23.12.2011, 22:04 Uhr | dpa-tmn
Hausbesitzer müssen die Wege vor ihrem Grundstück tagsüber von Schnee und Eis freihalten. Im Zweifel müssten sie dafür auch früh aufstehen, sagt die Fachanwältin für Immobilienrecht Martina Walke aus Frankfurt am Main. Denn in der Regel müssten die Gehwege bis 07.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt den ganzen Tag über Schnee, müsse bis zum Abend - meist bis etwa 20 Uhr - immer wieder geräumt werden. Die genauen zeitlichen Regelungen seien jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Nachts bestehe meist keine Räumpflicht.
Kann ein Hausbesitzer am Tage nicht räumen, weil er selber zur Arbeit muss, sei er verpflichtet, jemanden mit der Schneebeseitigung zu beauftragen. Gleiches gelte bei einem längeren Urlaub. "Auch dann liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer", sagt Walke. "Ausreden helfen nichts." Die Schneebeseitigung könne in einem solchen Fall sowohl an eine Firma als auch an den Nachbarn übertragen werden.
Allerdings könne sich der Eigentümer dann nicht entspannt zurücklehnen: "Er muss immer wieder stichprobenartig überprüfen, ob tatsächlich geräumt wurde", sagt Walke. Bekommt er Hinweise, dass etwa der Nachbar nicht geräumt hat, müsse er den Tipps nachgehen. Versäumt es ein Eigentümer, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu schippen, drohe ihm Ärger. Er haftet laut Walke, wenn etwa ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt. Die Kosten für die ärztliche Behandlung müsse er dann übernehmen.
Der Bürgersteig vor dem Haus und Eingangsbereich ist in einer Breite von etwa 1,20 Metern bis 1,50 Metern zu fegen. Dagegen reicht es für die Wege zu den Mülltonnen oder Parkplätzen aus, wenn diese in einer Breite von etwa 0,50 Metern geräumt werden.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Beate schrieb:
am 4. Januar 2012 um 19:57:06
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Räumpflicht
"....Nachts bestehe meist keine Räumpflicht????.........!" Ich glaube, darüber sollte der Artikelschreiber noch
einmal nachdenken und evtl. eine Korrektur vornehmen, oder?
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Mary schrieb:
am 2. Januar 2012 um 17:26:40
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Schneeräumen
Ich habe wie oft das abwertende Wort "Hartzer" lesen müssen. Es gibt immer Leute, die vor allem ihren Vorteil suchen,
das aber in jedem Beruf und jeder Schicht. Bestimmt fühlen sich viele in der sozialen Hängematte gar nicht unwohl, aber wie viele Schicksale, wie viel Frustration und Diskriminierung stecken dahinter. Leser, hackt doch nicht auf den Leuten rum, wolltet Ihr tauschen? Gilt der Artikel 1 nicht für alle Bürger? Und fiel so manchem stolzem Eigentümer sein Häuschen nicht in den
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Mucki schrieb:
am 19. Dezember 2011 um 18:23:55
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Räumdienst
Auf Privatgrund o.k.! Auf öffentlichem Gelände (Gehweg) - warum? Entweder alle oder keiner. In den Nebenstr. muß der Bürger
bei Schnee und Eis zusehen, wie er einigermaßen glimpflich vorwärtskommt. Im Sommer darf ich keine Gartenmöbel mit Schirm aufstellen, da öffentliches Gelände - im Winter darf ich nicht, sondern muß Schnee und Eis beseitigen. Bin mal gespannt, ob diese nichtsnutzigen Bürokraten auf die Idee kommen, die städtischen Fahrzeuge von uns reinigen zu lassen.
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