09.09.2011, 15:57 Uhr | dpa-tmn
Erbvertrag oder besser doch ein Testament? (Quelle: t-online.de)
Alt und krank allein zu Hause, so hatte sich die Rentnerin Maria Müller ihren Ruhestand nicht vorgestellt. Am liebsten zöge sie zu ihrem Neffen Peter. In diesem fiktiven Beispiel liegen auf Müllers Sparkonto 100.000 Euro. Müller bietet ihrem Neffen ein Abkommen an: "Du pflegst mich, und ich garantiere, dass du mein Alleinerbe wirst." Pflege gegen Erbe - "klassisch" für einen Erbvertrag, meint der Geschäftsführer der in Berlin ansässigen Bundesnotarkammer, Thomas Diehn.
So ein Geschäft über den Tod hinaus muss - anders als das Testament - vor einem Notar sowie im Beisein der Partner besiegelt werden. Der Erbvertrag bindet beide Seiten. Darin sieht der Münchner Anwalt und Fachautor Finn Zwißler ein Problem: "Da geht später grundsätzlich nichts mehr." Sollte Maria Müller in fünf Jahren ihr Vermögen lieber dem Tierschutzverein überlassen wollen, der Erbvertrag mit dem Neffen bliebe gültig. Müller könnte den Vertrag nur über eine vorher vereinbarte Rücktrittsklausel lösen. Ohne sie ist nur eine einvernehmliche Trennung möglich.
Andererseits lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Etwa die, dass statt der Ehefrau plötzlich die Geliebte als Alleinerbin auftaucht oder ein 85-Jähriger alles der blutjungen Nachbarin vermacht. In der Praxis werden Erbverträge gelegentlich an Eheverträge gekoppelt. Zwißler empfiehlt die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
Für Erben kommt der Vertrag "einer Option auf die Zukunft gleich", sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) aus Angelbachtal. "Eine Garantie, dass er am Ende das Versprochene bekommt, hat er nicht." Unter Umständen geht der Erbe leer aus, weil nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Erblasser weiterhin frei über sein Vermögen verfügen kann. Maria Müller verspielt ihr Geld im Casino? Pech für den Neffen.
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Dennoch schätzt Thomas Diehn den notariellen Erbvertrag wegen der Flexibilität als "wunderbares Gestaltungsinstrument": Das Abkommen könne zwischen mehreren Personen abgeschlossen, das Erbe für die Pflege von Dackel Waldi versprochen oder die Übernahme der Fabrik schon zu Lebzeiten geregelt werden. Mit dem Vertrag lässt sich auch der Pflichtteil umgehen. Verzichten zum Beispiel Kinder zugunsten eines überlebenden Elternteils auf ihren Anteil am Nachlass, können Verzicht, mögliche Abfindung und Erbvertrag beim Notar beurkundet werden. Das geht auch bei unverheirateten Paaren.
Während die DVEV einen Erbvertrag erst für große Vermögen als sinnvoll erachtet, rät das Deutsche Forum für Erbrecht (DVE) aus München wegen der Verbindlichkeit ganz davon ab. Otto Normalbürger fährt gut mit einem Testament. Das BGB kennt zwei Möglichkeiten, den Letzten Willen abzufassen: privatschriftlich oder notariell. Grundsätzlich kann jeder Erwachsene eine handschriftliche Verfügung machen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur ein notarielles Testament abfassen.
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Das "privatschriftliche" Testament muss von Anfang bis Ende "eigenhändig", also mit der Hand, geschrieben sein. PC-Ausdrucke, Schreibmaschine oder Blindenschrift erkennen Gerichte Finn Zwißler zufolge nicht an. Sicherheitshalber stehen "Testament" oder "Mein letzter Wille" sowie Datum, Ort, vollständiger Name des Erblassers und Seitenzahlen auf dem Papier. Am Ende muss der Text unterschrieben werden. Beim Material zeigen sich Gerichte großzügig: Auch ein Bierdeckel ging schon durch, berichtet das DVE.
Vor der Niederschrift in einer Kanzlei erläutert der Notar die rechtlichen Vorschriften und Tücken der Erbschaftssteuer. Außerdem beurkundet er die Verfügung. Die fälligen Gebühren richten sich nach der Vermögenshöhe. Bei 100.000 Euro sind es etwa 250 Euro. "Dafür kann ein notarielles Testament den meist teureren Erbschein ersetzen", sagt Thomas Diehn. Banken akzeptieren das vom Nachlassgericht eröffnete notarielle Testament. Im Grundbuch kann die Erbfolge ebenfalls ohne Erbschein eingetragen werden. Das spart Geld.
Bis zu einem Vermögen von einer Million Euro reicht ein Testament nach Einschätzung von Jens Bittler völlig aus. Er rät, zuerst an die eigene Versorgung und die des Partners zu denken, bevor die Nachkommen bedacht werden. Im Berliner Testament setzen sich zum Beispiel Eheleute gegenseitig als Erben ein. Eingetragenen Lebenspartnerschaften steht diese Option ebenfalls offen.
Grundsätzlich kann ein Testament jederzeit geändert werden. Darin liegt der wichtigste Unterschied zum Erbvertrag. Eine Ausnahme ist das Berliner oder gemeinschaftliche Testament, das nur beide Partner gemeinsam widerrufen können. Macht jeder Partner ein eigenes Testament, kann er es - auch heimlich - allein ändern.
Der Erbvertrag muss beim Notar hinterlegt werden. Vorsichtshalber sollte das Testament ebenfalls hinterlegt werden. Das kann bei jedem Amtsgericht gemacht werden. Die Gebühr hängt von der Höhe des Vermögens ab. Bei 100.000 Euro sind einmalig 51,75 Euro fällig. Ab Januar 2012 wird es ein zentrales Testamentsregister geben.
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Quelle: dpa-tmn
Frefi schrieb:
am 25. März 2012 um 11:49:06
(5)
(0)
Erbrecht
Es gibt unter BMJ einen kostlosen Link zum Thema Erbrecht,der viele Fragen für ein Testament beantwortet.
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Rentner,88 Jahre schrieb:
am 11. Dezember 2011 um 10:20:10
(26)
(1)
Sauerei,dass..
..der Staat bestimmt, was ich mit meinem Geld(nach dem Tod) geschieht?. Wieso muss eines meiner Kinder, was sich nie um mch
gekümmert hat, mich beschimpfte, zumindest einen Pflichtteil erben? Wieso kann ich nicht für den Todesfall alles einem lieben Menschen vererben,als Alleinerbe?
Wieso müssen meine Erben Erbschaftssteuer zahlen? Habe doch mein Geld schon versteuert und zahle ja jedes Jahr noch Steuer auf die Zinsen?
Weil das so ist, wenigstens notarielles Testament machen!
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ramona schrieb:
am 10. November 2011 um 11:25:38
(22)
(2)
erbrecht
was nützt das beste testament, wenn die eltern von dem verstorbenen es anfechten. das beste ist, vorher alles verschenken (wenn
noch zeit genug da ist).
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