23.12.2010, 10:34 Uhr | t-online.de/business
Auch bei Minusgraden darf der Chef Mitarbeiter im Freien arbeiten lassen. (Foto: imago)
In wohl jedem Winter wird in vielen deutschen Firmen über dieselben Themen heftig gestritten - etwa: Wie warm muss es am Arbeitsplatz sein? Darf ich an Heiligabend zu Hause bleiben, ohne einen ganzen Tag Urlaub nehmen zu müssen? Wir haben die sieben größten Wintermythen der Arbeitswelt unter die Lupe genommen und zeigen, was wirklich stimmt.
Viel diskutiert wird hierzulande auch über den Anspruch auf Weihnachtsgeld oder die Regeln zum Resturlaub. Der wird doch automatisch ins neue Jahr übertragen - oder doch nicht? Und überhaupt wird das Thema Urlaub am Jahresende oft zum Zankapfel: Schließlich muss der Chef Eltern bevorzugt zwischen den Jahren freie Tage gewähren - oder stimmt das etwa gar nicht?
Im Winter hat das Arbeiten an der frischen Luft Grenzen - und bei Minusgraden kann der Chef wirklich nicht mehr verlangen, dass im Freien gearbeitet wird - oder? Wer sich darauf verlässt, riskiert massiven Ärger mit dem Arbeitgeber. Aber bilden Eis und Schnee nicht zumindest eine gute Entschuldigung, ungestraft zu spät in der Firma zu erscheinen? Auch das sehen Arbeitsrechtexperten anders.
Aber welche Regelungen gelten in all diesen Fällen tatsächlich? Weil sich kaum jemand genau auskennt, kommt es zwischen Chefs und Mitarbeitern, aber auch unter Kollegen immer wieder zu Missverständnissen und Streit. Um das zu vermeiden, erläutern wir Ihnen in unserer Klick-Show die Winterlegenden des Arbeitsrechts.
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