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Was Anleger kurz vor Jahresende noch tun sollten
20.12.2009, 15:46 Uhr | Robert Kracht, FTD
Bis zum Jahresende gibt es noch einiges zu tun (Foto: imago)Auf den letzten Drücker: Staatliche Zuschüsse beantragen und das Depot optimal aufstellen - für zögerliche Sparer gibt es bis Jahresende noch viel zu tun. Der Jahreswechsel ist traditionell ein wichtiger Stichtag im Steuerrecht und der privaten Altersvorsorge. So sollten Anleger die Zeit bis dahin noch nutzen, um die Regeln zur Abgeltung- und Spekulationsteuer optimal für sich auszuschöpfen. Da die Börsen Weihnachten geschlossen haben, müssen einige Strategien sogar noch vor Heiligabend umgesetzt werden. Und wie in jedem Jahr gilt es, sich noch die staatlichen Zuschüsse für die private Altersvorsorge und die Wohnungsbauprämie zu sichern.
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Jetzt noch Riester-Police abschließen
Die staatlichen Zulagen für 2007 gibt es nur noch, wenn der Bank bis Silvester der Antrag vorliegt. Ansonsten verfällt der Zuschuss. Um den Termin künftig nicht zu verpassen, sollte ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Der Produktanbieter bucht die Förderung dann automatisch auf das Sparkonto. Wer 2009 noch eine Riester-Police abschließt und den Höchstbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlt, kassiert eine Grundzulage von 154 Euro, die Kinderzulage von 185 Euro je Sprössling und für nach 2007 geborene Kinder 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen Zusatzbonus von 200 Euro.
t-online.de ShopTolle LCD- und Plasma-Fernsehert-online.de ShopOriginelle Weihnachtsgeschenke für SIE und IHNVier Jahre Zeit für Sparzulage
Für den Antrag beim Finanzamt können sich Arbeitnehmer nach einer aktuellen Gesetzesänderung jetzt vier Jahre Zeit lassen und das Formular stets gemeinsam mit der Steuererklärung einreichen. Der Antrag für die Sparzulage für 2005 ist somit bis Silvester 2009 möglich.
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Noch bis Jahresende können sich
Bausparer die staatliche Förderung aus der Wohnungsbauprämie sichern, wenn sie die erforderliche Summe angespart haben. Alleinstehende müssen 512 Euro und Verheiratete 1024 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen, um die 8,8 Prozent Prämie zu erhalten. Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2007 muss mittels Vordruck bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bausparkasse eingegangen sein.
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Einkommensteuerbescheide für 2004 verjähren in der Silvesternacht, wenn die Erklärungen 2005 abgegeben wurden. Wird bis dahin noch ein formloser schriftlicher Antrag beim Finanzamt gestellt, hemmt das den Fristablauf. Das lohnt etwa dann, wenn Anleger noch Werbungskosten oder Sonderausgaben nachmelden wollen. Die werden zugunsten der Steuerzahler in bestandskräftigen Bescheiden noch berücksichtigt, wenn sie damals nicht deklariert oder Belege irrtümlich nicht eingereicht wurden, weil sie als unwichtig galten oder die Unterlagen erst nachträglich beschafft werden konnten. Droht hingegen eine Nachzahlung für 2004, sollten Steuerpflichtige Ruhe bewahren. Durch die Verjährung ab Neujahr 2010 kann das Finanzamt sie nicht mehr per Bescheid belangen.
Spekulationsgeschäfte spätestens am 23.12. abschließen
Wer noch kurz vor Silvester 2008 Wertpapiere zur Rettung des Bestandsschutzes vor der Abgeltungsteuer gekauft hat, kann die bis heute aufgelaufenen Verluste nur innerhalb eines Jahres steuerlich nutzen, danach spielen sie keine Rolle mehr. Damit dem Finanzamt für 2009 noch Spekulationsverluste gemeldet werden können, muss nicht nur der Verkauf innerhalb der Einjahresfrist erfolgen, auch der Erlös muss noch im laufenden Jahr aufs eigene Konto fließen. Da die Banken den Betrag meist erst ein paar Tage später gutschreiben, gelingt das mit Sicherheit nur beim Verkauf spätestens am 23. Dezember. Für die Berechnung der Spekulationsfrist sind hingegen der Tag von An- und Verkauf maßgebend. Sind die vor 2009 gekauften Wertpapiere hingegen im Plus, ist der Gewinn nach Ablauf der Einjahresfrist steuerfrei. In dem Fall brauchen Anleger nicht aktiv zu werden.
t-online.de Shop Originelle Geschenkideen für SIE und IHNt-online.de ShopTolle LCD- und Plasma-FernseherSparerpauschbetrag
Der Fiskus gewährt Anlegern mit dem Sparerpauschbetrag einen Bonus, der Kapitalerträge steuerfrei stellt. Ledige dürfen 801 Euro pro Jahr abgabenfrei einstreichen, Ehepaare 1602 Euro. Liegt die Summe aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen für 2009 bereits über dem Sparerpauschbetrag, können die Gewinne mit dem gezielten Kauf von Anleihen noch unter die Schwelle gedrückt werden. Denn die in den Anleihen bereits aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Zinsen gelten beim Käufer als negative Kapitaleinnahme. Sie mindern die übrigen Gewinne mit der Folge, dass die bereits gezahlte Abgeltungsteuer erstattet wird.
Wie Stückzinsen steuerfrei bleiben
Ist der Sparerpauschbetrag hingegen noch nicht voll ausgeschöpft, können Anleger Anleihen und Rentenfonds noch schnell verkaufen. Dann funktioniert der Trick umgekehrt: Die Stückzinsen und Zwischengewinne fließen als Einnahme noch 2009 zu, bleiben wegen des nicht ausgeschöpften Pauschbetrags aber steuerfrei. Gleiches lässt sich mit der vorzeitigen Kündigung von Festgeldguthaben erreichen. Dabei gilt es jedoch zwei Dinge zu beachten. Die bis Silvester fälligen Zinsen gehören auch dann noch ins Jahr 2009, wenn sie erst später gutgeschrieben werden. Diese Erträge sollten somit berücksichtigt werden. Umgekehrt ist es bei einem Verkauf von Anleihen noch in den letzten Tagen dieses Jahres: Dabei ist die Gutschrift auf dem Konto entscheidend. Daher sollte die Verkaufsorder wie bei Spekulationsverlusten bis spätestens 23. Dezember erfolgen.
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Quelle: Financial Times Deutschland