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Erbschaftsteuer lohnt sich für Fiskus kaum noch

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Erbschaftsteuer lohnt sich für den Staat kaum noch

31.01.2012, 11:54 Uhr | t-online.de - sia

Die Erbschaftsteuer lohnt sich für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble immer weniger: Während andere Steuerarten die Kassen der Finanzministerien Ende letzten Jahres so gut wie noch nie füllten, sanken die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent. Das zeigt der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für den vergangenen Dezember. Nur etwas mehr als 4,2 Millionen Euro brachte die Erbschaftsteuer demnach ein - und damit elf Prozent weniger als im Rekordjahr 2008, wie das "Handelsblatt" berichtete.

Einnahmen zum dritten Mal in Folge gesunken

Mit mehr als 70 Milliarden Euro nahm der deutsche Fiskus im Dezember so viel Steuern wie noch nie in einem einzelnen Monat. Die Einnahmen durch die Erbschaftsteuer allerdings gingen inzwischen schon das dritte Jahr in Folge zurück, berichtete die Zeitung. Und das liegt Experten zufolge an der aktuellen Rechtsgestaltung, etwa bei der Erbschaftsteuer für die Unternehmensnachfolge.

Was als steuerliche Entlastung für Betriebe, die an Kinder vererbt werden, gedacht war, ruft jetzt Kritiker auf den Plan. "Hier ist zu viel ungeprüfte Gestaltung möglich“, erklärte SPD-Finanzpolitikerin Nicolette Kressl im "Handelsblatt". Aufweichungen wie die Verkürzung der Frist für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Mindestlohnsumme sollten rückgängig gemacht werden.

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Ungleichbehandlung im aktuellen Recht bemängelt

Auch der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, bemängelte bereits die ungleiche Behandlung verschiedener Vermögensarten im Rahmen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts. So kann Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei vererbt werden, bei der Übertragung von Geldvermögen an Geschwister werden hingegen bis zu 43 Prozent Steuer fällig.

Mitverantwortlich für die sinkenden Einkünfte aus der Steuerart ist laut "Handelsblatt" auch die Verteilung der Verantwortlichkeiten. Für Änderungen im Erbschaftsteuergesetz sei der Bund zuständig, dessen Interesse jedoch gering bliebe, da die Einnahmen an die Länder gingen. Problematisch sei außerdem, dass drei Viertel des Erbschaftsteueraufkommens in nur vier Bundesländern kassiert würden.

Bundesfinanzhof-Chef erwartet Nachbesserung

Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen erzielen demnach die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen, müssten aber als Nettozahler im Länderfinanzausgleich ihr Plus größtenteils mit den anderen Ländern teilen. Kein Wunder also, dass Bundesfinanzhof-Chef Mellinghoff sich im Gespräch mit dem "Handelsblatt" überzeugt zeigte, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Erbschaftsteuer befassen muss.


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (55)

zum Forum

Thema: "Erbschaftsteuer lohnt sich für Fiskus kaum noch"

Tom schrieb: am 12. Februar 2012 um 12:14:37
(0) (0) Steuerabzocke
HANSI schrieb: am 1. Februar 2012 um 10:07:29 (0) (11) Erbschaftssteuer lohnt sich für den Staat kaum noch Man kann diese
Tatsache nur Bedauern; denn eine Erbschaft ist "Reichtum ohne Leistung" RE: Typisch Sozi , von nichts wissen aber Umverteilung predigen. Das Geld das vererbt wird ist schon versteuert , da hat der Staat nichts mehr daran zu suchen ! In der Schweiz ist die Steuerabzocke nicht so ausgeprägt wie in Deutschland . Liegt meißt bei 0 %
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rap schrieb: am 1. Februar 2012 um 10:52:57
(5) (0) @Hansi
Die Schweiz erhebt bei Vererbung an direkte Abkömmlinge (sprich Kinder und Enkel) in 23 von 26 Kantonen 0,0% Erbschaftssteuer. In den
restlichen 5 Kantonen liegt sie bei unter 3%. Falls Sie das mit "von der Schweiz lernen" meinten, dann bin ich bei Ihnen. Wahrscheinlich haben Sie aber einfach nur irgendetwas gepostet, ohne auch nur im Ansatz informiert zu sein. Das ist das Problem in DE.
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HANSI schrieb: am 1. Februar 2012 um 10:07:29
(0) (11) Erbschaftssteuer lohnt sich für den Staat kaum noch
Man kann diese Tatsache nur Bedauern; denn eine Erbschaft ist "Reichtum ohne
Leistung" Angeblich ist unsere Gesellschaft eine Leistungsgesellschaft. Sodann kann es nur richtig sein bei dieser ungerechten Nichtleistung eine Besteuerung durch den Staat vorzunehmen. Diese Bestg. ist ein kleines Korrektiv im Hinblick auf die Chancengleichheit einer Ges. in einer gesunden Demokratie. Die kleine Schweiz zeigt uns sehr deutlich Lösungen hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit und Sicherung derSozia
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