24.01.2011, 13:04 Uhr | FTD, Robert Kracht
Firmen nutzen Kredite zur Mitarbeiterbindung. (Foto: imago)
Ein Darlehen von der Firma ist eine attraktive Alternative zum teuren Bankkredit. Zu beachten sind die Folgen für die Steuer.
Ein beliebtes Mittel, um Mitarbeiter langfristig zu binden, ist die Zusage eines zinsgünstigen Firmenkredits. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sollten solche Angebote nicht leichtfertig ausgeschlagen werden. Denn auch der Fiskus spielt mit, wenn der Chef sich spendabel zeigt. Der Grund: Erst wenn die Firma ein Darlehen unter dem marktüblichen Zinssatz vergibt, wird Lohnsteuer fällig.
Als Referenzgröße für den Zinssatz von Firmendarlehen dürfen die günstigsten Konditionen für vergleichbare Kredite zugrunde gelegt werden, zum Beispiel ein über das Internet ermitteltes Angebot einer Direktbank. Von diesem darf dann noch ein Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden. Erst wenn der auf diesem Wege errechnete Wert über dem Zinssatz des Firmenkredits liegt, greift die Lohnsteuerpflicht.
Doch damit nicht genug: Die Differenz zwischen dem Arbeitgeberangebot und den niedrigsten Referenzzinssätzen gilt nur dann als geldwerter Vorteil, wenn diese über der Freigrenze von monatlich 44 Euro liegt. Beträgt der Kreditrestsaldo maximal 2600 Euro, verzichtet der Fiskus generell auf seine Ansprüche.
Erhält ein Angestellter von seiner Firma beispielsweise einen Kredit über 40.000 Euro zu 3,4 Prozent Zinsen, und geben Direktbanken für vergleichbare Darlehen 4,7 Prozent vor, ist die Differenz von 1,3 Prozent steuerpflichtig. Das macht im Jahr 520 und monatlich 43,33 Euro. Der Betrag liegt unter der Freigrenze, sodass der Chef das Darlehen steuerfrei zur Verfügung stellen kann. Sollten die Zinsen künftig wieder anziehen, wovon einige Ökonomen derzeit ausgehen, so spielt das keine Rolle. Steuerlich maßgebend sind nämlich nur die Konditionen vom Tag der Vereinbarung des Kredits.
Eine Reihe von Mitarbeitern kann unabhängig von der Darlehenshöhe noch einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1080 Euro in Anspruch nehmen. Das gilt für Beschäftigte von Firmen, deren Geschäftsfeld sich auf die Geldvergabe erstreckt. Dazu zählen Banken, Versicherungen oder Bausparkassen. Hier behält der Arbeitgeber bei der Darlehensvergabe erst dann Lohnsteuer ein, wenn der jährliche Zinsvorteil mehr als 1080 Euro beträgt.
In früheren Jahren musste der Zinsvorteil stets versteuert werden, wenn der Chef weniger als sechs Prozent Jahreszins verlangte. Diese Altregelung war immer dann von Vorteil, wenn angesichts hoher Inflationsraten üppige Marktzinsen verlangt wurden. Lagen diese bei sechs Prozent oder darüber, fiel bei günstigeren Firmenkrediten kaum oder gar keine Lohnsteuer an. Heute aber liegt generell ein geldwerter Vorteil vor, sollte die Firma bei einem Marktniveau von acht Prozent noch 6,5 Prozent Zinsen verlangen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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