26.05.2010, 13:13 Uhr
Die Elementarversicherung ist ein frei wählbarer Bestandteil von Wohngebäudeversicherungen und Hausratsversicherungen. Mit dem Elementarschutz sollen Elementarschäden abgesichert sein, die in der Gebäudeversicherung über die regulär versicherten Gefahren Feuer und Blitz, Überspannung und Brand, Leitungswasser und Sturm und in der Hausratversicherung zusätzlich über Einbruchdiebstahl hinausgehen. Zu den Elementarschäden zählen Schäden, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdfälle, Erdrutsche, Schneelasten oder Rückstau, Lawinen oder Vulkanausbrüche verursacht werden. Nicht von der Elementarversicherung abgedeckt sind Schäden, die durch Sturmfluten, ansteigendes Grundwasser oder/und nicht durch Naturgewalten entstanden sind. Hierzu zählen Gefahren, die durch Tätigkeiten im Bergbau, in Kanälen, oder Erschütterungen durch Baustellen oder schwere Maschinen entstehen.
Innerhalb Deutschlands lassen sich Risikogebiete mittels dem sogenannten Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen in Elementarzonen einteilen, nach denen die Versicherungen ihre Beitragshöhen und Versicherungsbedingungen gestalten. Die Gefährdungsklassen gehen von 1 bis 4, wobei in Gefährdungsklasse 4 befindliche Objekte bereits Schwierigkeiten haben, einen Elementar-Versicherungsschutz zu bekommen.
Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch für die Elementarversicherung ein gewisser, vertraglich vereinbarter Selbstbehalt je Schadensfall. Nach dem Einschluss der Elementarversicherung in die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung erheben die meisten Versicherungen darüber hinaus eine Wartezeit, die meist zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Hinzu kommen noch spezifische Beschränkungen hinsichtlich der gedeckten Schadensfälle, die relevant für die Abschlussentscheidung sein können. Steht nämlich das entsprechend zu versichernde Objekt in einem deklarierten Risikogebiet, in dem die genannten Naturgefahren verstärkt und prognostizierbar auftreten, kann die Elementarversicherung entweder sehr kostenintensiv oder/und die versicherbaren Schäden begrenzt werden. Weiterhin nehmen dann viele Versicherungen Klauseln in ihre Verträge auf, die vorschreiben, dass innerhalb einer bestimmten Zeitdauer vor Vertragsabschluss kein Elementarschaden am Objekt oder Grundstück aufgetreten sein darf. So entsteht schnell das Paradox, dass diejenigen, die auf Grund ihrer Gefährdung durch Elementarschäden die Versicherung am dringendsten bräuchten, diese nur sehr erschwert abschließen können.
Weitere Tipps rund um Versicherungen im Versicherungslexikon
Quelle: t-online.de
Sichern Sie sich jetzt bis zu 30% auf die neue Frühlingskollektion.
bei Charles-Voegele.de
Jetzt SIM-Karte sichern, 40,- € Start-
guthaben kassieren & Handyruf- nummer mitnehmen. von blau.de
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. von druckerzubehoer
Riesenauswahl an Schuhen und Kleidern von Top-Marken - Versand und Rückversand kostenlos. mehr