Energieausweise aus dem Internet häufig unbrauchbar
17.07.2008, 15:59 Uhr | bab
Zweite Miete senken durch effiziente Sanierung. (Foto: Imago)Energieausweise aus dem Internet sind nach Tests des ARD-Magazins Plusminus und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen häufig wertlos oder sogar gesetzeswidrig. Eine Stichprobe von zehn Verbrauchsausweisen verschiedener Internetanbieter habe ergeben, dass kein einziger den gesetzlichen Auflagen entsprochen habe, teilte das ARD-Magazin mit.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die insgesamt 97 Anbieter überprüft hat. Zwar werde das vierseitige Papier plus Anlagen dort häufig zu Schnäppchenpreisen angeboten - fast alle Online-Angebote seien aber nicht zu gebrauchen. Nur einer der überprüften Aussteller fragte auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer von Ende Juni. Und von 29 Verbrauchsausweisen, die im Test gekauft und ausgewertet wurden, waren zwölf formal "mangelhaft". Und 18 hielten einer weiteren fachlichen Prüfung nicht stand.
Offensichtliche Fehler nicht erkannt
Ähnlich ging die Redaktion von Plusminus vor. Um die Qualität der Anbieter zu testen, hatte die Redaktion in jedem Antrag sogar zwei offensichtliche Fehler eingebaut, die für einen Laien problemlos erkennbar waren. Unter anderem wurde als Baujahr der Heizung das Jahr 1900 eingegeben. Nur zwei der zehn Anbieter fiel dieser Fehler dem Bericht zufolge überhaupt auf, obwohl die Aussteller verpflichtet sind, alle Daten auf ihre Richtigkeit und Stimmigkeit zu prüfen. Die bestellten Unterlagen wurden danach von einem Experten der Verbraucherzentrale Saarland überprüft.
Pflichtausweis seit 1. Juli
Der Energieausweis ist ab Juli Pflicht für alle vor 1965 gebauten Häuser, ab 2009 dann auch für alle jüngeren Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Ausweis soll Miet- oder Kaufinteressenten helfen, sich über den Energiebedarf eines Gebäudes zu informieren. Wer einen gesetzeswidrigen Ausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Extremfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft werden kann. Einen Check mit allen 14 gesetzlichen Pflichtangaben und Tipps zum Energieausweis findet sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Auch die Deutsche Energieagentur (dena) bietet in ihrem Webangebot Infomaterial und eine Suche