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Fall "Emmely": Protest-Kassiererin tritt neuen Job an

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"Emmely" tritt neuen Job an

22.06.2010, 09:17 Uhr | fdi/dpa-AFX

Das BAG hat den Rauswurf der Kassiererin Barbara E. alias "Emmely" für unzulässig erklärt. (Foto: ddp)

Das BAG hat den Rauswurf der Kassiererin Barbara E. alias "Emmely" für unzulässig erklärt. (Foto: ddp)

An diesem Dienstag ist es so weit: "Emmely" arbeitet wieder. Eigentlich sollte die Kassiererin vorerst "allgemeine Filialtätigkeiten" verrichten. Nun setzt Kaiser's sie doch wieder an die Kasse. Nicht nur deshalb kann sie sich fast wie zu Hause fühlen.

Einsatz in Berlin-Hohenschönhausen

Ihr Kampf gegen die Supermarktkette Kaiser's machte sie bundesweit bekannt. Nun kehrt "Emmely" wieder an ihren Arbeitsplatz zurück: An diesem Dienstag sitzt sie wieder an der Kasse. Sie werde in einer Filiale im Berliner Stadtteil Hohenschönhausen eingesetzt, sagte eine Unternehmenssprecherin.

Zuvor Schulung absolviert

Dass "Emmely" so schnell wieder als Kassiererin eingesetzt wird, ist überraschend. Eigentlich sollte sie anfangs "allgemeine Filialtätigkeiten" erledigen. Das Unternehmen begründete dies damit, dass sie seit mehr als zwei Jahren nicht mehr an der Kasse gearbeitet habe. Daher sollte sie zuerst eine Schulung absolvieren. Diese fand nun bereits am Montag in einer Musterfiliale statt. Zuvor hatte "Emmely" zwei Jobangebote der Supermarktkette abgelehnt. Der Kassiererin waren die Arbeitswege zu weit. Kaiser's bot ihr daraufhin eine Arbeitsstelle nahe ihrem Wohnort an.

Gekündigt wegen Leergutbelegen

Am 10. Juni hatte das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung der Kassiererin aufgehoben. Der Berlinerin war 2008 nach 31 Dienstjahren ohne vorherige Abmahnung entlassen worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst haben soll. Ihr Arbeitgeber begründete den Schritt mit einem Vertrauensverlust.

"Erhebliche Pflichtwidrigkeit" rechtfertigt Rauswurf nicht

Der Zweite Senat des Gerichts entschied jedoch, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen zerstört worden sei. Weil lediglich eine "erhebliche Pflichtwidrigkeit" vorliege, sei die Entlassung nicht gerechtfertigt. Zudem sei die Schädigung relativ niedrig gewesen. Seidem ist klar, dass "Emmely" wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden muss.

Großes Aufsehen in der Öffentlichkeit

Der Fall "Emmely" hatte seit der Kündigung bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Gewerkschafter und politische Gruppierungen gründeten das Komitee "Solidarität mit Emmely" und riefen zu Protestaktionen und Kaufboykotten auf. Sie vermuteten, dass mit der Maßnahme eine engagierte Gewerkschafterin kaltgestellt werden sollte. Zudem stand im Mittelpunkt der Debatte die Frage, ob eine fristlose Kündigung bei Bagatelldelikten noch verhältnismäßig ist.


Quelle: Spiegel Online

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