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E.ON Hanse muss 75.000 Euro an Verbraucherzentrale zahlen

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Versorger wechseln und sparen

Zehntausende Kunden von E.ON Hanse dürfen auf Rückzahlung hoffen

11.01.2012, 11:20 Uhr | AFP

Im Streit um überhöhte Gasrechnungen hat E.ON Hanse eine Schlappe erlitten (Quelle: imago)

Im Streit um überhöhte Gasrechnungen hat E.ON Hanse eine Schlappe erlitten (Quelle: imago)

Im Streit um überhöhte Gasrechnungen hat E.ON Hanse jetzt eine Schlappe einstecken müssen: Das Landgericht Hamburg hat den norddeutschen Energieversorger zur Zahlung von rund 75.314 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Die Entscheidung betritt Zehntausende Gaskunden des Anbieters.

Rückforderungen wegen überhöhter Gasrechnungen

Dabei handelt es sich nach Angaben der Verbraucherzentrale um Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden, die ihre aus Sicht der Verbraucherschützer überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten (Az.: 321 O 493/09).

Die Gaskunden hatten ihre Rückforderungsansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten. Deren Geschäftsführer Günter Hörmann erwartet, dass E.ON nun dem Urteil schnell Folge leistet und auf eine Berufung verzichtet. Das Geld werde dann nach Abzug der durch den Prozess entstandenen Kosten an die Gaskunden weitergeleitet.

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Energieversorger prozessiert gegen zahlungsunwillige Kunden

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg hat die E.ON-Tochter mehrere tausend Zahlungsprozesse gegen Kunden angestrengt, die Preiserhöhungen aus den vergangenen Jahren als ungerechtfertigt ablehnten und deshalb eigenmächtig die Zahlung des Differenzbetrags verweigerten.

In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es demnach um die Rechtssituation für rund 50.000 Gaskunden, die die geforderten Beträge nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Für 55 davon hatte die Verbraucherzentrale exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt. E.ON Hanse beliefert Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit Gas und Strom.


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Kommentare (7)

zum Forum

Thema: "E.ON Hanse muss 75.000 Euro an Verbraucherzentrale zahlen"

Maxe schrieb: am 25. Oktober 2011 um 10:08:55
(0) (0) Kostenabzug
Da, wie oft behauptet, in einem Rechtsstaat vor dem Gesetzt alle gleich sind, kann ich also meine Gerichtskosten von den
Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger abziehen. Dann sollten sich klagewütige Gläubiger aber schnell schlau machen.
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donner schrieb: am 24. Oktober 2011 um 22:14:39
(4) (0) Kostenabzug
"Das Geld werde dann nach Abzug der durch den Prozess entstandenen Kosten an die Gaskunden weitergeleitet." Gehts noch?
Der Verursacher ist bekannt und der Zahlt. Alles andere ist Betrug.
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gerd schrieb: am 24. Oktober 2011 um 19:41:03
(11) (0) eon hanse
es wird zeit das diesen abzocker mal endlich das handwerk gelegt wird,aber solange unsere sogenannten nur dem volk verpflichteten
politiker nach ihrer abwahl in den vorstands-etagen dieser firmen unterkommen,wird sich nichts ändern
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