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Falle beim Baugeld wegen Mängeln bei Verbraucherkredit-Richtlinie

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Falsche Versprechungen beim Bauzins

09.08.2010, 09:58 Uhr | von Frank Lansky

Die neue Verbraucherschutz-Richtlinie hat einige Mängel (Foto: imago)

Vorsicht Falle bei Krediten (Foto: imago) (Quelle: imago)

Groteske neue Finanzwelt: Plötzlich ist der Effektivzins für Baugeld günstiger als der Nominalzins. Dies versprachen jedenfalls jüngst die Berliner Sparkasse und die Stadtsparkasse Düsseldorf. Was aussieht wie ein unschlagbares Angebot für die Baufinanzierung, ist allerdings nur ein Trick, warnt Max Herbst, der Inhaber der FMH-Finanzberatung. Denn einige Kreditinstitute nutzen die eklatanten Mängel der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie für ihre Zwecke – eine transparente Berechnung der tatsächlichen künftigen Zinsen ist mit der absurden Regelung gar nicht möglich, wie t-online.de erfuhr.

Unrealistische Zinsen in der Baugeld-Rechnung

Die effektiven Zinsen liegen stets höher als die nominalen Sätze, da die Banken hier alle Gebühren und Vertriebsprovisionen einrechnen. Dennoch bekam Herbst im Juni von der Berliner Sparkasse einen Sollzins – das ist der neue Name für den Nominalzins – von 3,60 Prozent angeboten und einen Effektivzins von nur 3,44 Prozent. Des Rätsels Lösung: Die Sparkasse verwendete für die Zeit nach der zehnjährigen Zinsbindung einfach den heutigen, niedrigen variablen Sollzins von 3,31 Prozent. Dieser Zins wird aber wahrscheinlich in elf Jahren nicht mehr so günstig  sein, wie zuletzt in der Finanzkrise.

Auch der Baufinanzierungsexperte Peter Sachs von der Sachverständigensocietät Vogelsang & Sachs in Friedrichsdorf kritisiert die neue Berechnungsweise: Wenn beispielsweise der aktuelle Zins für achtjährige Darlehen bei 3,55 Prozent und für variable Darlehen bei 2,5 Prozent liegt, dürfe die Bank im Effektivzins beide Zinssätze mischen. 3,55 Prozent für die ersten acht Jahre und fiktive 2,5 Prozent für die voraussichtliche Restlaufzeit – das drücke im Angebot den Effektivzins auf wundersame 2,92 Prozent. Genau diese Konditionentrickserei war laut Sachs am 16. Juli auf den Internetseiten der Stadtsparkasse Düsseldorf zu finden. Und besonders grotesk: "Banken, die weiterhin den Effektivzins nach der bisherigen transparenten Methode ausweisen, verstoßen gegen die neue Preisangabeverordnung und riskieren damit eine Abmahnung", urteilt Sachs.

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Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Möglich wird die Schönfärberei laut Herbst durch die neue Verbraucherkredit-Richtlinie, die am 11. Juni nach Vorgabe aus Brüssel in Deutschland in Kraft trat. Die Neuregelung sieht vor, dass Bauherren nun den Effektivzins über die gesamte Laufzeit des Kredites genannt bekommen, wenn im Vertrag schon Bezug auf den möglichen Zinssatz nach der Zinsbindung genommen wird. Für Herbst ist dies eine unsinnige Regelung, da niemand wisse, wie hoch der Zins nach dem Ende der Zinsbindung sein werde. Sein Kollege Sachs ergänzt, die Berechnungsweise gehe vollkommen an der Realität vorbei: Die Fortführung von Baudarlehen nach dem Ende der Zinsbindung zu variablen Zinsen sei hierzulande ebenso unüblich wie der Neuabschluss eines variablen Baukredites.

