Große Shoppingcenter werden von Verbrauchern gerne genutzt. (Foto: imago)Leere Geschäfte, zugeklebte Schaufenster, verlassene Innenstädte - Discounter und Handelsriesen locken Menschen zum Einkaufen in Randgebiete und ruinieren die Konkurrenz im Zentrum. Diese schöpft nun Hoffnung durch ein neues Urteil: Bekommen die Stadtflüchtigen ab sofort die Grenzen aufgezeigt?
Berlin - Das Zentrum von Oberhausen wirkt trist und ausgestorben. Wo früher Geschäfte aller Art waren, prägen heute Ein-Euro-Läden und Discounter das Stadtbild. Viele Geschäfte stehen leer, die Innenstadt wirkt ausgeblutet. Ein paar Kilometer entfernt befindet sich der Stadtteil "Neue Mitte". Der Name ist bezeichnend, denn er beschreibt, wo das Leben nun tatsächlich spielt in Oberhausen: Vor 13 Jahren hat dort das Centro aufgemacht, Europas größtes Shopping- und Einkaufszentrum, wie es sich selbst nennt. Ein hell angestrahlter, gigantischer Palast aus Glas und rotem Backstein mit 200 Geschäften, Kinos, Restaurants und Ausstellungen.
Shoppingpaläste bedrohen Innenstädte
Oberhausen ist ein Beispiel dafür, wie einst belebte Innenstädte nach und nach die Besucher verlieren, weil anderswo große Shoppingpaläste eröffnen. Geschäfte stehen leer, Schaufenster sind zugeklebt. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahre 2004 das Baugesetzbuch geändert. Es schreibt nun vor, dass Bauvorhaben "keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche" haben dürfen.
Discounter hielten sich nicht an Vorschriften
Konkret heißt das: Große Einzelhandelsunternehmen dürfen sich nur noch innerhalb von bestehenden Zentren niederlassen. Das soll verhindern, dass die Menschen sich aus den Gebieten zurückziehen und nur noch beim Discounter einkaufen. Soweit das Gesetz. Doch an die Vorschriften hielten sich die Discounter bislang oft nicht. So gerieten etwa die Stadt München und der Handelsriese Aldi wegen eines neuen Supermarkts aneinander, auch in Köln stritt sich die Stadt mit einem Bauträger für einen Supermarkt. Beide Städte wollten die Großmärkte in Randlagen der Stadt nicht akzeptieren - was zu Protest der Betreiber führte. Die wehrten sich mit dem Argument, die zentrale Versorgung in den Innenstädten werde durch ihre Märkte nicht gefährdet.
Ärger für die Supermarkt-Betreiber
Doch genau das tun sie, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt zum ersten Mal in einer Grundsatzentscheidung klargemacht - und das Verbot in Köln bestätigt. Über die Aldi-Klage in München muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof neu entscheiden (Aktenzeichen 4 C 1.08 und 2. 08). Was die Supermarkt-Betreiber ärgern dürfte, freut die Kämpfer für eine belebte Innenstadt: "Das ist eine dankenswerte Klarstellung des Baugesetzbuches", sagt Bernd Streitberger, Baudezernent der Stadt Köln, über das Urteil. "Es macht deutlich, dass durchaus Gefahren von nicht integrierten Standorten ausgehen können. Der Wildwuchs bei den Discountern wird endlich beschnitten."
Verhindern, dass Stadtzentren ausbluten
Der Fall in Köln sei ganz klar gewesen. Der Discounter hätte am Rand der Stadt an einer Hauptverkehrsstraße gelegen. In der Innenstadt selbst würde es nur zwei Supermärkte geben, die nicht die perfekten Bedingungen hätten. "Aber es geht hier auch nicht um Konkurrentenschutz", fügt Streitberger hinzu, "es geht darum die Strukturen in den Städten zu schützen." Deshalb ist das Leipziger Urteil zum Fall in Köln in den Augen Dominik Geyer, Stadtplaner bei der Dr. Jansen GmbH in Köln, bemerkenswert. "Es stand eindeutig der Schutz eines Nahversorgungsstandortes bei der Entscheidung im Mittelpunkt." Denn die neue Rechtssprechung soll nun verhindern, dass Stadtzentren ausbluten. "Der Einzelhandel ist das konstituierende Element für eine Versorgungslage", sagt Stadtplaner Geyer, "wenn der Handel wegbricht, dann stirbt auch das Ortszentrum." Aufgrund des demografischen Wandels sei das Zentrum aber wichtig, denn besonders ältere Menschen können oft nicht mehr Auto fahren oder lange Strecken laufen. Es sei ein Stück Lebensqualität, wenn sie die Geschäfte fußläufig erreichen könnten. "Das Urteil ist ein Durchbruch. Andere Urteile werden sich daran orientieren."
"Es gibt ein Hauen und Stechen in der Szene"
Handelskonzerne wie Rewe haben bereits auf die Situation in den Städten reagiert und wollen mit kleineren "City-Märkten" stärker auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner eingehen. Im April dieses Jahres stellten sie 170 Märkte auf das neue Konzept um. Diese haben bis 22 Uhr geöffnet. "Vielleicht bewegt das auch die Discounter dazu, ihre Strategie zu überdenken und sich in die zentralen Versorgungsbereiche zu integrieren", hofft Stadtplaner Geyer. Bereits existierende Discounter müssen sich aufgrund des Urteils jedoch keine Gedanken machen. Sie genießen Bestandschutz, egal wie groß sie sind. Doch alles, was neu gebaut wird, kommt nun auf den Prüfstand. "Es ist ein Hauen und Stechen in der Szene", erzählt Geyer. Oft werde mit Gutachten gearbeitet, die nachweisen sollen, dass der Bau keine schädlichen Auswirkungen hat. Für diese gibt es aber keine gesetzlich normierten Regeln. Das lässt viel Raum für verschiedenste Begründungen.
Viele Zentren genießen Bestandsschutz
In München etwa ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht gab zwar im Tenor der Stadt Recht, verwies den Rechtstreit aber erneut an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der schon zuvor schädliche Auswirkungen des Discounters bestritten hatte. Für Köln war das Urteil eindeutiger zu fällen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden durch den Einzelhandelserlass dazu angehalten, sogenannte zentrale Versorgungsbereiche räumlich genau abzugrenzen. In vielen anderen Bundesländern aber steht nicht fest, ob der Discounter nun im Zentrum liegt oder schon außerhalb. "Hoffentlich ist das Land ein Vorbild für andere Länder, die Gebiete auch abzugrenzen", hofft Geyer. Für die Oberhausener dürfte das wenig Trost sein. Denn das Centro genießt ebenfalls Bestandschutz.