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Freistellungsaufträge bleiben gültig

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Freistellungsaufträge bleiben gültig

19.12.2007, 17:00 Uhr | T-Online Wirtschaft

Deutsche setzen aufs Sparbuch (Foto: dpa) Deutsche setzen aufs Sparbuch (Foto: dpa) Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wird der aktuelle Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 Euro mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammengefasst. Dafür brauchen jedoch keine neuen Freistellungsaufträge erteilt werden.#

Abgeltungsteuer wie der Fiskus künftig zuschlägt
Studie zur neuen Quellensteuer - Ahnungslose Anleger

Sparer sollten Verteilung überprüfen
Denn die bisherigen bleiben laut Bundesverband Deutscher Banken auch über den 1. Januar 2009 hinaus gültig. Dennoch kann es sinnvoll sein, die freigestellten Beträge auf Konten und Depots von Zeit zu Zeit auf ihre optimale Verteilung zu überprüfen. Schon allein deshalb, weil künftig sämtliche Gewinne aus Kapitalanlagen angerechnet werden - der Freibetrag wird daher viel schneller erreicht.

Freistellungsaufträge per Internet
Für Konten, Sparbücher oder Wertpapierdepots müssen Sparer bei ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Freibetrag geltend zu machen. Wer mehrere Bankverbindungen hat, muss für jedes Institut einen Freistellungsauftrag erteilen. So können Freistellungsaufträge jederzeit kostenfrei geändert beziehungsweise neu gestellt werden. Bei vielen Banken ist dies auch online oder per Fax möglich.

Mehr Themen:
Steuern & Recht -
Einkommensteuer - Topverdiener zahlen die Hälfte 
Steuersünder - Immer mehr Bürger zeigen an


Quelle: t-online.de

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