Mit Hilfe dieser Fehlkonstruktion versuchen also offenbar viele Kreditinstitute, die Konkurrenz durch optisch günstigere Angebote auszustechen. Laut Herbst bieten derzeit so gut wie alle Sparkassen diese schön gerechneten Angebote an, denn sie würden von ihrem Dachverband unter Druck gesetzt. Michaela Roth, Pressesprecherin beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin kommentierte auf Anfrage von t-online.de: "Solche Berechnungen kommen durch die vorschriftsmäßige und korrekte Umsetzung der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie zustande. Wir sind über diese Berechnungsvorschriften nicht glücklich und stehen diesbezüglich bereits mit dem Gesetzgeber im Kontakt."

Pfusch in der Gesetzgebung

Herbst erläutert weiter, ihm seien auch einige Volksbanken mit fragwürdigen Angeboten aufgefallen. Geschäftsbanken und Direktbanken rechneten dagegen schon heute korrekt - sie nennen laut Herbst dem Kunden nur den realen Zins für die vertraglich fixierte Zinsbindung. Möglich ist dies, weil die privaten Institute einfach im Kreditvertrag den Bezug auf einen variablen Zinssatz ab dem Ende der Zinsbindung weglassen. Und damit greife der verunglückte Passus der neuen Verordnung zur Effektivzinsberechnung nicht.

Das Urteil des Experten: "Der Gesetzgeber hat teils sinnlose Regelungen beschlossen", moniert Herbst im Gespräch mit t-online.de. Der Text der Richtlinie müsse an hiesige Verhältnisse angepasst oder klarer formuliert werden. Denn Brüssel habe übersehen, dass in Deutschland zu 95 Prozent die feste Zinsbindung verwendet werde, während in Europa meist variable Zinsen für die Baufinanzierung herangezogen werden. Und weiter: "Guter Verbraucherschutz sieht anders aus". Sein Kollege Sachs stimmt dem zu: "Das ist ein grober handwerklicher Fehler in der Gesetzgebung, der den Banken Tür und Tor für die Manipulation ihrer Kreditangebote öffnet".


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (53)

zum Forum

Thema: "Falle beim Baugeld wegen Mängeln bei Verbraucherkredit-Richtlinie"

Schakal schrieb: am 6. August 2010 um 12:15:13
(0) (0) Bauzins
Eine Finanzierung einer Immobilie ist in den meisten Fällen ein Groschengrab. Rechnet man die Kreditkosten bezahlt man die Immobilie
zweimal. Das ist kaum bewußt.Betrachtet man dann noch den Wertverlust dem Immobilie über den Zeitraum der Kreditrückführung und zusätzlich die Unterhaltungskosten rechnet sich die Sache oft nicht. Viele Immobilienbesitzer zahlen ihre Immobilie über 30 Jahre ab ohne Rücklagen bilden zu können. Nur kann man Dachziegel im Alter nicht essen. Dann droht der Verk.
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Protest schrieb: am 31. Juli 2010 um 09:06:31
(0) (0) Brüssel
Aus Brüssel nichts Neues ! Langsam sollten die Staaten wieder lernen auf eigenen Beinen zu stehen, denn wieviel Schwachsinn, der in
Brüssel herrscht, müssen die Menschen noch ertragen. Dort werden Gelder verschleudert für Abgeordnete, die im sozialen Bereich viel besser aufgehoben werden. Meine Stimme für Europa ja ! Meine Stimme für dieses Parlament in Brüssel nein !!!
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Emilsuppe schrieb: am 30. Juli 2010 um 22:02:31
(0) (0) Baufinanzierung
Bin selber Baufinanzierungsberater einer Bank. 90% der Kunden wissen gar nicht, was der effektive Jahreszins ist. Die
Bezeichnung anfänglicher effektiver Jahreszins war schon richtig, da hier nur die Zinsbindung gemeint war. Alles andere kann ich nicht vergleichen. Jeder will heute ein Schnäppchen mit den Zinsen machen. Viele schießen sich dabei ein Eigentor, weil Sie nicht richtig nachdenken.
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