14.03.2011, 15:43 Uhr | verivox, t-online.de
Die explodierenden Energiepreise machen energetisches Sanieren immer attraktiver. Viele Hauseigentümer spielen mit dem Gedanken, die eigenen vier Wände zu modernisieren. Eine neue Heizungsanlage, eine energieeffiziente Wärmedämmung oder der Einbau neuer Fenster - all das hilft Energiekosten zu reduzieren. Aber vor dem Sparen steht oftmals der tiefe Griff in die Tasche. Da ist es gut, dass Vater Staat Sanierungswilligen mit Fördergeldern unter die Arme greift. Verivox und t-online.de präsentieren die wichtigsten Fördermöglichkeiten und erläutern, was Eigentümer beachten müssen.
Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit - etwa von Solar- oder Holzpelletanlagen - lässt sich pauschal kaum beantworten. Die Energieberatungen der Verbraucherzentralen helfen dabei, Fragen zu erneuerbaren Energie, zum Stromsparen, Heizen und Lüften, zum baulichen Wärmeschutz oder zu energieeffizienter Haustechnik zu beantworten. Der Service kostet fünf Euro und findet in den Räumen der Verbraucherzentrale statt. Im Rahmen einer Energieberatung können ganz individuell die energetische Gebäudequalität analysiert und geeignete Verbesserungsmaßnahmen empfohlen werden. Eine Vor-Ort-Beratung bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 300 Euro, höchstens jedoch bis zur Hälfte der Beratungskosten.
Wer zusätzlich eine Stromberatung in Anspruch nimmt, erhöht den Zuschuss um weitere 50 Euro. Die Beratung umfasst neben einer Analyse der energetischen Gebäudequalität auch Empfehlungen, wie der Wärmeschutz verbessert werden kann und ob eine neue Heizungsanlage oder die Nutzung erneuerbarer Energien sinnvoll wäre. Darüber hinaus wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen besprochen. Wer für eine energetische Sanierung oder Heizungsumrüstung fachliche Begleitung wünscht, erhält im Rahmen eines Zuschussprogramms der KfW-Förderbank eine professionelle Baubegleitung durch Sachverständige in Höhe von 50 Prozent der Kosten (bis zu 2000 Euro pro Vorhaben).
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Ganz gleich, ob die Immobilie energieeffizient gedämmt, eine neue Lüftungsanlage oder Heizung eingebaut oder alte Fenster erneuert werden sollen: Der Bund fördert Maßnahmen zum Klimaschutz mit Sanierungszuschüssen bis zu 13.125 Euro pro Wohnungseinheit. Alternativ können Bauherren von zinsgünstigen Krediten profitieren. Kredite gibt es zum Beispiel zur Finanzierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Werden bestimmte Standards erfüllt, legt die KfW nochmal einen Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent der Kreditsumme oben drauf. Sanierungszuschüsse und Kredite erhält, wer saniertes Wohneigentum kauft, das dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entspricht. Wer sein Eigenheim zu einem KfW-Effizienzhaus umbaut, erhält ebenfalls die Förderung. Detaillierte Informationen finden Verbraucher unter www.kfw.de.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien werden vom BAFA Fördermittel für die energieeffiziente Sanierung von Heizungsanlagen bereitgestellt. Details zu den einzelnen Förderprogrammen finden Verbraucher unter www.bafa.de. Das BAFA bietet auf seiner Webseite etwa Anträge und detaillierte Informationen zum Download an. Hier einige Förderbeispiele:
Solaranlagen mit einer Kollektorfläche bis 40 Quadratmeter werden mit 90 Euro pro Quadratmeter gefördert. Für jeden zusätzlichen Quadratmeter gibt es noch einen Zuschuss von 45 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage zur Warmwasseraufbereitung und zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Einen Bonus von 500 Euro erhalten alle Hausbesitzer, die zusätzlich zur Solaranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage errichten. Wird die Anlage in einem effizient gedämmten Wohngebäude installiert, ist nochmals ein Effizienzbonus drin.
