21.08.2009, 11:01 Uhr | oca
Gericht: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV (Foto: imago)Empfänger von Hartz IV plus Sozialleistungen werden nicht von Rundfunkgebühren (GEZ) befreit - auch wenn sie draufzahlen müssen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sehe für derartige Fälle keine Befreiung vor, heißt es in einem Urteil der Mannheimer Richter.
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Quelle: t-online.de , dpa
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