BGH: Landeskartellbehörden dürfen Gaspreise kontrollieren. (Foto: imago)Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gestärkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter müssen sich die Gasversorger eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen, weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Laut BGH-Entscheidung gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten, entschieden die Richter. Im konkreten Fall muss sich nun das Oberlandesgericht Celle erneut mit den erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hatte in der Erhöhung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen und eine Rückzahlung an die Kunden verlangt. (Az.: KVR 2/08)
BGH: Verbraucher kann nicht ohne weiteres umstellen
Dagegen hatte sich der Gasversorger vor dem OLG noch erfolgreich gewehrt. Die Richter dort sahen keine marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke Uelzen, weil das Angebot des Versorgers nicht nur auf Gas begrenzt sei und er auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Energie im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Dem widersprach der BGH. Der Verbraucher könne seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen, argumentierte der Kartellsenat.
OLG muss Preiserhöhungen genauer unter die Lupe nehmen
Er hob den Beschluss des OLG vom November 2007 auf und verwies das Verfahren zurück. Das niedersächsische Gericht muss sich nun die Preiserhöhungen genauer unter die Lupe nehmen. Wie andere Versorger auch hatten die Stadtwerke Uelzen ihre Preise seit Herbst 2005 mehrfach erhöht.
Grundlage für zahlreiche Verfahren
Laut Bundeskartellamt ist die kartellrechtliche Überprüfung von Gasversorgern Grundlage für zahlreiche Verfahren. Die Behörde hatte erst Anfang des Monats eine Einigung mit 29 führenden Gasversorgern erreicht, wonach Kunden rund 127 Millionen Euro zurückerstattet bekommen. Hintergrund waren Ermittlungen gegen 33 Unternehmen wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise. Diese beliefern rund 3,5 Millionen Kunden, was laut Bundeskartellamt etwa 35 Prozent der Gaskleinkunden und etwa ein Viertel der in Deutschland abgesetzten Gasmenge entspricht.
Preis waren missbräuchlich erhöht
Im aktuellen Fall hatten die Stadtwerke Uelzen ihre Gaspreise zwischen dem 1. November 2005 und dem 31. März 2006 mehrfach erhöht. Auf Beschwerden betroffener Verbraucher überprüfte das Landeskartellamt die Gaspreise und kam zu dem Schluss, dass die Preise tatsächlich "missbräuchlich" überhöht waren. Das Amt verpflichtete die Stadtwerke daher, den Kunden zuviel erhobene Gaspreise - Beträge zwischen 0,3 und 0,5 Cent pro Kubikmeter - zurückzuzahlen.