14.03.2011, 11:13 Uhr | dpa, t-online.de/business
EU-Patent soll Erfindern die Arbeit erleichtern. (Foto: imago)
Mehr als zehn Jahre wurde gestritten, nun wird das einheitliche EU-Patent zumindest in 25 EU-Ländern - darunter Deutschland - kommen. Das Gemeinschaftspatent soll die Kosten senken, die den Firmen und Erfindern heute durch Übersetzungen in den EU-Staaten entstehen. Von 2012 an könnte es gelten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fakten dazu vor:
Erfindungen werden in der EU derzeit entweder durch nationale Patente oder durch sogenannte europäische Patente geschützt. Letztere erteilt das Europäische Patentamt (EPA). Diese müssen von jedem Mitgliedstaat, in dem der Patentschutz gelten soll, bestätigt werden. In der Fachsprache heißt das Validieren. Dafür können die Länder eine Übersetzung in ihre Landessprache verlangen - was viel Geld kostet.
Nur noch die drei EU-Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch sollen offizielle Patentsprachen sein.
Der Schutz einer Erfindung ist teuer: Laut EU-Kommission kostet ein europäisches Patent, das in 13 Ländern anerkannt ist, derzeit 20.000 Euro. Davon entfallen fast 70 Prozent auf Übersetzungen. Zum Vergleich: Ein US-Patent bekommt man schon für weniger als ein Zehntel des Betrags, umgerechnet knapp 2000 Euro. Mit der neuen Regelung sollen in der EU die Kosten auf ein Drittel sinken. Zugleich hat das Patent in allen beteiligten Mitgliedstaaten Wirkung.
Der Erfinder - in erster Linie Unternehmen und öffentliche Forschungseinrichtungen. Sie kämen preiswerter an Patentschutz. Die EU-Kommission hofft so auf mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Interessant ist das EU-Patent vor allem für Deutsche, die als Patent-Europameister gelten. 59.583 Patente wurden allein 2009 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.
Die EU-Kommission will nach Worten von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 30. März Gesetzesvorschläge zum einheitlichen Patentschutz und zum Sprachenreglement vorlegen. Auch eine von Italien und Spanien angekündigte Klage vor dem EuGH werde daran nichts ändern, da sie keine aufschiebende Wirkung habe, hieß es. 2012 könnte das EU-Patent dann kommen.
Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter haben die Schaffung des von der EU-Kommission angedachten europäischen Patentgerichts abgelehnt. Seine Aufgabe sollte sein, in Rechtsstreitigkeiten über den Patentschutz zu entscheiden. Der EuGH hält ein solches Patentgericht für unvereinbar mit dem Unionsrecht, weil es außerhalb des institutionellen Rahmens der EU stehe, aber das Recht der Union auslegen sollte.
Die Bundesregierung wie auch die EU-Kommission betonen, dass das Patent unabhängig von der Gerichtsbarkeitsfrage angegangen werden kann. Ob das aber auch sinnvoll ist, bezweifeln EU-Diplomaten.
Spanien und Italien sehen ihre Landessprachen benachteiligt. Deshalb wehren sie sich seit Jahren dagegen, dass nur noch Englisch, Französisch und Deutsch offizielle Patentsprachen sein sollen. Das Patent wird daher in beiden Ländern nicht gültig sein.
Quelle: dpa
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