Posthorn - Streit um die Wortmarke "Post" (Foto: imago)Der Streit zwischen der Deutschen Post und mehreren Mitbewerbern um die Marke "Post" geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung der Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt aufgehoben und den Fall an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Das Patentgericht muss jetzt einen Gutachter bestellen, der prüfen soll, ob Bürger mehrheitlich den Begriff "Post" als Hinweis auf die Deutsche Post AG verstehen. (Az.: I ZB 48/07)
Der BGH wies allerdings darauf hin, dass in solch einem Fall die Deutsche Post ihren Wettbewerbern gleichwohl nicht untersagen kann, das Wort "Post" als Bestandteil der Unternehmensbezeichnung zu verwenden. Dies hatte der BGH zugunsten der Wettbewerber "City Post" und "Die Neue Post" bereits entschieden. Allerdings ist ihnen die Verwendung eines Posthorns oder der Farbe Gelb versagt, weil sie sich sonst an den guten Ruf des Wettbewerbers anlehnen würden.
Protest seit mehreren Jahren
Die Marke "Post" war vom Deutschen Patent- und Markenamt im Dezember 2003 für zahlreiche Dienstleistungen unter anderem für das Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von Sendungen und die Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eingetragen worden. Dagegen hatten mehrere Wettbewerber und Verbände Anträge auf Löschung der Eintragung gestellt, weil aus ihrer Sicht die Marke "Post" nicht hätte eingetragen werden dürfen.