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Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucher im Versandhandel

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EU-Richter stärken Verbraucher im Versandhandel

16.04.2010, 08:53 Uhr | AFP

EuGH: Bei Rücksendung keine Kosten für Zusendung (Foto: imago)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden, urteilten die EU-Richter in Luxemburg. Damit unterlag ein deutscher Versandhändler, der Verbraucher nach der Rücksendung auch mit den Kosten für den Versand zum Kunden belasten wollte (Az.: C-511/08).

Händler müssen Versandkosten erstatten

Nach EU-Recht können Verbraucher eine Bestellung im sogenannten Fernabsatz innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bereits geleistete Zahlungen muss der Händler dann komplett - also den Warenwert und die Versandkosten - kostenlos erstatten. Im Streitfall sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers aber vor, dass er eine Pauschale von 4,95 Euro für die Zusendung der Ware einbehält. Deutsches Recht würde dies erlauben, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah aber einen Verstoß gegen europäisches Recht und klagte.

Kosten dürfen Verbraucher nicht von einem Widerruf abhalten

Mit Erfolg: Die europäische Fernabsatzrichtlinie habe das klare Ziel, "den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten", betonte der EuGH. Dem laufe es aber zuwider, wenn der Kunde Kosten auch für die Zusendung der zurückgegebenen Ware zahlen müsse. Zudem führe dies zu einer einseitigen Risikoverteilung im Versandhandel zu Lasten des Verbrauchers.

Verband fordert Reform des Retourenrechts

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) in Frankfurt am Main forderte "eine Reform des Retourenrechts in Deutschland". Denn anders als in den Nachbarländern müssten nach hiesigem Recht die Händler für Bestellungen ab 40 Euro auch die Rücksendekosten übernehmen. In Verbindung mit den EU-Regeln seien die deutschen Händler daher benachteiligt.

Verbraucherzentrale mit der Entscheidung zufrieden

Dagegen begrüßte die Verbraucherzentrale NRW das Luxemburger Urteil. Gerade bei Kleinbestellungen sei eine Rücksendung sonst häufig nicht wirtschaftlich gewesen, erklärte die Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

bhv: Umsatz der Versandhändler liegt bei 29 Milliarden Euro

Nach bhv-Angaben erwirtschaften rund 300 Versandunternehmen in Deutschland derzeit jährlich einen Umsatz von 29,1 Milliarden Euro, davon mehr als die Hälfte über das Internet.


AFP  

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Kommentare (14)

zum Forum

Thema: "Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucher im Versandhandel"

Heinz Hinkel schrieb: am 27. April 2010 um 23:03:09
(0) (0) Konsequenz
Ich bin den Schwachsinn schon seit einigen Jahren leid und verkaufe nur noch an Gewerbliche Abnehmer. Das hat mich zwar 20 %
Umsatz gekostet, habe aber auch 50 % weniger Arbeit und noch weniger Reklamationen. Daß das auch Arbeitsplätze gekostet hat war leider nicht zu vermeiden. Leider sehen das weder Rechtsverdreher noch Richter die schon lange jegliche Bodenhaftung verloren haben.
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Müller schrieb: am 22. April 2010 um 09:12:08
(0) (0) Europäische Gerichtshof stärkt Verbraucher im Versandhandel"
Ein weiterer Grund für viele Unternehmen Endverbraucher nicht mehr direkt zu
beliefern. Die Richter des EUGH sind sich sicherlich nicht bewusst wie viele Verbracher mittlerweile "mal was kommen lassen" und es dann wieder zurückzusenden. Sicherlich sind einige schwarze Schafe im Internethandel tätig aber für die Masse der Firmen wird es langsam unerträglich was sich Verbraucherverbände und Richter so einfallen lassen.
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r2d2 schrieb: am 21. April 2010 um 10:25:38
(0) (0) Boykott
Boykottiere den Versandhandel wegen dort angetroffener Praktiken schon seit geraumer Zeit und - vermisse nichts. Habe deswegen nicht
weniger Geld im Säckl und das Einkaufen macht wieder richtig Spaß: die Läden sind nicht so voll, das Personal wird immer freundlicher, man bemüht sich um mich und meine Euros und bei kleinen Problemchen gibt es immer eine gute Lösung...
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