Bonn. Der Verband vertritt unter anderem die Heizungsbauer und -installateure.

Schornsteinfeger bleibt eine Instanz

Frühestens ab 2013 können sich Heizungsbesitzer auch zwischen inländischen Handwerkern entscheiden, die die Heizungsanlage reinigen und warten. Zum Jahresende 2012 könnten die Sanitärbetriebe verstärkt auf den Markt für Schornsteinfegerdienstleistungen gehen. Ob sich das für Verbraucher günstig auswirken wird, ist allerdings noch nicht absehbar. Denn bestimmte hoheitliche Sicherheitsüberprüfungen darf auch dann weiter nur der Schornsteinfeger übernehmen. Das gilt für die sogenannte Feuerstättenschau sowie für die Bauabnahme neuer Heizungen. Soll der beauftragte Handwerksbetrieb auch diese Aufgaben ausführen, wird er einen ausgebildeten Schornsteinfeger anstellen müssen, sagt Achim Heckel, Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in Saarbrücken.

Heizungsbesitzer müssen selbst an Termine denken

Verbraucher erhalten mit den neuen Regelungen langfristig aber nicht nur mehr Auswahl - sie werden auch stärker in die Pflicht genommen. Von 2013 an müssen sie zum Beispiel selbst daran denken, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden. Bislang besuchte der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr.

Mehr Mängel an Heizungen?

Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig - zwei Mal in sieben Jahren - vom Schornsteinfeger vorgenommen. "Es ist zu befürchten, dass die Mängel an Feuerstätten zunehmen werden. Der angekündigte Besuch des Schornsteinfegers diente erfahrungsgemäß bei vielen Hausbesitzern als Erinnerungsstütze, vorher eine Wartung durchführen zu lassen", sagt Heckel. Und wenn Heizungsbetreiber sich nicht regelmäßig um eine Wartung kümmern, zahle im Schadensfall möglicherweise die Versicherung nicht - so sehen es die Schornsteinfeger.

Kurze Prüfintervalle nicht unbedingt notwendig

Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin besteht aber wenig Anlass zur Sorge: "Vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts und eines allgemein hohen technischen Standards ist eine Überwachung der Feuerungsanlagen alle fünf Jahre vollkommen ausreichend", sagt Präsident Rolf Kornemann. Das kurze Intervall entspreche eher den Interessen der Schornsteinfeger. Kornemann ärgert eher, dass sich auch fortan grundsätzlich zwei Handwerker um die Ordnung im Heizungskeller kümmern müssen: ein Heizungsinstallateur und ein Schornsteinfeger. Das sorge dafür, dass "Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter weiterhin zu hohe Gebühren zahlen müssen".

Doppelte Arbeit bleibt teilweise bestehen

Üblich ist, dass ein Fachbetrieb beim Einbau eines neuen Kessels oder einer Gastherme misst, ob das Gerät einwandfrei arbeitet und nicht zu viele Abgase durch den Schornstein bläst. Etwas später klingelt dann der Schornsteinfeger und wiederholt bei seiner Routinekontrolle die Untersuchungen. Die teure Doppelarbeit ist aus Expertensicht unbegründet: "Heizungsfachleute und Schornsteinfeger verfügen über die gleichen Messgeräte", sagt Gerhard Luther, Experte für Energieversorgung an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. "Und es reicht, wenn einer von beiden die Sicherheit überprüft." Schon jetzt würden Heizungsbauer die gleichen Tests wie die Kaminkehrer vollziehen, um Beanstandungen und damit weitere Kontrolltermine zu vermeiden.

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Quelle: dpa-tmn , dpa , t-online.de

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