16.09.2011, 15:37 Uhr | dpa, dapd
Europäischer Verkaufsstopp für Honig mit Genmais-Spuren (Quelle: dpa)
Honig muss frei von Gentechnik sein - oder über eine spezielle Zulassung verfügen. Nur dann darf er in den Handel gelangen. Mit diesem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern. Imker und Umweltverbände sind erleichtert.
Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen dürfte nach dem Urteil des obersten europäischen Gerichts bald aus den Supermarktregalen verschwunden sein. Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände wie Pollen von solchen Pflanzen enthalten, müssten vorher geprüft und zugelassen werden. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen, urteilte der EuGH (Rechtssache C-442/09). Dies sei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren in dem Produkt.
Hintergrund war die Klage des Imkers Karl Heinz Bablok, der Unterstützung von Imkerverbänden und ökologischen Anbauverbänden erhielt, gegen den Freistaat Bayern. Der Mann aus Kaisheim in der Nähe von Augsburg produzierte Honig sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Pollen. Seine Bienenstöcke standen nur 500 Meter von einem Grundstücks entfernt, auf dem der Freistaat zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais des Typs MON 810 anbauen ließ. Das Unternehmen Monsanto hatte 1998 die Genehmigung für den Anbau erhalten. Dieser Mais enthält das Gen eines Bakteriums, das Larven eines Parasiten abtötet.
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2005 entdeckte der Imker in seinen Bienenstöcken und seinem Honig Pollen des Gen-Maises und ließ den Honig in einer Müllverbrennungsanlage vernichten. Den Freistaat verklagte er auf Schadenersatz durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall schließlich nach Luxemburg, der dem Imker Recht gab.
Da der mit Genmais belastete Honig in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist, dürfe der Honig nicht mehr verkauft werden, schrieb der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach dem Urteil. Imker könnten von Landwirten nun Entschädigung verlangen, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthalte, teilte das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik fest, das den Imker bei seiner Klage unterstützt hatte.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium will das Urteil prüfen und mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder über Konsequenzen beraten. Dabei gehe es nun besonders darum, "wie die Vorgaben des Gerichts für den Handel mit Honig möglichst schnell umgesetzt werden können", sagte ein Sprecher in Berlin. Zudem sei die Europäische Kommission gebeten, einen Vorschlag über ein einheitliches Vorgehen in der gesamten EU vorzulegen.
Das Urteil gilt als wegweisend. Vor allem Importhonige aus Nord- und Südamerika dürften betroffen sein, wo weitaus mehr Gentechnik-Pflanzen angebaut werden als hierzulande. Der Richterspruch ist auch eine Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie. Die EU-Kommission hatte argumentiert, der Honig bedürfe keiner Zulassung, weil Mais-Pollen ja zufällig und ohne menschliches Zutun in den Honig gelangt seien. Der Gerichtshof ist dagegen der Auffassung, dass es nicht darauf ankommt, "ob der Pollen dem Honig absichtlich hinzugefügt oder zufällig eingetragen wurde."
Nach dem Urteil zeigte sich Kläger Bablok erleichtert: "Ich hätte nie gedacht, dass ich solche Wellen schlagen werde", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er ist zudem eine Warnung an die EU-Kommission und die Industrie, die die sogenannte Null-Toleranz-Grenze lockern wollen. "Die kleine Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann - auch einen Giganten der Agro-Gentechnik", erklärte Thomas Radetzki, Präsident des ökologischen Imkerverbands Mellifera.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte, die europäische und die deutsche Gesetzgebung müsse nun angepasst werden. Erforderlich sei, einen Mindestabstand zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken festzulegen. Die Umweltschützer von Greenpeace forderten von der Bundesregierung, sie müsse "jeglichen weiteren Anbau von riskanten genmanipulierten Pflanzen unterbinden".
Quelle: dapd , dpa
Bernhard schrieb:
am 6. September 2011 um 20:24:59
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verdreht 2
Wer verunreinigt muss zahlen - also Monsanto! Sonst könnte ich ja - wenn z.B. aus meinem Auto Öl auf eine Wiese tropft - den
Bauern auf Erstattung des Öls verklagen - statt wie selbstverständlicherweise üblich selbst eine Strafe für Verunreinigung zu kassieren.
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Bernhard schrieb:
am 6. September 2011 um 20:22:20
(16)
(1)
verdreht
Fakt ist doch dass Monsanto & Co, Bauern wegen Patentverletzungen verklagen welche - unabsichtlich verunreinigte - Produkte
verkaufen. Ist es nicht Aufgabe von Monsanto sicher zu stellen daß eine derartige Verunreinigung gar nicht erst erfolgen kann? Die Bauern sollten ihrerseits Monsanto wegen der Verunreinigung ihrer Pflanzen verklagen.
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Personal der BRD GmbH schrieb:
am 6. September 2011 um 20:02:09
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Konsumenten VS Gensundheitsminister/in
Wer ist Schuld der Konsument oder der Politiker ?
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