26.05.2011, 10:06 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business
Dienstwagen werden steuerlich als geldwerter Vorteil gerechnet. (Foto: imago)
Wer seinen Dienstwagen auch für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nehmen darf, spart damit bares Geld: Schließlich muss er nicht sein privates Auto oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um zum Job zu kommen. Von diesem Vorteil will allerdings auch das Finanzamt profitieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Fahrten zur Firma und nach Hause am günstigsten versteuern.
Dienstwagen sind ein geldwerter Vorteil - und müssen daher versteuert werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Wer kein Fahrtenbuch führen will, dem rechnet das Finanzamt ein Prozent des Listenpreises des Wagens pro Monat als geldwerten, zu versteuernden Vorteil an. Bislang verlangte das Finanzamt zusätzlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einen pauschalen Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Die Regelung galt selbst dann, wenn der Mitarbeiter das Auto nur an wenigen Tagen im Monat tatsächlich für den Weg zur Arbeit benutzt hatte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun wiederholt entschieden, dass der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal erhoben werden muss. Wer den Dienstwagen nur an einigen Tagen für die Fahrten zur Arbeit nutzt, kann den geldwerten Vorteil mit 0,002 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer abrechnen, wenn dies für den Steuerzahler günstiger ist.
Dieses Verfahren wird jetzt auch von der Finanzverwaltung praktiziert. Betroffene Steuerzahler sollten durchrechnen, ob die taggenaue Abrechnung für sie günstiger ist, rät der Bund der Steuerzahler. Laut BFH ist die günstige Besteuerung anwendbar, wenn der Firmenwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, erläutern die Steuerexperten des Portals steuernetz.de.
Steuern sparen können außerdem Arbeitnehmer, die den Firmenwagen nur teilweise für den Weg zur Arbeit nutzen - etwa weil sie mit dem Auto zum Bahnhof, dann aber mit dem Zug zum Job fahren. In dem Fall dürfe nur der tatsächlich mit dem Wagen zurückgelegte Weg als geldwerter Vorteil angerechnet werden, betonen die Fachleute des Portals steuerncheck.net. Mit einem Fahrtenbuch ließe sich die geringere Nutzung des Dienstfahrzeugs einfach darlegen.
Die Steuerprofis zeigen an einem Beispiel, wie Dienstwagenfahrer dadurch weniger Steuern zahlen: Ein Mitarbeiter fährt etwa mit dem Firmenwagen zehn Kilometer bis zum Bahnhof und nimmt für den Rest der Strecke bis zur Firma - 80 Kilometer - den Zug. Das Dienstfahrzeug hat einen Wert von 35.000 Euro Listenpreis.
In dem Fall würde das Finanzamt steuerncheck.net zufolge nach der Pauschalmethode den gesamten Fahrtweg von 90 Kilometern zugrunde legen, also einen geldwerten Vorteil von 945 Euro ermitteln (0,03 Prozent von 35.000 Euro = 10,50 Euro x 90 Kilometer = 945 Euro). Der tatsächliche Nutzungswert liege aber nur bei 105 Euro pro Monat, da nur zehn Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt wurden. Das senke den geldwerten Vorteil - also die Steuerlast des Mitarbeiters erheblich, so die Experten.
Quelle: dpa-tmn
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