Schlüssel im offenen Auto vergessen
Ein Autobesitzer vergaß nicht nur, sein Fahrzeug abzuschließen, er ließ sowohl Schlüssel wie auch Papiere im unverschlossenen Fahrzeug zurück. Am nächsten Morgen war sein Auto gestohlen. Die Teilkasko-Versicherung weigerte sich mit dem Einwand der groben Fahrlässigkeit zu zahlen, worauf der Bestohlene vor Gericht zog. Aus seiner Sicht leider erfolglos (Az.: 10 U 1243/08) - das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und entschied gegen den Kläger.