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Gesetz zur Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

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Gesetz zur Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

11.12.2008, 16:41 Uhr | mash

Juristen wie Paul Kirchhof halten die Reform der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig (Foto: Imago) Juristen wie Paul Kirchhof halten die Reform der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig (Foto: Imago)Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer verstößt nach Ansicht unabhängiger Juristen gegen das Grundgesetz. Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der Vize-Präsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis und der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang äußerten in der "Rheinischen Post" massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Reform.

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Steuerrechtler bittet Köhler um Verzicht

Der Kölner Steuerrechtler Lang bat laut der Zeitung Präsident Horst Köhler in einem Brief, das Gesetz "wegen schwerer und offensichtlicher materieller Verfassungsverstöße nicht auszufertigen".

Kirchhof: Gesetz ist verfassungswidrig

Paul Kirchhof, der als berichterstattender Verfassungsrichter den Erbschaftsteuerbeschluss von 1995 vorbereitet hat, hielt das Gesetz nach Auskunft seines Instituts ebenfalls für verfassungswidrig. Der Vize-Präsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, äußerte "erhebliche Zweifel", wie sein Sprecher der Zeitung bestätigte. Der Berliner Staatsrechtler Battis hält die Reform "offensichtlich für verfassungswidrig".

Wichtigste Beschlüsse der Gesetzesreform

Die Reform der Erbschaftsteuer sieht unter anderem vor, dass Firmenerben 15 Prozent des Betriebsvermögens besteuern müssen, wird der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten. Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird - dabei wird die Vorgabe bei der Lohnsumme jedoch schärfer gefasst. Des weiteren wird selbst genutztes Wohneigentum wird komplett von der Erbschaftsteuer befreit. Damit konnten beide Koalitionsparteien ihre Kernforderungen durchsetzen.

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Notare rechnen mit großem Ansturm

Noch sollte der Verbraucher von einer Umsetzung der Neuregelung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts ausgehen. Dementsprechend rechnen die deutschen Notare rechnen zum Jahresende mit einem Ansturm. Genaue Zahlen könne er zwar noch nicht sagen, so Thomas Diehn, Sprecher der Bundesnotarkammer in Berlin, dem dpa-Themendienst. "Ich gehe aber davon aus, dass viele wegen der Reform bis Jahresende noch Schenkungen vornehmen werden."

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