Der Goldhase: Ihn soll es nur einmal geben (Foto: imago)Der Goldhase steht vor Gericht. Seit einigen Wochen befasst sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) mit der heiklen Frage, ob außer einem bekannten Schweizer Chocolatier auch dessen Konkurrenten sitzende Schokohasen in Goldpapier herstellen dürfen.
Grund für den Rechtsstreit liefert ein seit 2003 anhaltender Streit zwischen dem Schweizer Schokoladenriesen Lindt & Sprüngli und der österreichischen Firma Franz Hauswirth GmbH aus Kittsee, die ebenfalls sitzende goldene Schokohasen herstellt. Nach einem Bericht der Wiener Zeitung aus dem März 2009 räumte der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) ein, dass zwischen den beiden Osterhasen Verwechselungsgefahr bestehe. Da Lindt seinen Hasen jedoch bereits im Jahr 2000 als dreidimensionale Marke eintragen ließ, will der Konzern dem Konkurrenten nun den Vertrieb des Schokohasen untersagen. Eine einstweilige Verfügung gibt es bereits, der Hase wird zur Zeit nicht verkauft.
Streit um den Osterhasen
Doch der Rechtsstreit stellt Europas Top-Juristen noch vor ganze andere Herausforderungen: Die Generalanwältin des Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, hat jetzt ein umfassendes Gutachten über den Osterhasen erstellt. Es handele sich um ein "Eier austragendes Wesen", das "zur österlichen Mythologie" gehöre, schreibt Sharpston. Dieses Wesen sei in Europa für gewöhnlich ein Hase oder Kaninchen, könne aber auch eine andere Gestalt annehmen: "In Australien, wo Kaninchen nicht gut angesehen sind, ist ihre mythologische Nische zum Teil vom 'Easter bilby' (Osterkaninchennasenbeutler) besetzt worden", berichtet die Generalanwältin. Eine erstaunliche Wahl, wo man doch "angesichts der möglichen Fähigkeit, Eier zu legen, eher ein Osterschnabeltier erwarten mag", fügt sie in einer Fußnote hinzu.
Hase oder Kaninchen?
Im Streitfall sei nicht ganz klar, ob es sich nun eigentlich um einen Hasen oder ein Kaninchen handele. Denn: "Der unter der streitigen Marke vertriebene Artikel wird vom Hersteller auf Deutsch als 'Goldhase', auf Englisch als 'Gold bunny', auf Französisch als 'Lapin d'or', auf Italienisch als 'Coniglio d'oro' bezeichnet", schreibt die Juristin mit sichtlichem Missfallen über die Ungenauigkeiten der Übersetzer. "Zum Glück ist die genaue zoologische Einordnung dieses (vermutlichen) Hasenartigen für alle Streitfragen des vorliegenden Falls vollkommen irrelevant." Die Streitfragen selbst allerdings sind so kompliziert, dass Sharpston den Richtern empfiehlt, den Fall nach Klärung einiger grundsätzlicher Rechtsfragen an das österreichische Gericht zurückzuverweisen, das sich hilfesuchend an den EuGH gewandt hatte. Erschwert wird eine Lösung unter anderem dadurch, dass die Formen der Schoko-Hasen verschiedener Hersteller "seit Einführung des maschinellen Wicklungsverfahrens in den 1990er Jahren (...) einander immer ähnlicher geworden" sind.
Entscheidung erst nach Ostern
Das Urteil ist leider erst nach Ostern zu erwarten. Zudem wird auch die Frage zu klären sein, ob der Lindt-Hase nicht auch ohne den Markeneintrag einen stärkeren Rechtsschutz als die anderen sitzenden goldenen Schokohasen besitzt, denn Konkurrenten könnten sich durch die Nutzung ähnlicher optischer Muster Vorteile beim Verkauf der Hasen verschaffen.