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Etappensieg für Ryanair-Konkurrenten

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Etappensieg für Ryanair-Konkurrenten

11.02.2011, 11:01 Uhr | dpa-AFX

Ryanair-Maschinen am Flughafen Hahn: Streit um mögliche Beihilfen geht weiter (Foto: dpa)

Ryanair-Maschinen am Flughafen Hahn: Streit um mögliche Beihilfen geht weiter (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Im Streit um angebliche Vergünstigungen für die Billigfluglinie Ryanair können die Konkurrenten Lufthansa und Air Berlin einen Zwischenerfolg verbuchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Urteile in parallelen Verfahren gegen die Flughäfen Hahn (Rheinland-Pfalz) und Lübeck (Schleswig-Holstein) auf und verwies die Sache an die Vorinstanzen zurück (Az.: I ZR 136/09 und I ZR 213/08).

Die beiden Ryanair-Konkurrenten hatten gegen die Flughäfen geklagt: Sie wollen erreichen, dass Ryanair mögliche Vergünstigungen zurückzahlen muss. Die zuständigen Oberlandesgerichte müssen nun klären, ob staatliche Beihilfen an den Billigflieger gezahlt wurden, ohne dies bei der Europäischen Kommission zu melden.

Hahn soll Ryanair finanziell bevorzugt haben

Nach Ansicht der Kläger hat der Flughafen Hahn im Hunsrück Ryanair in den Jahren 2002 bis 2005 Marketingzuschüsse in Höhe von rund 18 Millionen Euro gewährt. Hinzu kämen Rabatte auf Flughafengebühren in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro im Jahr 2003. Der Geschäftsführer des Flughafens hatte in der Verhandlung widersprochen: Vergleichbare Konditionen würden allen Fluglinien angeboten. Nach Angaben der Kläger sind die Konditionen jedoch speziell auf Ryanair abgestimmt.

Der Flughafen Hahn gehörte damals noch mehrheitlich zum Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, ist inzwischen aber komplett im Besitz der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse sei der Flughafen Hahn ein öffentliches Unternehmen, sagten die Karlsruher Richter. Der Flughafen wird als privatrechtliche GmbH geführt. Damit komme in Betracht, dass die Sonderkonditionen staatliche Beihilfen gewesen seien. Die Konkurrenten verlangen, dass Ryanair die Zuschüsse zurückzahlt. Landgerichte und Berufungsgerichte hatten die Klage allerdings zunächst abgewiesen.

Staatliche Beihilfen müssen gemeldet werden

Nach Ansicht der BGH-Richter ist es jedoch tatsächlich möglich, dass die Vergünstigungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob die Vergünstigungen für Ryanair staatliche Beihilfen sind, die der EU-Kommission gemeldet werden müssen.

Dabei ist entscheidend, ob der Staat das Handeln des Flughafens tatsächlich lenkt, ob andere Fluggesellschaften die gleichen Konditionen wie Ryanair erhalten konnten und ob sich der Flughafen wie ein privater Eigentümer verhalten hat. Auf die Lufthansa und Air Berlin komme noch einige Arbeit zu, um zu begründen, warum sie hier Ansprüche haben. "Das ist noch eine Bergstrecke, die den Klägern bevorsteht", sagte der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm.

EU-Kommission prüft bereits

Sollte das Berufungsgericht feststellen, dass es Beihilfen waren, darf es aber nicht darüber entscheiden, ob sie genehmigt werden können. Dies darf allein die EU-Kommission. Die Kommission hat bereits ein Beihilfeprüfverfahren eingeleitet.

Die Lufthansa begrüßte das BGH-Urteil: Es stehe im Einklang mit der bisherigen europäischen Rechtsprechung. "Wir erwarten, dass es für Ryanair und Kleinstflughäfen in Zukunft deutlich schwieriger wird, von unrechtmäßigen Subventionen und damit von deutschen Steuergeldern zu profitieren und den Wettbewerb im Luftverkehr zu verzerren", sagte ein Lufthansa-Sprecher. Air Berlin forderte: "Es muss endlich Rechtssicherheit geben. Das Berufungsgericht soll jetzt die Vorzugsbedingungen offenlegen", betonte eine Sprecherin.

Flughafen Lübeck zeigt sich gelassen

Gelassen reagierten der Flughafen Lübeck und die Hansestadt Lübeck als Eigentümerin auf das Urteil. Der Geschäftsführer des Flughafens, Michael Lange, sagte, der BGH habe lediglich die abstrakte Rechtsfrage geklärt, ob Air Berlin überhaupt gegen eine vermutete Bevorzugung von Konkurrenten klagen dürfe. "Das hat der BGH bejaht. Ob die von Air Berlin geltend gemachten Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können, ist noch völlig offen", sagte Lange.


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Quelle: dpa-AFX , t-online.de

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Kommentare (17)

zum Forum

Thema: "Etappensieg für Ryanair-Konkurrenten"

cioban schrieb: am 11. Februar 2011 um 18:41:14
(0) (0) Ryanair
@Heiner, genau, Air Berlin hat in NUE Sonderkonditionen und verhindert dass andere "Billigflieger" nach NUE kommen dürfen mit der
Drohung das Drehkreuz zu einem anderen Airport zu verlegen. Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen. Hoffentlich klagt mal jemand gegen AirBerlin.
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frühermalSPD schrieb: am 11. Februar 2011 um 10:21:03
(0) (0) Infrastrukturelle Possen
Natürlich haben parteipolitische Fähnchenschwinger steuergelder für Prestigeprojekte verschwendet. Wie viel zu
oft ungestraft in dieser Berliner "Republik". Föderalismus als Linzenz zu Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme und pseudolegitimierter Veruntreung von öffentlichen Geldern. Jedes Kind weiss, daß die Billigliftbusse ohne "Konzessionen" niemals in die Luft gehen würden.Wenn der Sohn vom Provinzfürsten prahlen kann: "main Paapi hatn Flughaaafen baut, kann Dainer nich!". Das ist Fortschritt!
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EXHunsrückerin!!! :-) schrieb: am 11. Februar 2011 um 09:59:52
(0) (0) Hahn
Wer würde freiwillig in diese Pampa fahren? War doch schon immer klar das in das Projekt Flughafen Hahn Geld reingebuttert wird!!!

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