19.03.2010, 09:06 Uhr | AFP
Mehrwertsteuer: Einzelne Videokabinen gelten nicht als Kino (Foto: imago)
Eine Video-Einzelkabine für Sexfilme ist kein Kino. Deshalb müssen die Betreiber die volle Mehrwertsteuer abführen, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Mit seinem Urteil zu einem Streit in Belgien bestätigte der EuGH die bisherige Praxis auch in Deutschland. (Az: C-3/09)
Das belgische Unternehmen Erotic Center betreibt von innen verschließbare Einzelkabinen. Nach dem Einwurf von Münzen können die Nutzer auf Fernsehbildschirmen verschiedene Sexfilme abrufen und während der bezahlten Nutzungsdauer auch beliebig zwischen den Filmen wechseln. Erotic Center meinte, es handele sich hier um Kino, weshalb nur die ermäßigte Mehrwertsteuer fällig sei. Der belgische Fiskus dagegen wertete die Sache als "Vergnügungsautomaten" und hielt die Hand für den vollen Mehrwertsteuersatz auf. Das mit dem pikanten Streit befasste Gericht in Gent fragte beim EuGH an, was denn nun steuerrechtlich ein Kino ausmacht.
Nach dem Luxemburger Urteil zählt das einsame Vergnügen nicht dazu, sondern nur das gemeinsame Erlebnis. Steuerlich begünstigt sei nämlich nicht schlicht das "Kino", sondern die "Eintrittsberechtigung für Kinos". Davon werde eine Video-Einzelkabine für Sexfilme nach allgemeinem Verständnis nicht erfasst. Auch die Beispiele in der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie hätten gemeinsam, dass der Eintritt vorab gezahlt wird und sich alle zahlenden Personen gemeinsam einen Film ansehen.
Auch in Deutschland sind Video-Einzelkabinen nicht als steuerbegünstigtes Kino anerkannt. Nach Angaben des Bundesverbandes Erotik Handel in Hamburg wird daher nicht nur die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent, sondern zusätzlich auch noch Vergnügungssteuer fällig.
AFP
Edgar schrieb:
am 19. März 2010 um 17:13:36
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Sexkino
Find ich unmöglich. Dadurch werden die Sexkinos fur den Nutzer ja teuerer.
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katze schrieb:
am 18. März 2010 um 21:02:52
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kami
lol
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Uwe schrieb:
am 18. März 2010 um 20:46:01
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Spinnerei
Ob Herr Hartz damals auf der Jacht auch 19% Märchensteuer gezahlt hat alls er und seine Kumpane sich vergnügt haben? Wird wohl
der Schröder aus dem Staatssäckel bezahlt haben.
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