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Einzelhandel: Bundeskartellamt durchsucht Rewe, Edeka, Lidl, Metro, Rossmann und Mars

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Bundeskartellamt durchsucht Rewe, Edeka und Metro

28.02.2010, 13:45 Uhr | apn, dpa-AFX, dpa, AFP

Razzia von Kartellamt und Polizei bei Lebensmittelhändlern und -herstellern (Foto: imago) (Quelle: imago) Razzia von Kartellamt und Polizei bei Lebensmittelhändlern und -herstellern (Quelle: imago)Das Bundeskartellamt hat die Geschäftsräume mehrerer Einzelhandelsunternehmen und Markenhersteller durchsucht, darunter Rewe, Edeka, Lidl, Kaufland, Metro (Kaufhof, real), die Drogeriemarktkette Rossmann, der US-Markenartikler Mars (Mars, Snickers, Bounty, Milky Way, Twix) und der Tierfutter-Anbieter Fressnapf. Grund ist der Verdacht auf illegale Preisabsprachen bei Süßigkeiten, Kaffee und Tierfutter. Die Namen weiterer Unternehmen, die durchsucht wurden, sind derzeit noch nicht bekannt.

Unternehmen bestätigen Durchsuchungen

Edeka-Sprecherin Marliese Kalthoff sagte: "Wir arbeiten in vollem Umfang mit dem Kartellamt zusammen." Rewe bestätigte lediglich die Durchsuchung, wollte den Vorgang aber nicht weiter kommentieren. Auch Sprecher von Metro, Lidl, Kaufland, Mars und Fressnapf bestätigten die Durchsuchungen. Bei Rossmann hieß es, seit dem Vormittag seien Beamte des Kartellamtes und der Kriminalpolizei im Haus. Sie suchten in den Einkaufsabteilungen nach Hinweisen.

Weitere schriftliche Verfahren

Das Bundeskartellamt selbst hatte zuvor mitgeteilt, zahlreiche Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, des Drogeriewaren- und des Tierbedarfshandels durchsucht zu haben. Betroffen seien auch einige Hersteller von Markenartikeln im Konsumgütersegment. Parallel seien gegen weitere Handelsunternehmen schriftliche Verfahren eingeleitet worden. Durchsucht wurden demnach elf Händler und vier Hersteller, insgesamt sollen aber 24 Unternehmen unter Verdacht stehen.

Verbotene Preisabsprachen

An den Durchsuchungen beteiligten sich 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und 62 Polizisten. Der Verdacht der Behörde: Die Markenartikelhersteller sollen sich mit den Händlern über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben. Dies wäre der Wettbewerbsbehörde zufolge ebenso verboten wie etwa Herstellerkartelle und könnte mit Geldbußen geahndet werden.

Zehn Prozent vom Umsatz als Geldbuße

"Der Verdacht hat sich aus verschiedenen Ermittlungsverfahren in jüngerer Vergangenheit ergeben", sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner. Zur Höhe des möglichen Schadens wollte er keine Angaben machen. Bei einer Verurteilung drohen den Unternehmen Geldbußen ihn Höhe von bis zu zehn Prozent des mit dem jeweiligen Produkt erzielten Umsatzes. Die Behörde kündigte an, sie werde bei der Verhängung von Geldbußen berücksichtigen, inwieweit Unternehmen oder Personen bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt zusammengearbeitet hätten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte außerdem die Unschuldsvermutung.

Entschädigung für Verbraucher?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, "abgezockte Verbraucher" zu entschädigen. "Bewahrheitet sich der Verdacht des Bundeskartellamtes, erschüttert dies das Zutrauen der Verbraucher in die soziale Marktwirtschaft", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse die Zügel anziehen und dem Milliarden-Betrug am Verbraucher ein Ende setzen. Die Bundesregierung müsse ihre Blockadehaltung gegen eine EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen aufgeben und national sicherstellen, dass betrogene Verbraucher entschädigt würden.

Millionenbußen für Kaffeeröster

Das Bundeskartellamt hatte erst vor wenigen Wochen gegen die drei großen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr sowie sechs Mitarbeiter wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen Geldbußen von zusammen 159,5 Millionen Euro verhängt. Nach Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde hatten Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Firmen seit mindestens Anfang 2000 einen Gesprächskreis unterhalten, in dem auch Preiserhöhungen bei Filterkaffee, Espresso und Kaffeepads abgesprochen wurden. "Die Absprachen wirkten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher aus, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endverbraucher weitergegeben hat", erklärte das Kartellamt im Dezember.

Zweite Durchsuchung für Edeka

Bereits im April vergangenen Jahres hatte das Bundeskartellamt die Zentrale des größten deutschen Lebensmittelhändlers Edeka durchsucht. Es bestehe der Verdacht, dass der Handelsriese seine Nachfragemacht gegenüber Lebensmittellieferanten ausgenutzt und dabei gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen habe, teilte die Behörde damals mit.



Quelle: AFP , dpa , dpa-AFX , dapd , t-online.de

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