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Gaskunden können auf Sonderzahlungen hoffen

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Gaskunden können auf Sonderzahlungen hoffen

26.11.2010, 10:32 Uhr | dpa, t-online.de, dpa-AFX

Viele Gaskunden haben jahrelang zu viel bezahlt (Foto: imago)

Viele Gaskunden haben jahrelang zu viel bezahlt (Foto: imago) (Quelle: imago)

Schon seit längerem gibt es Streit zwischen Gaskunden und Versorgern wegen Klauseln zur Anpassung der Gaspreise. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) derartige Klauseln für unwirksam erklärt hatte, können nun viele Gasverbraucher auf Rückzahlungen hoffen. Erst vor kurzem hatten die Stadtwerke Münster 30.000 Kunden Rückzahlungen angeboten, wenn sie nicht vor Gericht ziehen. Auch andere Versorger boten ihren Kunden bereits Geld. Verbraucherschützer sehen alle deutschen Anbieter in der Pflicht.

"Wir hoffen, dass andere Versorger nun nachziehen", teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Es sei davon auszugehen, "dass alle Gasversorger in Deutschland unwirksame Klauseln in ihren Verträgen haben", sagte der Energie-Experte der Verbraucherzentrale NRW, Jürgen Schröder. Im Oktober gab es in einer ähnlichen Aktion Geld für 620.000 Gaskunden des Oldenburger Energieversorgers EWE.

BGH-Urteil erklärte Klauseln für Sonderkunden für nichtig

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte im Juli Preiserhöhungen der EWE für Sonderkunden teils für nichtig erklärt. Nach dem Urteil dürfen die Gasversorger mit ihren Sonderkunden keine schlechteren Verträge abschließen als mit ihren Tarifkunden (Az.: VIII ZR 327/07 und VIII ZR 246/08). Diese Gruppe macht den Großteil der Gasverbraucher aus. Zu Rückzahlungen habe das BGH-Urteil das Unternehmen jedoch nicht verpflichtet, erklärte der Energie-Experte der NRW-Verbraucherzentrale, Jürgen Schröder. Um Recht zu bekommen, hätte jeder Kunde selbst klagen müssen. Deshalb bewertete Schröder den freiwilligen Schritt der Gasversorger als "richtiges Zeichen den Verbrauchern gegenüber".

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Besonders hohe Rückzahlungen in Münster

Einmalig sind die Bonuszahlungen in Münster auch deshalb, weil sie im Vergleich sehr hoch ausfallen: Für den noch nicht verjährten Zeitraum zwischen Januar 2007 und August 2008 bekommen die Kunden 1,32 Cent pro Kilowattstunde, gemessen an ihrem Durchschnittsverbrauch. Bei einem Musterkunden mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr betrage die Auszahlung 264 Euro, hieß es bei den Stadtwerken. EWE hatte seinen Kunden nach eigener Aussage 0,46 Cent je Kilowattstunde in Aussicht gestellt. Wegen der sehr viel größeren Zahl der Kunden müsste EWE so aber rund 100 Millionen Euro für die Sonderzahlungen ausgeben.

Ansprüche aus 2007 verjähren zum Jahresende

Auch der Dortmunder Energieversorger DEW21 hatte seinen Kunden nach dem BGH-Urteil bereits eine Bonuszahlung angeboten. Jedoch hätten sich die Kunden dabei zwei weitere Jahre an den Gasversorger binden müssen, sagte Energie-Experte Jürgen Schröder. Er appellierte an alle Gaskunden, sich rechtzeitig gegen die Preisklauseln ihrer Anbieter zu wehren. Ansprüche der Gas-Bezieher aus dem Jahr 2007 verjähren bereits zum Jahresende.

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Quelle: dpa-AFX , t-online.de , dpa

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Kommentare (6)

zum Forum

Thema: "Gaskunden können auf Sonderzahlungen hoffen "

RECHTSGEIST schrieb: am 2. Dezember 2010 um 14:45:39
(0) (0) Energie
Wer weiss, dass er gewinnt, darf sich nicht auf Abfindungen einlassen ! Wer wenig Geld hat, holt sich zuerst Beratungs- und dann
Prozesskosten-Hilfe (PKH) beim Amtsgericht seines Gerichtsbezirks (nur Antrag mit Erklärung der wirtsch. Verhältnisse nötig). Wenn der Prozess gewonnen wird, muss der Verlierer ohnehin den Prozeßkosten mitbezahlen. Also, nur feste Druff ! Übrigens, ein gewonnener Prozeß muss im Leben sein. Ohne dies keine Ahnung vom Ablauf in der Justiz.
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Gazometer schrieb: am 2. Dezember 2010 um 14:39:15
(0) (0) Energie-Lieferungen
Wer sich für o.G. nicht mittels Verivox informiert und zielgenau den Anbieter wechselt, kann seine Kohle auch gleich in
den nächsten Bach werfen. Ich habe auf Anhieb 2 x 200 € eingespart. Achtung, Preisgarantie geben lassen, Bonität des Händlers einschätzen, dann sind praktisch alle Risiken weg.
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lulu schrieb: am 28. November 2010 um 16:00:05
(1) (0) Gaspreise
Ich bin nicht bereit, der EWE 50 % von dem mir abgezockten Preis zu geben. Ich suche nur noch einen Anwalt und Mitstreiter, die
dann mit mir eine Klage gegen die EWE einreichen. Dieser 'Betrugsfirma muß bald das Handwerk gelegt werden, und dem Scherf gleich mit. Der soll in seinen Garten gehen und Blumen pflanzen. Dann hat er was zu tun, als so einen Schwachsinn auszuhandeln. Wieviel Geld der wohl dafür bekommen hat.
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