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Erbrecht: Einstimmigkeit bei Immobilenverkauf nicht zwingend

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Erbengemeinschaft: Einstimmigkeit bei Verkauf nicht zwingend

26.01.2011, 17:02 Uhr | dpa

Der Beschluss einer Erbengemeinschaft muss nicht immer einstimmig sein

Der Beschluss einer Erbengemeinschaft muss nicht immer einstimmig sein (Quelle: t-online.de)

Erben bedeutet für viele besonders eines: viel Formalitäten. Besonders aufwendig wird das Ganze, wenn man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft befindet, denn bisher galten hier einstimmige Entscheidungen als maßgebend. Doch eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht unbedingt einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. Es reiche ein Mehrheitsbeschluss, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändere. Dies sei im verhandelten Fall nicht so, weil an die Stelle der Immobilie der Verkaufserlös trete. (Aktenzeichen 5U 505/10)

Gericht entschied zugunsten der Mehrheit

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft gegen ein anderes Mitglied statt. Der beklagte Erbe hatte sich als einziger geweigert, dem Verkauf eines Grundstücks aus der Erbmasse zu einem Preis von 13.500 Euro zuzustimmen. Die Klägerin wollte erreichen, dass der Erbe juristisch zur Zustimmung gezwungen wird.

Anders als das Landgericht Koblenz, das dafür keine Rechtsgrundlage sah, hielt das OLG das Anliegen der Klägerin für berechtigt. Der Verkauf des Grundstücks diene der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. (Steuern sparen beim Erbe)


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Quelle: dpa

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Kommentare (6)

zum Forum

Thema: "Erbrecht: Einstimmigkeit bei Immobilenverkauf nicht zwingend"

Ingo schrieb: am 31. Januar 2011 um 08:26:11
(0) (0) Erbengemeinschaft
Das Gesetz kommt viel zu spät. Bei unserer aus mehreren Personen bestehenden Erbengemeinschaft musste nach über 10 Jahren
des Stillstands die Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Erbengemeinschaft eingeleitet werden. In den vorangegangenen 10 Jahren konnte keine Einigung gefunden werden!!!!! Dadurch spitzte sich die Situation in dieser Erbengemeinschaft immer weiter zu und es herrschte nachher ein kriegsähnlicher Zustand.
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Melanie schrieb: am 27. Januar 2011 um 17:33:16
(0) (0) Erbengemeinschaft
Gott sei Dank! Was war das für ein Recht, dass man einem Miterben so hilflos ausgeliefert war, auch wenn er nur ein Bruchteil geerbt hatte!?!

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Melanie schrieb: am 27. Januar 2011 um 17:32:42
(0) (0) Erbengemeinschaft
Gott sei Dank! Was war das für ein Recht, dass man einem Miterben so hilflos ausgeliefert war, auch wenn er nur ein Bruchteil geerbt hatte!?!

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