28.03.2008, 09:06 Uhr | dpa / T-Online
Ladendieb in Aktion (Foto: imago) Dem deutschen Einzelhandel entstehen jährlich Milliardenschäden durch Ladendiebstähle und Inventurdifferenzen. Für gut ein Viertel davon sind die eigenen Mitarbeiter der Unternehmen verantwortlich, so das EHI Retail Institut in Köln: Eine Kassiererin stellt Leergut-Gutschriften aus, ohne dass Flaschen abgegeben wurden, und zahlt sich das Geld selber aus. In anderen Fällen nehmen Angestellte Geld aus der Kasse oder lassen Waren mitgehen.
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Langfingerei ein Milliardengeschäft
Der Schaden der dadurch und durch klassischen Ladendiebstahl durch "Kunden" entsteht, beläuft sich nach Schätzungen des Kölner Instituts auf fast vier Milliarden Euro im Jahr.
Fehlverhalten schwer nachzuweisen
"Der Arbeitgeber hat im Prinzip kaum Möglichkeiten, Fehlverhalten aufzudecken", erklärt der Rechtsanwalt des Einzelhandelsverbandes Württemberg, Jörn Rusch. Die Beweislage sei sehr schwierig. Um Diebstahl oder Manipulation zu vermeiden und gleichzeitig die Mitarbeiter vor Verdächtigungen zu schützen, gebe es in den Betrieben strenge Regeln. Beispielsweise würden Anweisungen verbieten, eigenes Geld mit an die Kasse oder abgelaufene Waren mit nach Hause zu nehmen.
Lidl überwachte Mitarbeiter
Überwachung durch Detektive oder Videokameras sei nur erlaubt, wenn konkrete Verdachtsmomente gegen Personen vorliegen. Wie jetzt durch den "Stern" bekannt wurde, hat der Lebensmitteldiscounter Lidl über zahlreiche Überwachungskameras registriert, wann und wie häufig Lidl-Mitarbeiter auf die Toilette gehen, wer mit wem möglicherweise ein Liebesverhältnis hat. Eine Lidl-Sprecherin begründete die Maßnahmen damit, dass die Protokolle dem Feststellen eventuellen Fehlverhaltens und nicht der Überwachung dienten.
Generalverdacht unzulässig
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht in dem Fall von einer Grundrechtsverletzung. "Dass Mitarbeiter sich fehl verhalten und dass gestohlen wird, ist ein ganz allgemeines Problem. Aber man kann nicht alle Mitarbeiter unter einen Generalverdacht stellen. Das ist völlig inakzeptabel", sagte der Handelsexperte der Gewerkschaft in Baden-Württemberg, Bernhard Franke.
Gutes Geschäft für Detektive
Dass Mitarbeiter-Kriminalität für deutsche Unternehmen problematisch ist, bestätigt auch der Bundesverband der Deutschen Detektive (BDD). Arbeitnehmer genauer unter die Lupe zu nehmen, macht einen erheblichen Anteil der Detektivarbeit aus. Rund 60 bis 70 Prozent der Aufträge aus der Wirtschaft beziehen sich auf das Überwachen von Mitarbeiter-Fehlverhalten, sagt Pressesprecher Josef Riehl. Anlässe seien unter anderem Diebstähle, unberechtigtes Krankfeiern, Verrat von Betriebsgeheimnissen und falsches Abrechnen.
Unternehmen greifen gegen klauende Mitarbeiter durch
Nach Umfragen des BDD haben in den vergangenen zwei Jahren tendenziell mehr Unternehmen zu juristischen Mitteln gegriffen und damit das Fehlverhalten von Mitarbeitern verringert. 2005 zogen noch 55 Prozent der Unternehmen eine innerbetriebliche Regelung einem Prozess oder einer Anklage vor. In den vergangenen beiden Jahren waren es nur noch 43 Prozent, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: "Die Furcht vor schwerwiegenden juristischen Sanktionen dürften mit Sicherheit nicht ihre Wirkung auf das Verhalten der Mitarbeiter in den Unternehmen verfehlt haben."
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Quelle: t-online.de
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