10.07.2010, 11:21 Uhr | AFP
Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung greift offenbar nicht. Die Bundesnetzagentur bestätigte einen Vorabbericht des ARD-Magazins "Panorama", wonach seit Inkrafttreten der Regelung im August 2009 über 57.000 Beschwerden eingingen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagte eine hohe Zahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe.
Trotz der vielen Beschwerden wurden nur neun Bußgelder verhängt, wie der Sprecher der Bundesnetzagentur der Nachrichtenagentur AFP sagte. Grund dafür sei der schwierig zu führende Nachweis, dass die Unternehmen ohne Einwilligung des Betroffenen angerufen hätten. Acht der neun Firmen hätten Widerspruch gegen die Bußgelder eingelegt. Darüber müsse nun zunächst das Amtsgericht Bonn entscheiden.
Es sei zu erwarten, dass die grundlegenden Rechtsfragen dann über den Instanzenweg vor dem Oberlandesgericht Köln geklärt werden. "Danach besteht dann die große Chance, dass sich Unternehmen, die einen Namen zu verlieren haben, an Recht und Gesetz halten", sagte der Sprecher.
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Der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte Panorama, das Gesetz habe bislang nicht gegriffen. Er forderte, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen. Der vzbv will am 14. Juli einen Zwischenbericht über eine umfassende Untersuchung zu unerlaubten Werbeanrufen vorstellen.
Nach dem im vergangenen August in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Verbraucher haben zudem mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Dies gilt auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Quelle: t-online.de , AFP
Bianka D. schrieb:
am 8. Juli 2010 um 10:50:13
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Unerlaubte Telefonwerbung
So einfach ist das leider doch nicht. Meine (VR-) Bank ruft gelegentlich an, weil es z.B. eine Änderung im
Steuergesetz gibt. Wenn man sich da nicht auskennt, merkt man garnicht, daß es garkeine Änderung gibt. Aber ich 'könnte ja mal wieder vorbeikommen, und es gäbe auch zufällig super neue Anlagen.'
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Hallo schrieb:
am 5. Juli 2010 um 12:28:37
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statt Auflegen
einfach mal nach Firmenanschrift und Name fragen, dann sollten die schon selbst auflegen.
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hm schrieb:
am 5. Juli 2010 um 11:55:49
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Alfons schrieb
Absolut richtig, kommentarlos auflegen ist das allerbeste. Und einfach nicht darüber ärgern, dass man extra unter der Dusche
hervorgekommen ist, ode die dampfenden Kochtöpfe sich selbst überlassen hat. ES BRINGT NICHTS UND STRESST NUR ZUSÄTZLICH.
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