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Gericht: Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

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Gericht: Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

10.03.2011, 17:27 Uhr | dpa, bv

Einstweilige Verfügung gegen Westlotto wegen Hartz IV (Foto: imago)

Einstweilige Verfügung gegen Westlotto wegen Hartz IV (Foto: imago) (Quelle: imago)

Die Westdeutsche Lotterie (Westlotto) in Münster darf vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Das bestätigte der Sprecher des Kölner Landgerichts, Dirk Eßer. Das Gericht nahm allerdings keine Stellung dazu, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Einstweilige Verfügung, die vom Gericht nicht begründet wurde.

Beantragt worden war die Verfügung vom Sportwetten-Anbieter Tipico. Nach Angaben der "Westdeutschen Zeitung" aus Düsseldorf, die als erstes über das Urteil berichtet hatte, hat das Unternehmen seinen Geschäftssitz auf Malta. Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben.

Streitpunkt Glücksspielstaatsvertrag

Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Das Gericht bewertete den Vorwurf des Klägers als glaubhaft und erließ deshalb die Einstweilige Verfügung. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Möglicherweise hat der Kläger sogenannte "Testkäufe" vorgenommen. Dabei könnten in diesem Fall zwei Leute in einer Lotto-Annahmestelle erschienen sein und sich laut unterhalten haben in der Art von "Wie kommst du denn mit Hartz IV aus?" Wenn ihnen dann anschließend dennoch ein Lottoschein verkauft worden ist, wäre dies nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen.

Nächste rechtliche Schritte

"Das Gericht muss in dem Fall nur prüfen, ob ein Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen vorliegt", sagte Eßer. Dieser Verstoß müsse nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden. Westlotto kann gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen oder den Kläger zur Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens zwingen, in dem die Vorwürfe dann auch bewiesen werden müssten.

Lotteriedienstleistern und privaten Glücksspielanbietern ist das strenge deutsche Recht ein Dorn im Auge. So mussten Internetvermittler von Lottospielen bereits ihre Dienste in Deutschland offiziell einstellen. Wettbüros wurden geschlossen. Die Privaten werfen den staatlichen Lotterien vor, mit ihrer Werbung selbst das Glücksspiel anzuheizen, dass sie eigentlich eindämmen sollen. Die Lotteriegesellschaften reagierten mit deutlich zurückhaltenderer Werbung zum Beispiel bei hohen Jackpots.

Länder zeigen sich erstaunt

Die Länder haben erstaunt auf das jüngste Urteil des Kölner Landgerichts reagiert, vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. "Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass andere Gerichte gelegentlich zu völlig anderen Ergebnissen kommen", sagte der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU).

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte zu der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht, eine Frage sei die mögliche Kontrolle. Die Inhaber einer Konzession dürften nicht überfordert werden. Man könne bei der Abgabe eines Lottoscheins ja schwerlich jedes Mal fragen, ob derjenige Hartz-IV-Empfänger sei. Er denke auch, dass allein die engen Finanzmittel von Hartz-IV-Empfängern schon dafür sorgten, dass für Sportwetten nicht erhebliche Summen ausgegeben werden, sagte Beck.

Hinweis: In einer ersten Version des Artikels hatte es noch geheißen, es dürften an Hartz-IV-Empfänger keine Lottoscheine mehr verkauft werden. Das Kölner Landgericht hat nun klargestellt, dass sich die Entscheidung nur auf Sportwetten bezieht und nicht auf Lotto.


Quelle: dpa , t-online.de

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Kommentare (212)

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Thema: "Gericht: Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger"

e.m.aue schrieb: am 10. März 2011 um 19:52:48
(0) (0) landgericht köln
in diesem landgericht müssen eine menge guttenberg plagiate in führenden positionen sitzen. anders ist doch diese
hirnrissige entscheidung nicht zu verstehen.
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Rudolf Roland schrieb: am 10. März 2011 um 19:45:12
(0) (0) Lotto Hartz 4
Es ist nicht zu glauben was hier alles geht. Wahrscheinlich sind Menschen die von Hartz 4 leben müssen keine Menschen
mehr. Als nächste dürfen diese Menschen nicht mehr alle Produkte im Supermarkt kaufen , da wird es wohl so eine Positivliste geben .
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der_parteilose schrieb: am 10. März 2011 um 19:31:24
(0) (0) lotto verbot für arbeitslose
die politiker machen sich bei den bürgern immer unbeliebter und sind in meinen augen nur noch witzfiguren. am
besten alle von ihren tron stürtzen. für dass, was sie politik machen nennen, müßten die noch geld mitbringen und nicht noch jeden monat kassieren. wir bürger sind die kleinen kinder und die unsere eltern, die uns immer sagen, was wir machen sollen und was nicht.... einfach nur lächerlich!
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