18.07.2010, 09:43 Uhr | AFP
Post vom Finanzamt: Ein genauer Blick auf den Steuerbescheid lohnt sich oft (Foto: imago)
Mehr als fünf Millionen Steuerzahler haben im vergangenen Jahr Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt. Eine genaue Kontrolle des Bescheids lohnt sich auf jeden Fall, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Sobald der Brief im Kasten liegt, bleibt ein Monat Zeit, die Angaben zu prüfen. Zunächst lohnt ein Blick auf die Erläuterungen am Ende des Bescheides: Weicht die Behörde von den Angaben des Steuerbürgers ab, müssen die Beamten dies an dieser Stelle mitteilen. Dort steht auch, inwieweit Kinderfreibeträge und das Kindergeld berücksichtigt wurden. Der Steuerzahlerbund rät, besonders auf die Richtigkeit der Einnahmen und Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerrechnungen zu achten. Wer aus den Angaben nicht schlau wird, sollte seinen zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt fragen.
Klärt sich der Fall durch ein Telefonat nicht und fühlt sich der Steuerzahler immer noch ungerecht behandelt, hilft nur ein formloser, schriftlicher Einspruch mit Begründung. Der ist kostenlos. Laut Deutscher Steuer-Gewerkschaft ist es auch möglich, einen vorläufigen Einspruch ohne Begründung einzureichen. Dadurch können sich Steuerzahler zeitlichen Spielraum verschaffen, besonders wenn die Einspruchsfrist schon bald abläuft. Die Begründung sollte dann allerdings innerhalb eines kurzen Zeitraums nachgereicht werden. Die Finanzämter verschicken hierzu auch schriftliche Aufforderungen. Kommt dann innerhalb der vom Fiskus geforderten Frist keine Begründung nach, hat sich der Einspruch erledigt.
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Vielen Einsprüchen wird stattgegeben und der Steuerbescheid oft zu Gunsten des Steuerzahlers geändert. Das liegt aber auch daran, dass viele Steuerzahler erst mit Erhalt des Bescheids merken, dass sie beispielsweise Quittungen vergessen haben. Und auch Finanzbeamten unterlaufen Fehler. Gegen eine negative Entscheidung des Finanzamtes kann der Steuerzahler binnen eines Monats beim zuständigen Finanzgericht klagen - das kostet dann allerdings.
In den Erläuterungen am Ende des Steuerbescheids steht auch der Hinweis, in welchen Punkten der Bescheid nur vorläufig ergeht. Das betrifft Verfahren, die etwa noch vom Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof entschieden werden müssen und den Steuerzahler betreffen. Derzeit stehen auf der Liste laut Deutscher Steuer-Gewerkschaft etwa die Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers oder die Kosten für den Steuerberater. Ein Einspruch in diesen Punkten ist laut Steuer-Gewerkschaft demnach nicht erforderlich. Von anderen Verfahren kann dagegen nur profitieren, wer unter Verweis auf einen vergleichbaren Streitfall Einspruch einlegt.
Quelle: AFP , t-online.de
rigo schrieb:
am 18. Juli 2010 um 12:42:17
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Seit Jahren ist die Rede vom Bürokratie-Abbau ...
.. schaut man sich aber die heutigen Formulare i. S. Steuererklärungen an, so haben sich
diese seit der Wiedervereinigung nahezu verdoppelt. Dieser aufgeblähte Wahnsinn will natürlich auch überprüft sein .. also werden die Vorgaben des Gesetzgebers von den Beamten zum Frust-Abbau auf die Steuerpflichtigen weitergereicht. Wenn man sich überlegt, dass nahezu 80% der gesamten Weltliteratur im Steuerrecht in deutscher Sprache ist, begreift man vielleicht, mit welchem Irrsinn wir es zu tun haben.
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Finanzbeamter schrieb:
am 18. Juli 2010 um 12:14:22
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Steuerrecht...
Ich selbst bin Finanzbeamter und natürlich leiden einige Steuerbescheide an Fehler, aber das liegt weniger an den Beamten
selbst als vielmehr daran, dass es wohl fast keine Steuerechtsvorschrift gibt über die man vor Gericht streiten kann. Anstatt immer Druck auf die Finanzämter wegen verhältnismäßig geringer Steuerauswirkung auszuüben, sollten wir Normalbürger Druck auf die Herren Politiker ausüben, die haben es in der Hand das Steuerrecht zu vereinfachen und würden damit "allen Seiten" helfen.
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mr riös schrieb:
am 18. Juli 2010 um 11:50:58
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kryptische bescheide kann man nicht prüfen
wie soll man den bescheid prüfen, wenn die ganzen detallierten einzelaufstellungen
(abschreibungen, arbeitsmaterial, telefon, ...) aus der erklärung im bescheid überhaupt nicht auftauchen? - auch nach telefonischer nachfrage ist das fa nicht bereit, eine umfassende auskunft zu erteilen :-( man muss jede liste, jede aufstellung, jede abschreibung (auch den drucker für 60 euro über 3 jahre) einzeln nachfragen, wie und ob das anerkannt wurde - das ist schikane mit system :-(
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