04.08.2011, 13:47 Uhr | dapd, dpa
Viele Kunden schätzen im Supermarkt die bequeme Zahlung per EC-Karte (Foto: imago) (Quelle: imago)
Kartenzahlungen im Supermarkt sollen verbraucherfreundlicher werden. Bei der Abwicklung solcher Zahlungen über das elektronische Lastschriftverfahren dürfen die damit beauftragten Dienstleister künftig Daten nur kurzzeitig speichern und nur sehr begrenzt weitergeben. Das geht aus einem gemeinsamen Papier der Datenschutzbehörden Bayerns, Hessens und Nordrhein-Westfalens hervor.
Ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sagte, die neuen Richtlinien seien Ergebnis von Beratungen aller 16 Landesämter. Da nicht alle Behörden der datenschutzrechtlichen Bewertung des Lastschriftverfahrens zugestimmt hätten, würden die Landesämter von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen als die für die großen Dienstleister zuständigen Datenschutzbehörden jetzt aktiv werden.
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Bei den drei großen Dienstleistern handelt es sich um die sogenannten Netzbetreiber Easycash, Intercard und Telecash. Mit den neuen Bestimmungen reagieren die Behörden auf einen Datenschutzskandal im vergangenen Jahr. Damals wurden die Daten vieler Kunden zu regelrechten Verbraucher-Profilen zusammengeführt. Genau das soll gemäß den neuen Regeln künftig verhindert werden.
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Die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, sollen längstens noch zwei Wochen gespeichert werden, wie eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf sagte. Bislang seien Speicherungen von bis zu einem Jahr erfolgt. Eingeschränkt werden soll laut NDR auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen sollen künftig "ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung" zulässig sein. Zudem müssten die Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Die EC-Netzbetreiber reagierten gelassen auf die neuen Vorgaben. Man komme damit "gut zurecht", sagte ein Sprecher des Münchner Unternehmens Intercard dem Sender. Ein Sprecher der Firma Telecash im hessischen Bad Vilbel nannte die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden "sinnvoll und im Sinne eines guten Datenschutzes." Marktführer Easycash, der besonders in der Kritik gestanden hatte, betonte, man sei "bereits jetzt in nahezu allen Punkten" nach den Vorgaben des zuständigen Landesdatenschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig.
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Im deutschen Einzelhandel werden rund zwölf Prozent der Einkäufe mit EC-Karte und Unterschrift bezahlt, auf die Methode mit EC-Karte und Geheimzahl entfallen nach Branchenangaben etwa 20 Prozent. Der Handel will am Lastschriftverfahren festhalten, da bei den Läden dafür keine Gebühren anfallen.
Quelle: dpa , dapd
wilkay schrieb:
am 23. Juli 2011 um 01:22:02
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tan-postbank
Die postbank knöpft Hartz4 Empfängern 6,90 € im Monat schon ab-die mehr haben zahlen nichts !!! Tolles Unternehmen!
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Jürgen schrieb:
am 12. Juli 2011 um 11:48:17
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weniger Kartenmissbrauch
wer`s glaubt wird selig. Daten werden nie ganz verschwinden und landen über Umwege doch bei irgendwelchen Strolchen. Kartenzahlung? Niemals!!!
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Kundin schrieb:
am 11. Juli 2011 um 19:00:13
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Sicherheit EC-Karte
Immer noch dieses nervige Magnetstreifen, obwohl ein Sicherheitschip mit Geheimnummer integriert ist, wird immer noch per
Unterschrift bezahlt. Warum?? Wo landen meine Daten? das sollte endlich abgeschafft werden.
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