20.01.2011, 11:05 Uhr | t-online.de/business / dpa
Wegen Rauchens im Job kommt es oft zu Streit zwischen Chef und Mitarbeiter. (Foto: imago)
Wenn der Chef ein absolutes Rauchverbot bei der Arbeit verhängt, sollten sich die Mitarbeiter danach richten, wenn sie ihre Jobs behalten wollen. Denn sonst kann schnell eine fristlose Kündigung ins Haus flattern - und das zu Recht, entschied jetzt das Arbeitsgericht Krefeld (AZ: 1 Ca 2401/10).
Geklagt hatte ein 26-Jähriger Mann, der seit fast zwei Jahren bei seinem Unternehmen als Auslieferungsfahrer und Servicetechniker beschäftigt war. Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, hochexplosiven Flüssigsauerstoff für den Auftraggeber der Firma an dessen Kunden auszuliefern.
Der Auftraggeber des Unternehmens bestand darauf, dass auf den Fahrten ein absolutes Rauchverbot eingehalten wurde. Der gekündigte Fahrer wurde sowohl in seinem Arbeitsvertrag als auch in einer Zusatzvereinbarung darauf hingewiesen, dass in allen Lieferwagen und im Umkreis von mindestens zehn Metern ein uneingeschränktes Rauchverbot gilt und ein Verstoß dagegen mit einer fristlosen Kündigung geahndet wird.
Am 6. Dezember 2010 wurde der Mitarbeiter trotzdem dabei beobachtet, dass er im Führerhaus des Lieferwagens rauchte. Am Tag darauf wurde er fristlos entlassen. Der Gekündigte hielt die Kündigung für unverhältnismäßig. Seine Begründung: Es handele sich um ein erstmaliges Fehlverhalten und er sei bislang noch nie abgemahnt worden. Eine Gefahr habe nicht bestanden, da das Fahrzeug nicht beladen gewesen sei. Der Arbeitgeber aber sprach von einer Restladung von 66 Litern.
Das Unternehmen argumentierte mit dem absoluten Rauchverbot und den ausdrücklichen vertraglichen Absprachen, die der Fahrer gebrochen habe. Der Auftraggeber lehne eine weitere Tätigkeit des Mannes für Auslieferungsfahrten strikt ab. Da es sich um den einzigen Auftraggeber des Betriebs handele, könne sie den Kläger nicht mehr vertragsgemäß beschäftigen.
Die Richter stellten sich auf die Seite des Arbeitgebers und wiesen die Klage des 26-Jährigen ab. Der Fahrer habe sich vertraglich sowie vier Monate vor seinem "Ausrutscher" in der Zusatzerklärung dazu verpflichtet, das Verbot einzuhalten. Dem Rauswurf hätte nach Meinung des Gerichts keine Abmahnung vorausgehen müssen.
Raucher gegen Nichtraucher: Welche Rechte Sie am Arbeitsplatz haben
Quelle: T-Online
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Entdecken Sie die neuen Kollektionen zu Top-Preisen: jetzt online bestellen! zu den Angeboten
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video