28.06.2011, 09:19 Uhr | Tobias Schormann, dpa / t-online.de/business, sia
Den Chef beleidigen - das ist auch im Internet verboten! (Foto: imago)
"Mein Chef ist ein Schwachkopf!" - gedacht haben das sicher schon viele Angestellte einmal. Und klugerweise darauf verzichtet, dem Vorgesetzten ihre Meinung direkt ins Gesicht zu sagen. Im Internet haben manche da weniger Hemmungen. Darauf setzen Seiten wie Kununu.com, Jobvote.com oder Meinchef.de: Auf solchen Portalen können Mitarbeiter den Chef unverblümt bewerten - kostenlos und anonym. Das zumindest glauben viele Nutzer. Wir zeigen, wo beim Ablästern im Web die Grenzen liegen und wann Sie den Job oder sogar eine Haftstrafe riskieren.
Wer sich darauf gefreut hat, sich endlich einmal online über die Marotten des Chefs auslassen zu können, der sei gewarnt: Schmähkritik ist tabu. Mitarbeiter, die Vorgesetzte öffentlich beleidigen oder Firmengeheimnisse ausplaudern, riskieren ihre Jobs.
Die Bewertungen im Internet drehen sich dabei nicht nur um den Chef allein. Auch für das Betriebsklima, den Lohn, die Aufstiegschancen und das Angebot an Weiterbildungen dürfen Mitarbeiter Noten vergeben. "Die Arbeit ist Knochenarbeit" beschwert sich etwa ein Nutzer der Seite Evaluba.com. "Es werden ständig finanzielle Versprechungen gemacht, die nie eingehalten werden", klagt ein anderer auf Kununu.com. Und ein Dritter will sogar "Spitzel unter den Kollegen" bemerkt haben.
Solche Berichte sollen zum Beispiel Bewerbern helfen, sich ein Bild von einer Firma zu machen, in der ein Job frei wird. Die Bewertungen ermöglichten einen Blick "hinter die Kulissen der Unternehmen", erklärt Per Hlawatschek von der Seite Meinchef.de. Die Idee, die dahintersteckt: Über das Internet sollen Außenstehende Informationen über die Firma aus erster Hand erhalten. Und sie sollen die ehrliche Meinung von Mitarbeitern hören.
Von der Kritik kann übrigens auch der Chef profitieren: Er erfahre so, was die Mitarbeiter wirklich denken, erläutert Johannes Knausenberger von der Seite Evaluba.com. "Es ist eben einfacher, das anonym zu äußern, als es dem Chef ins Gesicht zu sagen", so Knausenberger.
Einige Anbieter sehen ihre Bewertungen sogar als eine Art neues Prüfsiegel für arbeitnehmerfreundliche Firmen an: Jobvote.com etwa bezeichnet sich als die "Stiftung Warentest" für Arbeitgeber. Knausenberger gibt sich da bescheidener: "Das ist natürlich subjektiv und nicht objektiv." Schlechte Bewertungen seien daher mit Vorsicht zu genießen, lautet seine Empfehlung. Eine reine Mecker-Ecke soll das Ganze zudem nicht sein, warnt Knausenberger. Und es sei auch nicht so, dass Nutzer nur ihren Frust ablassen - positive und negative Einträge hielten sich in der Praxis in etwa die Waage.
Beschäftigte, die selbst eine Einschätzung abgeben möchten, sollten sich an ein paar Regeln halten, um Ärger zu vermeiden. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", erinnert etwa Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg alle, die planen, online über Chef oder Firma herzuziehen. Gegen schlechte Noten allein könne ein Arbeitgeber zwar nicht vorgehen, gegen Schmähkritik und unwahre Behauptungen allerdings schon.
So dürften Arbeitnehmer nicht einfach "Die zahlen nie pünktlich" oder "Mein Chef ist ein Steuerhinterzieher" schreiben, wenn das nicht stimmt, erklärt Eckert, der Vorstandsmitglied vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Solche Verleumdungen oder üble Nachrede könnten eine Abmahnung nach sich ziehen. Schlimmstenfalls drohe sogar die fristlose Kündigung. Außerdem könnten solche Vergehen strafrechtlich geahndet werden: Auf eine Beleidigung stehen demnach eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft, auf eine öffentliche Verleumdung sogar bis zu fünf Jahre im Gefängnis.
Das wissen auch die Anbieter: Die Macher von Kununu.com etwa verbieten ausdrücklich "diskriminierende, beleidigende, rufschädigende, rassistische und vulgäre Aussagen", wie das Unternehmen auf seiner Webseite erläutert. Auch das Veröffentlichen von Firmeninterna ist gegen die Regeln.
Für deren Einhaltung sorgen Sicherheitsvorkehrungen: "Jeder frei formulierte Kommentar wird von uns manuell gesichtet und freigeschaltet", betont Hlawatschek von Meinchef.de. Auch andere Anbieter versprechen das. Verstößt ein Eintrag gegen die Vorgaben, müsse der Nutzer ihn vor einer Freischaltung überarbeiten, ergänzt Knausenberger.
Nutzer der Bewertungsseiten sollten darüber hinaus wissen, dass sie sich im Netz nicht hinter ihrem Pseudonym verstecken können. Daher ist es unklug, sich nicht von der scheinbaren Anonymität des Webs zu maßlosen Äußerungen verleiten zu lassen, warnt Eckert. Bei einer Strafanzeige könne ein Gericht anordnen, dass der Anbieter die Nutzerdaten herausgeben muss.
Selbst wenn das nicht passiert, kann Nutzern Ärger im Job drohen. Denn unter Umständen reiche schon der begründete Verdacht einer Straftat für eine Kündigung aus, erklärt Eckert. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand den Ruf der Firma schädigt, indem er über vertrauliche Details schreibt, die außer ihm kaum ein Mitarbeiter kennen kann. Sprechen beispielsweise eindeutige Indizien dafür, dass einer von zwei Buchhaltern der Firma hinter einem Eintrag stecken muss, dürfe der Arbeitgeber den Verdächtigen mit der Begründung entlassen, dass das Vertrauensverhältnis zu ihm zerstört sei.
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer können sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen, wenn sie ihren Chef im Internet bewerten. Das Persönlichkeitsrecht des Vorgesetzten darf jedoch nicht verletzt werden. "Sachliche Kritik ist in der Regel erlaubt", sagt Eckert.
Persönliche Beleidigungen bleiben auch online tabu. Es spreche also nichts dagegen, eine Entscheidung vom Chef mit den Worten "Damit war ich überhaupt nicht einverstanden" oder "Das finde ich falsch" zu kritisieren. Ihn öffentlich einen Schwachkopf zu nennen, das geht Eckert zufolge dagegen zu weit.
Quelle: dpa-tmn
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