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Einkommensteuer: Wann eine Heirat die Steuerlast erhöht

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Wann eine Heirat die Steuerlast erhöht

09.11.2011, 10:07 Uhr | Spiegel Online

Einkommensteuer: Nicht immer haben Paare durch eine Heirat Steuervorteile (Quelle: imago)

Einkommensteuer: Nicht immer haben Paare durch eine Heirat Steuervorteile (Quelle: imago)

Mit der Heirat freuen sich viele Paare schon auf die Steuerersparnis. Doch das Jawort bringt nicht automatisch eine finanzielle Entlastung. Mitunter kann der Trauschein sogar die Steuerlast erhöhen. Die Zeitschrift "Finanztest" hat errechnet, wie Paare und Geschiedene am günstigsten wegkommen.

Heiraten spart Steuern - dieser vermeintliche Grundsatz gilt nicht für alle Ehepaare. Mit Trauschein haben zwar viele Pärchen Hunderte oder gar Tausende Euro mehr in der Tasche, in bestimmten Fällen läuft es aber anders. Verdienen Partner vor der Ehe etwa gleich viel, bringt das Jawort steuerlich fast nichts. Mitunter kann der Trauschein die Steuerlast eines Paares sogar erhöhen.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie Lebenspartner, Verheiratete und Geschiedene steuerlich am besten abschneiden.

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Splittingvorteil für Ehepaare

Der Splittingtarif ist für Ehepaare günstig, wenn beide Partner unterschiedlich viel Einkommen versteuern müssen. Je größer der Unterschied, desto besser. Ein Beispiel: Ein Paar ohne Trauschein versteuert gemeinsam 100.000 Euro im Jahr.

  • Hat einer der Partner ein Einkommen von 66.000 Euro (66 Prozent) und der andere Partner ein Einkommen von 34.000 Euro (34 Prozent), dann sparen beide mit dem Splittingtarif 777 Euro.
  • Die Steuerersparnis steigt sogar auf 2435 Euro, wenn ein Partner 80 Prozent (80.000 Euro) des gemeinsamen Einkommens versteuert.
  • Versteuert einer der Partner das Einkommen von 100.000 Euro allein, gewinnen beide Partner nach der Hochzeit 8134 Euro.
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Häufig keine Vorteile für Alleinerziehende

Alleinerziehende verlieren den Entlastungsbetrag von 1308 Euro, wenn sie heiraten. Sind die Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch, macht der Splittingtarif den Verlust aber meistens wieder wett. Verdienen beide Partner gleich viel, geht allerdings Geld verloren. Muss zum Beispiel jeder Partner 30.000 Euro im Jahr versteuern, zahlt das Paar 408 Euro mehr Steuer als vor der Hochzeit, wenn einer den Entlastungsbetrag verliert.

Splittingvorteil im Hochzeitsjahr

Wenn Ehepaare vom Splittingtarif profitieren, müssen sie in der Steuererklärung für das Hochzeitsjahr nur die Zusammenveranlagung ankreuzen und die gemeinsame Adresse angeben - schon gewinnen sie Hunderte oder gar Tausende Euro. Arbeitnehmer können sich den Splittingvorteil gleich nach der Hochzeit sichern. Sie müssen dafür beim Arbeitgeber ihre Steuerkarten für 2011 abholen und dann beim Finanzamt entweder die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor beantragen. Dann bleibt vom Gehalt gleich mehr übrig.

  • Die Kombination III/V ist sinnvoll, wenn ein Partner allein verdient oder ungefähr 60 Prozent zum gemeinsamen Bruttolohn beisteuert.
  • Ist der Unterschied größer, kann das Finanzamt später Geld nachfordern. Wer das nicht will, nimmt die Kombination IV/IV mit Faktor. Die berücksichtigt den Splittingtarif von Berufstätigen am genauesten.
  • Die Steuerklasse IV können Ehepartner auch ohne Faktor auf ihre Lohnsteuerkarten eintragen lassen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen.

Splittingvorteil für getrennte Ehepaare

Zerbricht eine Ehe, können beide Partner den Splittingvorteil zuletzt im Jahr der Trennung wählen. Sie behalten ihre Steuerklassen und kreuzen dann in der Steuererklärung noch einmal die Zusammenveranlagung an. Müssen Steuerzahler ihren Ex-Partner unterstützen, können sie Unterhalt bis zur Höhe von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen. Einen Betrag von höchstens 8004 Euro im Jahr erkennt das Finanzamt alternativ auch als außergewöhnliche Belastung an.

Homosexuelle Paare nicht mit allen Vorteilen

Gleichgeschlechtliche Partner können ebenfalls bis zu 8004 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung abrechnen, wenn sie ihren Lebensgefährten unterstützen. Den Splittingtarif allerdings erhalten sie selbst dann nicht, wenn sie in einer gesetzlichen Lebenspartnerschaft leben. Sie können sich aber auf mehrere Verfassungsbeschwerden berufen und binnen eines Monats Einspruch einlegen, wenn ihr Steuerbescheid kommt. Dann bleibt der Bescheid bis zur endgültigen juristischen Klärung der Frage offen.


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Kommentare (19)

zum Forum

Thema: "Einkommensteuer: Wann eine Heirat die Steuerlast erhöht"

Bodo Ffm. schrieb: am 16. Oktober 2011 um 16:46:10
(0) (0) Steuer
Wenn ich eine Million verdienen würde,würde ich gern die Steuer dafür bezahlen,Vorauszetzung,ich verdiene nächstes Jahr genau so
viel!Wenn nicht,würde ich auch überlegen,wohin mit der Kohle!?Das allerschlimmste wäre,dem Sozialstaat auf die Eier zu gehen!Lieber das Geld im Gartenverbuddeln od auf die Caiman-Inseln,aber niemals in der BRD lassen!
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Reinhold schrieb: am 15. Oktober 2011 um 13:38:14
(2) (0) Familie?!
Der Beitrag und die hier nachlesbaren Kommentare sind der beste Beweis, dass die Familie in unserem Land ganz unten auf der
Prioritätenliste steht. So nach dem Motto: Welche Vorteile habe ich durch eine Familie (Mann, Frau, Kind/er). Grausam...
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Hallygally schrieb: am 15. Oktober 2011 um 12:57:23
(2) (7) Warum sollte man nicht
durchblicken? Es ist doch alles schön beschrieben. SIcher gibt es noch mehre Steuerregeln und sie ermitteln kostet
Zeit. Die Menschen haben aber genug Freizeit sich als Fußballfans zu engagieren, sich mit Nachbarn beim Gassigehen mit dem Hund zu unterhalten, beim Einkauf zu tratschen...da kann man doch verlangen, dass sie auch die Zeit für Steuervorteile aufbringen. Schließlich geht es da um etwas wichtiges, das liebe Geld. Wer die Zeit nicht opfern will, muss halt aufs Geld verzichten.
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