04.10.2010, 08:45 Uhr | cs mit dpa-tmn und dapd
Die EU will Europas Bürger zum Stromsparen zwingen - auch mit Hilfe von Energiesparlampen. Seit einem Jahr gilt etwa in Deutschland ein Verbot von Glühbirnen. So dürfen klare Glühbirnen mit einer Leistung von 100 und 75 Watt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Doch die neuen Energiesparlampen bereiten vielen Verbrauchern Kopfzerbrechen: Sie fragen sich, wo sie kaputte und alte Energiesparlampensparlampen entsorgen sollen. Denn die Rückgabe ist für Verbraucher immer noch schwierig - oft bleiben sie auf dem giftigen Müll sitzen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat die Rücknahmebereitschaft von Bau- und Elektromärkten, Discountern und Drogerieketten untersucht und Testbesuche in 88 Geschäften vorgenommen. Nur 9 Prozent der Filialen boten dabei die Rücknahme von Energiesparlampen an. 63 Prozent verweigerten die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung.
Dabei wäre eine fachgerechte Entsorgung so wichtig. Denn eines sollten Verbraucher wissen: Die Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber und gehören deshalb weder in die Abfalltonne noch in den Glascontainer, sondern müssen als Sondermüll entsorgt werden.
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Eine Rücknahmepflicht oder ein Rücknahmesystem des Handels wie bei Altbatterien gibt es bei Energiesparlampen bislang nicht. Einige Händler nehmen sie lediglich freiwillig zurück - wie etwas die Drogeriekette DM. In der Regel muss der Verbraucher alte Energiesparlampen selbst zur Sondermüll-Sammelstelle bringen.
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt mindestens eine Sammelstelle, in denen auch alte Energiesparlampen abgegeben werden können - dies ist meist kostenlos. Die Sammelstellen leiten die Altlampen dann zu den Rücknahmesystemen der Hersteller weiter. Auf der folgenden Seite finden Sie die nächste Sammelstelle in Ihrer Nähe.
Verbraucher müssen aber keine Bedenken wegen des Quecksilbers in den Lampen haben. "Bei der normalen Nutzung besteht für die Verbraucher keine Gesundheitsgefährdung", sagt Christian Noll, Experte für Energieeffizienz beim Bund für Umwelt und Naturschutz in Berlin. Das giftige Quecksilber könne nur austreten, wenn die Lampen zerbrechen. Doch dann ist Vorsicht geboten. So sollten etwa die Scherben der Lampe nicht mit dem Staubsauger beseitigt werden. Das Aufsaugen kann giftige Quecksilbertröpfchen in der Luft verteilen.
Stattdessen sollten Verbraucher den betroffenen Raum eine halbe Stunde lang bei geöffneten Fenstern und geschlossener Tür gründlich lüften. Anschließend die Reste der Energiesparlampe mit einem Stück Papier aufnehmen und den Boden, auf dem die Lampe zerschellt ist, mit einem nassen Lappen reinigen. Lampenreste und Lappen später als Sondermüll entsorgen.
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Quelle: dapd , t-online.de , dpa-tmn
Mike schrieb:
am 3. Oktober 2011 um 17:19:57
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pro Sparlampe
Warum bekommens die nicht hin einfach eine Regelung zu schaffen wie mit Altbatterien. Jeder ders verkaufts muss auch zurücknehmen.
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ich schrieb:
am 16. Februar 2011 um 18:15:16
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(0)
Entsorgung
Schickt den Mist nach Brüssel.
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fischer schrieb:
am 23. Dezember 2010 um 07:22:50
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(2)
Recycling
Die Lampen und das darin enthaltene Quecksilber sind nicht recyclebar.
Wozu also dem Handel zurückgeben?
Um sie in einem Nebenraum
in der Asse unterzubringen?
Das ist einer der schlechtesten Witze der letzten Jahre.
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