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Fett unbeaufsichtigt erhitzt - Versicherung muss nicht voll zahlen

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Fett unbeaufsichtigt erhitzt - Versicherung muss nicht voll zahlen

22.02.2012, 14:30 Uhr | dpa-tmn

Die Feuerwehr simuliert hier einen Fettbrand in einer Küche (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Die Feuerwehr simuliert hier einen Fettbrand in einer Küche (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wer Fett erhitzt und dabei die Küche verlässt, riskiert bei einem Brand einen Teil des Versicherungsschutzes. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor. Die Richter werteten ein solches Verhalten als einen besonders schweren Pflichtenverstoß, der die Versicherung berechtige, ihre Leistungen um bis zu 50 Prozent zu kürzen (Az.: 2 O 101/11).

Gebäudeschaden von über 11.000 Euro

In dem verhandelten Fall hatte eine Hausfrau auf einer Herdplatte zum Frittieren von Pommes Frites Fett erhitzt, dabei aber das Haus verlassen, um die Tochter abzuholen. Während ihrer Abwesenheit entzündete sich das Fett und es entstand ein Gebäudeschaden von knapp 11.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte ihn nicht in voller Höhe übernehmen.

Versicherung muss Teil von Küche bezahlen

Überdies wurde durch den Brand die Einbauküche ruiniert, die sich die Frau 2005 angeschafft hatte. Die Klägerin verlangte von der Versicherung den Neuwert zu ersetzen, was diese aber ablehnte. Im Fall der Einbauküche bekam die Frau Recht. Die Assekuranz muss nun immerhin 50 Prozent des Schadens an der Küche ersetzen, da dieser laut Urteil von der Versicherung abgedeckt wurde.

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Hausfrau handelte grob fahrlässig

Bei den übrigen Gebäudeschäden gab das Gericht aber der Versicherung Recht. Es hielt der Hausfrau vor, sich grob fahrlässig verhalten zu haben. Denn das Erhitzen von Fett zähle wegen dessen leichter Entflammbarkeit zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Haushalt. Die Frau hätte daher nicht die Küche und erst recht nicht das Haus verlassen dürfen. Daher durfte die Versicherung ihre Leistungen um 50 Prozent kürzen.


Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Fett unbeaufsichtigt erhitzt - Versicherung muss nicht voll zahlen "

Versicherter schrieb: am 23. Februar 2012 um 23:29:49
(9) (3) Sorgfalt
Als Versicherungsnehmer, dessen Prämien nach den Schadensfällen berechnet werden, finde ich das völlig richtig! Einfach mal den
Grips zusammennehmen und ein wenig für sich selbst verantwortlich sein. Sonst könnte ich ja auch im Bett rauchen, wenn das Schlafzimmer Feuer fängt den Raum verlassen und anschließend neue Möbel auf Kosten der Versichertengemeinschaft bestellen. Ist aber der Trend, keine Eigenverantwortung und jammern. Hatte bei berechtigten Forderungen noch nie Probleme mit Versicherun
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toni schrieb: am 23. Februar 2012 um 10:34:03
(3) (8) Versicherungen
Ja ja Versicherungen wenn sie kasieren oder abschliesen dann sind sie voll dabei.Wenns ans Zahlen (regulieren) geht ziehen sie
den Schwanz ein. Bei Fett oder Oel reicht es schon aus wenn man schnell zur Toilette gehen muss.Bezw .wenn man schnell die Oma aufhebt. Das Haus sollte man nicht verlassen .
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siggi schrieb: am 23. Februar 2012 um 06:22:31
(4) (5) Brand wegen Fett.
Gut,diese Frau hätte beim Zubereiten des Essens das Haus nicht verlassen dürfen und deshalb wäre ein Abzug bei der
Schadensregulierung unter Umständen korrekt? Aber ist es denn nicht so,dass die Versicherungen garnicht mehr zahlen wollen,nur noch kassieren möchten! Unfälle passieren nunmal durch Unachtsamkeit und Fehlverhalten und deswegen sind wir doch versichert!!
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