18.04.2011, 11:01 Uhr | FTD, Almut Kaspar
Kopf- und Rückenschmerzen sind typische Bürokrankheiten. (Foto: imago)
Körperliche Arbeit stirbt in der digitalen Gesellschaft aus. Doch Arbeitsschutz ist nicht nur für die Kumpel im Bergbau oder die Männer am Bau wichtig: Das Büro kann auch auf die Gesundheit schlagen. FTD.de zeigt, wie Sie sich schützen.
Schöne neue Arbeitswelt. Zentnerschwere Lasten tragen, lärmende Maschinen überwachen, Gräben mit Spaten ausheben – solche Aufgaben erledigen inzwischen fast immer Maschinen. Der moderne Mensch sitzt stattdessen im klimatisierten Büro am Computer – und sieht sich dort mit neuen Gefahren konfrontiert. Allein 20 Prozent der deutschen Arbeitnehmer klagen über Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Rückenschmerzen durch die Arbeit an Bildschirmen. Ganz zu schweigen von Stress und Lärm, dem Menschen beispielsweise in Großraumbüros ausgesetzt sind.
Für Unternehmer gibt es zwei Gründe, ihre Angestellten dagegen zu schützen. Der eine: Es lohnt sich. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ausgerechnet, dass Unternehmer für jeden Euro, den sie in Arbeitsschutz investieren, 1,60 Euro herausbekommen, weil sie so Fehl- und Ausfallzeiten vermeiden. Der zweite Grund: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Durch Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und Regeln. Die sind allerdings selbst nicht ungefährlich: Wer ihre komplexe Struktur begreifen will, riskiert schwere Kopfschmerzen.
Zum Arbeitsschutz gibt es nicht nur viele Regeln, sondern auch viele Regelwerke. Aus EU-Richtlinien hat Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entwickelt. Das wiederum ist Grundlage für den Erlass von Verordnungen wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die regelt beispielsweise, dass ein Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen muss. Konkrete Ausführungen dazu stehen in den Arbeitsstättenregeln (ASR) – etwa wie viele Toiletten pro Mitarbeiter ein Arbeitgeber stellen muss und wie diese aussehen müssen.
Bis 2004 war klar geregelt, wie viel Platz einem Arbeitnehmer zusteht: 8 Quadratmeter Grundfläche, 2,5 Meter Deckenhöhe und 12 Kubikmeter Luftraum. Heute haben Arbeitgeber mehr Freiheiten bei der Büroaufteilung. Vorgeschrieben ist nur noch, dass Grundfläche und Höhe „ausreichend“ sind. In der Praxis werden dafür meist die alten Maße als Richtschnur verwendet.
Vage sind auch die Regeln zum Tageslicht. Bis 2004 war vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz aus nach draußen schauen können müssen. Inzwischen reicht es, wenn sie „ausreichend Tageslicht“ erhalten. Dafür reichen beispielsweise auch Deckenfenster aus. Pflicht sind Deckenbeleuchtungen sowie Lampen am Schreibtisch, die die Arbeitnehmer individuell einstellen können. Auch vor zu viel Licht müssen Arbeitnehmer geschützt werden, beispielsweise durch Sonnenblenden. Wird es trotz Schutzmaßnahmen heißer, gibt es dennoch keinen Anspruch auf Klimaanlagen oder Hitzefrei. Aber auf „wirksame Maßnahmen“ des Arbeitgebers. Etwa kühle Getränke, veränderte Anwesenheitszeiten oder gelockerte Bekleidungsregeln. Lärm darf in Büros 55 Dezibel nicht überschreiten, das entspricht ungefähr der Lautstärke einer Unterhaltung.
In einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber erfassen, welche Gefahren Mitarbeitern im Unternehmen drohen, um so Unfälle und Erkrankungen zu verhindern – inklusive psychischer Erkrankungen, die etwa durch laute Büros verursacht werden könnten. Die Geschäftsführung muss die Beurteilung alle fünf Jahre aktualisieren. Dabei muss sie sich von einem Betriebsarzt und einer speziell ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern darf sich der Unternehmer selbst zur Fachkraft ausbilden lassen.
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) schützt Augen und Handgelenke. Sie regelt, dass Bildschirme immer im rechten Winkel zu Fenstern stehen müssen und dass Buchstaben und Zeichen darauf scharf, deutlich und ausreichend groß dargestellt werden. Vor der Tastatur muss ausreichend Platz vorhanden sein, um die Unterarme abzulegen. Bildschirmarbeiter haben Anspruch auf regelmäßige Augenuntersuchungen. Und darauf, dass der Arbeitgeber notfalls spezielle Bildschirmbrillen stellt.
Arbeitsplätze müssen ergonomisch eingerichtet sein. Das heißt: Die Arbeitsfläche von Schreibtischen muss mindestens 160 mal 80 Zentimeter betragen. Darunter darf sich nichts befinden, was die Beinfreiheit des Arbeitnehmers einschränkt. Arbeitsschutzexperten empfehlen zudem höhenverstellbare Tische. Vorschrift sind ergonomische Stühle mit fünf Rollen. Bekommt ein Mitarbeiter dennoch Rückenprobleme, hat er Anspruch auf einen orthopädischen Stuhl – die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse, die Firma muss bei Bedarf eine Fußstütze stellen.
Innerhalb der EU beruhen alle Arbeitsschutzgesetze auf denselben Richtlinien. Schicken deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter kurzfristig ins Ausland, gelten auch für diese die deutschen Unfallverhütungsvorschriften – es sei denn, diese widersprechen den Gesetzen des Gastlands.
Quelle: Financial Times Deutschland
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Entdecken Sie die neuen Kollektionen zu Top-Preisen: jetzt online bestellen! zu den Angeboten
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video