31.03.2010, 17:35 Uhr | apn
Zum häuslichen Wäschewaschen kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auch Brunnenwasser genutzt werden. Mit dieser Entscheidung gaben die Richter in Leipzig sächsischen Grundstückseigentümern recht, die damit eine Teilbefreiung vom Zwang der Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung erreichten.
Dieser Forderung steht nach Ansicht der Richter die Trinkwasserverordnung des Landes nicht entgegen. Schon das Oberverwaltungsgericht Bautzen ging davon aus, dass nach der Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden müsse, wenn sie den Wasserversorger wirtschaftlich zumutbar sei. Der Zweckverband vertrat dagegen die Auffassung, dass nach der Trinkwasserverordnung nur Trinkwasser zum Wäschewaschen benutzt werden dürfe. Dies sehe die europäische Trinkwasser-Richtlinie vor.
Demgegenüber entschieden die Leipziger Richter, dass diese Richtlinie nur gewährleiste, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehe. Keineswegs reglementiere sie das Verbraucherverhalten und verbiete es auch nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage, die neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss im Haushalt verwendet werde, müsse keine Trinkwasserqualität haben. Ob der Anschlussnehmer zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, könne er in eigener Verantwortung entscheiden.
apn
Wassermacher schrieb:
am 1. April 2010 um 20:48:22
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Brunnenwasser
Zudem vergessen hier vielleicht viele Leute das zur Nutzung von Brunnen und Regenwasser, Anschaffungskosten sowie laufende
Kosten enstehen. Ist euch eigenlicht bewusst das 1m³=1000 Liter sind und man das Wasser trinken kann? In anderen Ländern wären die Leute froh wenn Sie für Geld sauberes Trinkwasser bekommen würden. Ihr könnt immer nur motzen. Wenn eine Maß auf einem Fest 8 Euro kostet das is egal, aber 2,50 für 1000 Liter Wasser das is viel.
Denkt mal darüber nach!!
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Wassermacher schrieb:
am 1. April 2010 um 20:43:39
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Brunnen/Zisternenwasser
Also man merkt schon das hier nur Hausfrauen und solche Leute die keine Ahnung haben ihre Meinung abgeben.
Ihr wollt
alle das immer rund um die Uhr frisches und sauberes Trinkwasser zur Verfügung steht. Das aber durch euer Verhalten mit der Brunnen und Zisternenwassernutzung die ganzen Wasserwerke trotzdem betrieben werden müssen interessiert keinen. Aber wehe das Wasser muss mal aus irgendwelchen Gründen abgestellt werden, dann seit ihr hier die so laut schreien, die ersten die rumkotzen.
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haudegen schrieb:
am 1. April 2010 um 12:27:13
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Brunnenwasser-Nutzung
Man kann dieses Urteil nur begrüßen,wenn es dazu dient,Versorgungsunternehmen aufzuzeigen,dass wir uns nicht
rückhaltlos einem Zwang zu unterwerfen haben..Ebenso kann auf politischer Ebene nicht dafür plädiert werden mit Trinkwasse behutsam umzugehen,wenn Wasser aus eigenen Brunnen oder Zisternen von anderer Seite nicht genutzt werden darf.
Es kann nicht sein,dass politisches Wollen von Verbänden untergraben werden kann.
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