
18.11.2011, 12:56 Uhr | Financial Times Deutschland
Liegt Kapitalvermögen im Nachlass, gelten für Geschwister, Neffen und Nichten seit der Reform 2009 die gleichen ungünstigen Tarife wie für nicht verwandte Personen. Der BFH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und wird vermutlich Karlsruhe anrufen. Nicht näher Verwandte sollten ihre Erbschaftsteuerfälle mit Verweis auf einen ruhenden Einspruch (Az.: II R 9/11 ) offenhalten.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt schon eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage vor, ob die bis zum Tod beim Erblasser angefallenen Zinsen zweifach besteuert werden dürfen (Az.: 1 BvR 1432/10), nämlich beim Nachkommen als Kapitalertrag bei der späteren Auszahlung in voller Höhe unter der Abgeltungsteuer und zuvor bereits in Bezug auf die aufgelaufenen Zinsforderungen bei den geerbten Wertpapieren.
Quelle: Financial Times Deutschland
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Entdecken Sie die neuen Kollektionen zu Top-Preisen: jetzt online bestellen! zu den Angeboten
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Die 58-jährige Gina Rinehart ist Bergbau-Unternehmerin. zum Video