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DGB: Hartz IV immer noch verfassungswidrig

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DGB: Hartz IV immer noch verfassungswidrig

05.09.2011, 10:34 Uhr | dpa-AFX, AFP

Hartz IV: Der DGB fordert die Neuberechnung der Regelsätze (Quelle: imago)

Hartz IV: Der DGB fordert die Neuberechnung der Regelsätze (Quelle: imago)

Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen in Berlin vorgestellt werden.

Regelsätze falsch berechnet

Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch - so der Vorwurf der Kritiker - die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden.

Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen - wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein - haben, wo dies auch angeboten wird.

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"Regelbedarfe weiterhin verfassungswidrig"

"Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

DGB bereitet neue Klagen vor

Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Regelsätze schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste." Unabhängig davon unterstütze der DGB Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", sagte Buntenbach.

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2012 ist weitere Erhöhung geplant

Laut Medienberichten sieht ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene von 2012 an um zehn Euro auf 374 Euro zu erhöhen. Für Kleinkinder bis zu fünf Jahren sei ein Aufschlag um vier auf 219 Euro vorgesehen. Die Leistungen für hilfsbedürftige Paarhaushalte würden um neun auf 337 Euro pro Person aufgestockt. Bei älteren Kindern blieben die Regelsätze unverändert. Die Anpassung orientiere sich an der Entwicklung von Preisen und Löhnen, die zuletzt deutlich zugelegt hatten.

570 Millionen Euro zusätzliche Kosten

Dies wird den Staat laut "Süddeutsche Zeitung" 570 Millionen Euro zusätzlich kosten. Davon entfielen auf den Bund 540 Millionen Euro, während die Kommunen 30 Millionen tragen müssten, berichtete die Zeitung unter Berufung auf den entsprechenden Verordnungsentwurf des Ministeriums.


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Quelle: AFP , t-online.de , dpa-AFX

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Kommentare (278)

zum Forum

Thema: "DGB: Hartz IV immer noch verfassungswidrig"

Griseldis schrieb: am 5. September 2011 um 21:19:36
(24) (7) Wenn ich diesen
... vielen Mist und Klischees könnte ich wirklich das Saufen und Rauchen anfangen!

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timo schrieb: am 5. September 2011 um 21:17:23
(47) (9) harz 4
ich gehe davon aus,das geld was den harz 4 empfängern genommen wird, für die griechen und co. benutzt wird, dass die weiterhin
siesta machen können!!!
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Omega-Man schrieb: am 5. September 2011 um 21:02:02
(62) (5) Hartz4
@ Otto u.s.w. - Das hauptproblem ist nicht die Höhe von Hartz4 sondern das mittlerweile, gerade durch Hartz4, die Löhne zu Niedrig
sind. Nur Bild-Zeitungsparolen nachzuplappern zeugt auch nicht von Geistiger Reife. Der Fehler an dem SGB-II war und ist das (sehr of Faule) Sozialhilfeempfänger und normale Arbeitslose ehem. Arbeitnehmer in einen Sack gesteckt wurden. Wer 25, 30 oder mehr Jahre Sozialbeiträge gezahlt hat ist wohl kaum als Faulenzer zu bezeichnen, der hat genug Eingezahlt.
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