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Gesetzesänderungen: Was Chefs und Mitarbeiter wissen sollten

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Was Chefs und Mitarbeiter wissen sollten

14.01.2010, 11:36 Uhr | t-online.de/business

Achtung, Gesetzesänderung (Foto: Imago)

Achtung, Gesetzesänderung (Foto: Imago)

Keine genetischen Untersuchungen in der Firma, dafür länger Anspruch auf Kurzarbeitergeld und weniger Bürokratie für die Unternehmen: Das neue Jahr hält für Chefs und Mitarbeiter einige gesetzliche Änderungen bereit. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Neuregelungen.

Ausländische Arbeitnehmer

Erleichtert wurde etwa die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. So können zum Beispiel Sprachlehrer aus dem Ausland dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge auch weiterhin muttersprachlich an Schulen unterrichten. Die Ende 2009 auslaufende Regelung wurde unbefristet verlängert. Zudem wurde die Definition der qualifizierten Beschäftigung im Ausländerbeschäftigungsrecht angepasst. Bislang galt als qualifizierte Beschäftigung als Tätigkeit, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt. Ab 2010 reicht dazu eine zweijährige Berufsausbildung aus. Das macht es für viele Migranten einfacher, in ihren Berufen unterzukommen, weil ihre Ausbildungen durch die neue Regelung anerkannt werden.

Rentenversicherung prüft Beiträge zur Unfallversicherung

Ab dem 1. Januar 2010 werden erstmalig auch Betriebsprüfer der Rentenversicherer ermitteln, ob der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Beiträge zur Unfallversicherung für 2009 gezahlt hat. Die Beitragsjahre bis 2009 werden noch von den Prüfdiensten der Unfallversicherungsträger untersucht. Vollständig werden die Rentenversicherer die Überprüfungen schrittweise bis zum 1. Januar 2012 übernehmen.

Kostenfreie Hotline

Noch Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung? Ab dem 4. Januar bietet eine kostenfreie Hotline Hilfe an: Unter 0800 6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.

Elektronischer Entgeltnachweis ELENA

Sparpotenzial für Unternehmen bietet laut dem Wirtschaftsministerium auch der "elektronische Entgeltnachweis", kurz ELENA. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, alle für die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter relevanten Daten an ein zentrales Verzeichnis der Deutschen Rentenversicherung weiterzugeben. Bis Ende 2011 sollen damit die Bürokratiekostenbelastungen der Wirtschaft um 25 Prozent abgebaut werden. Außerdem sollen durch ELENA Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld schneller bearbeitet werden können. Durch die elektronische Übermittlung der Informationen sinken Personal- und Verwaltungskosten, die Arbeitgeber sparen dem Ministerium zufolge jährlich rund 85 Millionen Euro.

Genchecks verboten

Bluttests bei Mitarbeitern und Stellenbewerber haben in letzter Zeit für Aufsehen gesorgt - etwa beim Autobauer Daimler. Diese Gesundheitschecks waren bislang vor der Einstellung neuer Kollegen gar nicht so selten. Sie erlauben Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand eines Bewerbers sowie auf deren Veranlagungen und Herkunft. Denn auch verwandtschaftliche Beziehungen oder regionale Abstammungen lassen sich an den Analysen ablesen. Am 1. Februar jedoch ist Schluss damit. Das so genannte Gendiagnostikgesetz tritt dann in Kraft - und verbietet solche Untersuchungen, unter anderem am Arbeitsplatz. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer genetischen Eigenschaften diskriminiert werden.

Länger Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Mit Kurzarbeit gelang es 2009 vielen Firmen, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Zunächst war die Dauer auf ein halbes Jahr beschränkt. Inzwischen können Mitarbeiter bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Frist bezieht sich auf Firmen, die erst 2010 mit der Kurzarbeit beginnen. Betriebe, die bereits 2009 Kurzarbeit angemeldet haben, dürfen diese auf bis zu zwei Jahre ausweiten. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen an, ab dem 7. Monat die Sozialversicherungsbeiträge voll zu übernehmen. Die Neuerung sollen Firmen unterstützen, die ihre Belegschaft trotz Krise halten wollen.

Künstlersozialabgabe sinkt

Eine gute Nachricht für im Kunst- und Medienbereich tätige Freiberufler, Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2010 von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent. Dadurch würden "Verwerter von Kunst und Publizistik" um 20 Millionen Euro entlastet, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


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