Auch wer seinen Heizbedarf über die Verbrennung von Holz decken will, kann in den Genuss einer Förderung kommen. Für Biomasseanlagen mit einer Leistung von 5 bis 100 Kilowatt beträgt die Förderung 36 Euro je Kilowatt. Für Pelletöfen mit Wassertasche jedoch mindestens 1000 Euro, für Pelletkessel mindestens 2000 Euro und für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mindestens 2500 Euro. Für Holzhackschnitzelanlagen mit einer Nennwertleistung von 5 bis 100 Kilowatt beträgt die Förderung pauschal 1000 Euro je Anlage.
Wer sich für eine Wärmepumpenanlage entscheidet, erhält 20 Euro Zuschuss je Wohnquadratmeter. Allerdings ist die Basisförderung für den Einbau von Wärmepumpenanlagen begrenzt. Es gelten folgende Höchstförderbeträge: Für Wohngebäude mit einer Wohneinheit werden maximal 2400 Euro gewährt, mit zwei Wohneinheiten höchstens 3600 Euro, mit drei Wohneinheiten höchstens 4800 Euro. Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden sind nicht förderfähig.
Wer die Fördermöglichkeiten für sein Haus kennt, muss als nächsten Schritt nachrechnen: Welche Kosten stehen den zu erwartenden Ersparnissen gegenüber? Nach wie vielen Jahren rentiert sich die Investition? Denn gerade bei größeren Investitionen ergeben sich Spareffekte häufig erst nach mehreren Jahren. So stehen einer 5000 Euro teuren Solaranlage Einsparungen von 300 Euro pro Jahr gegenüber. Die Anschaffungskosten akkumulieren sich somit erst nach knapp 17 Jahren.
Auch bei der Antragstellung gibt es einiges zu beachten. Können Förderanträge teilweise noch bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, muss dies in anderen Fällen bereits zwingend vor Baubeginn erfolgen. Es ist also immer zu prüfen, welche Voraussetzungen der Förderung zugrunde liegen. Oftmals gilt ein strenger Rahmen. So werden mal nur Neubauten gefördert, mal sind diese von der Förderung ausgeschlossen. Wer in den Genuss von staatlichen Geldern kommen möchte, sollte auch berücksichtigen, dass die Fördertöpfe in der Regel begrenzt sind.
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Quelle: t-online.de , Verivox
Hörby schrieb:
am 13. März 2011 um 16:35:18
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Energiesparen
Hat schon mal einer nachgedacht, dass die ganzen Zuschüsse der Allgemeinverbraucher zahlen muss. Warum zahlen wir u.a.46% von
den Strompreisen an den Staat. Und so geht das immer weiter und weiter....... Frage? Wer ist nun der Dumme?
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Hardy schrieb:
am 13. März 2011 um 15:44:12
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Energiesparen: Gebäudesanierung mit staatlicher Hilfe
mehrfach gutacherlich unterlegt und selbst überprüft: Investitionskosten Sanierung
EFH EW 65B Baujahr 1987 zu einem Niedrigenergiehaus: ca. 50.000 € - Werterhöhung des Grundstücks: 10.000 €; Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen wurde mir ein theoretischer Verbrauch von 5.500 l Öl bescheinigt. Tasächlicher Verbrauch im 10-Jahres-Schnitt: 2.800 l. Nach Sanierung theoretischer Verbrauch 2.500 l. Tatsächlicher wird auf etwa 2.000 l sinken. Bei 1 €/l Öl ist das Geld in 50 Jahren rein.
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Dodo schrieb:
am 13. März 2011 um 15:06:03
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schäbige Lumpen
Richtig Didi. Lobbyverseuchter hoheitlicher Diebstahl. Die geben Ihnen Ihr Steuergeld, damit Sie sich bei den Finanzschaben
verschulden und umwelttechnisch sinnlosen Schrott(CO2-Lüge!!!) instalieren, der den EURO-Verbrechern Mehrwertsteuer beschert, Parteispenden der Verbände und den chinesischen Herstellern horrende Gewinne. Im Übrigen: die BW schützt mit Menschenleben und Steuergeld in Afghanistan chinesische Bergleute, damit diese Kontraktbergbau für seltene Erden betreiben können.
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