03.09.2011, 09:17 Uhr | Özkan Canel Altintop, dpa, AFP
Hartz IV: Oft sorgen die Regelungen für Verwirrung (Quelle: dpa)
Mehr als das Existenzminimum sichert Hartz IV nicht. Daher gehen viele Erwerbslose einer Nebenbeschäftigung nach. Oft werden sie auch von Verwandten unterstützt. Bekommen Geldgeschenke, erben oder erhalten Rückzahlungen von Stromanbietern. Die Regeln beim Arbeitslosengeld II sind dabei sehr streng gehalten. Oft stiften sie bei den Empfängern Verwirrung. Für einen besseren Überblick haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen und Urteile aufgelistet.
Hartz-IV-Empfänger können monatlich 100 Euro brutto anrechnungsfrei hinzuverdienen. Verdienen Erwerbslose über den Grundfreibetrag von 100 Euro, müssen sie das Einkommen anrechnen lassen. Bei einen Verdienst bis 1000 Euro werden 80 Prozent auf das ALG II hinzugerechnet. Bei über 1000 Euro brutto im Monat sind lediglich 10 Prozent anrechnungsfrei.
Bei Ferienjobs der Kinder muss beachtet werden, dass das Einkommen der Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Übersteigt der Verdienst des Kindes etwa die Freigrenze von 1200 Euro pro Kalenderjahr, kann das Amt einen Teil der geleisteten Stütze zurückverlangen.
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Hartz-IV-Empfänger müssen sich größere Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen. Lediglich 10 Euro pro Monat haben keine Auswirkungen auf die Zahlungen des Staates. Kinder dürfen allerdings unter besonderen Umständen mehr Geld geschenkt bekommen. So dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jugendweihe bis zu 3100 Euro im Jahr behalten. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 74/10 R).
Das Bundessozialgericht verpflichtete die Behörden, die Kosten für Klassenfahrten bei Kindern aus Hartz-Haushalten komplett zu übernehmen, unabhängig davon wie teuer die Reise ist. (Az: B 14 AS 36/07 R.).
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Hartz IV-Empfänger, die bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, müssen den Selbstbehalt selbst bezahlen. Das entschied das Landessozialgerichts Nordrhein Westfalen (Urteil Az.: L 19 AS 2130/10). Wenn ALG-II-Empfänger bei Krankeheit oder Klinikaufenthalt ein Krankentagegeld von der Versicherungen erhalten, müsse sie die Einnahmen angeben. Das Geld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Az.: B 4 AS 90/10 R.). Allerdings muss der Staat den kompletten Anteil zur Pflegeversicherung übernehmen (Az.: 19 AS 2130/19).
Eine Rückerstattung des Stromversorgers stellt bei Hartz-IV-Empfängern kein Einkommen dar. Sie können das Geld daher behalten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 14 AS 185/10 R und B 14 AS 186/10 R).
Langzeitarbeitslose in Weiterbildungsmaßnahmen oder Praktika dürfen Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt zu ihrem Arbeitsplatz abrechnen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.:B4 AS 117/10).
Für Empfänger von Hartz IV lohnt beim Lotto nur der Hauptgewinn. Denn Lotteriegewinne sind als Einkommen auf die Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, so das Landessozialgericht Essen (Az: L 19 AS 77/09). Das gilt auf alle Gewinne, die durch eine Teilnahme am Glücksspiel oder Wetten erzielt wurden.
Erbt ein Hartz-IV-Empfänger Geld, muss er dies zunächst für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Ein Erblasser kann zudem nicht testamentarisch verfügen, dass dem Arbeitslosen nur soviel vom Erbe ausgezahlt wird, dass dieser seinen Hartz-IV-Status nicht verliert. Die zuständige Behörde darf ihre Leistungen einstellen. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 29 AS 309/09 ER) hervor.
Hartz-IV-Empfänger haben in Ballungsräumen trotz der höheren Mieten Anspruch auf die gleiche Wohnungsgröße wie Arbeitslose außerhalb. Sie dürfen nicht auf besonders kleine Wohnungen verwiesen werden, Die Arbeitsgemeinschaften (Arge) müssten sich bei der angemessenen Wohnungsgröße an die Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus halten. So das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil (AZ: B 4 AS 30/08).
Arbeitslose müssen unter bestimmten Umständen ihre angesparten Lebensversicherungen nicht verkaufen, um Hartz IV erhalten zu können. Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschied (Aktenzeichen: B 14 AS 35/08 R), müssen Jobcenter künftig genauer überprüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Trifft dies zu, ist dem Arbeitslosen ein Verkauf seiner Lebensversicherungen nicht zuzumuten.
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Quelle: AFP , dpa
Guisiene schrieb:
am 28. August 2011 um 11:04:33
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so ist bei vielen
@ Anna , genau so ist es auch bei vielen arbeitsunwilligen Familien. Die
Eltern leben es ihren Kindern vor die dann auch
von Beruf aus Hartz 4
Empfänger werden.
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Ich sag es Dir schrieb:
am 28. August 2011 um 11:02:34
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@ Anna
RTL ist Asi-TV, die Leute erwarten solche Sendungen. Normale Hartz IV-Empfänger lassen sich nicht privat filmen.
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exhanseat schrieb:
am 28. August 2011 um 11:01:18
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@Andy (nochmal)
Woher soll denn das Amt wissen, daß Ihre Großmutter Sie aus der Patsche geholfen hat? Wer als H4er unübliche Einzahlungen
auf sein Konto erhält, hat entweder etwas verkauft (z.B. bei ebay) oder dafür gearbeitet. Beides ist anzugeben. Da Sie noch eine Großmutter haben und schon direkt Sozialhilfe beziehen, sind Sie für H4 eigentlich noch viel zu jung. Wie wärs mal mit einer Arbeit?
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