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Familienunternehmen: Nachfolge ist oft nicht geregelt

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Nachfolge ist oft nicht geregelt

23.01.2009, 13:55 Uhr | dpa/tmn

Betriebsübergaben sollten rechtzeitig vorbereitet werden.  (Foto: Imago)

Betriebsübergaben sollten rechtzeitig vorbereitet werden. (Foto: Imago)

Mehr als ein Viertel aller Familienunternehmen wird aus unvorhergesehenen Gründen an den Nachfolger übertragen. Nicht selten wegen persönlicher Katastrophen: Krankheit, ein Unfall oder auch der Tod des Chefs. Viele Unternehmer sind auf solche Situationen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken nicht vorbereitet. Sie sollten sich deshalb um eine rechtzeitige Nachfolgeplanung bemühen, rät der Informationsdienst Notar und Recht der Rheinischen Notarkammer in Köln.

Größtes Betriebsrisiko für Mittelständler

Laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn werden jährlich mehr als 70.000 Familienunternehmen übertragen. Gerade für Mittelständler sind eine schwere Erkrankung oder der Tod des Firmenchefs eines der größten Betriebsrisiken. "Geschäftspartner sind verunsichert, Banken neigen dazu, den Überziehungskredit zu kürzen und Leistungsträger befürchten einen Verkauf", erklärte Diethard Simmert, Professor an der International School of Management (ISM) in Frankfurt, gegenüber ftd.de.

Übergabe noch zu Lebzeiten

Grundsätzlich sollte zunächst entschieden werden, ob der Chef seinen Betrieb noch zu Lebzeiten weitergeben will. Dafür sprechen eine Reihe von Gründen. So kann der Firmeneigentümer sich dann Mitspracherechte vorbehalten und die Verantwortung schrittweise an seinen Nachfolger übergeben. Er kann ihn zum Beispiel beraten und zwischen dem neuen Chef und den Mitgesellschaftern vermitteln, so die Experten der Notarkammer.

Steuervorteile für den neuen Chef

Auch aus steuerlich Hinsicht kann diese Variante Vorteile haben: Zwar haben sich die Rahmenbedingungen für die Übertragung von Betriebsvermögen Anfang 2009 geändert. Dennoch bleibt es weiterhin möglich, die persönlichen Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre auszunutzen. Wenn der Nachfolger das Unternehmen sieben beziehungsweise zehn Jahre lang weiterführt, kann die Übertragung von Betriebsvermögen nach dem neuen Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz teilweise oder sogar ganz von der Steuer ausgenommen werden.

Vorsorge für den Notfall treffen

Aber auch wer eine Übertragung zu Lebzeiten plant, sollte Vorsorge für den Fall der Fälle treffen, raten die Rechtsexperten. Sinnvoll sei, so früh wie möglich zu überlegen, wie es mit dem Betrieb weitergeht, falls der Unternehmer erkrankt, stirbt oder zum Beispiel geschieden wird. Neben einem Ehevertrag und einer Vorsorgevollmacht sei vor allem ein Testament oder ein Erbvertrag ratsam. Fehlt beides, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge - die zwar im Sinn des Unternehmers sein kann, aber eben nicht muss.


dpa/tmn  

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