16.12.2010, 10:40 Uhr | oca, dpa
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeitarbeit kann für viele Firmen richtig teuer werden (Foto: imago) (Quelle: imago)
Hunderte Zeitarbeitsfirmen müssen sich warm anziehen. Denn nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Bezahlung von Leiharbeiter drohen den Unternehmen nun Nachforderungen von Löhnen und Sozialbeiträgen in Milliardenhöhe: Gewerkschaften zufolge können zehntausende Beschäftigte nachträglich Lohn einklagen. Auch dürfe die Stammbelegschaft nicht besser bezahlt werden. "Zeitarbeiter, für die keine gültigen Verträge bestehen, müssen ab Januar wie die Stammbelegschaften in den Unternehmen bezahlt werden, die sie ausleihen", sagte der Jenaer Rechtswissenschaftler Eberhard Eichenhofer.
Arbeitnehmer sollen Lohn einklagen
Das ergebe sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wenn es keine gültigen Tarifverträge gebe, gelte das "Equal-Pay-Prinzip". Allerdings bestehe kein Automatismus für eine höhere Bezahlung, sagte der Sprecher des BAG, Christoph Schmitz-Scholemann. Notfalls müssten Arbeitnehmer ihre Forderungen einklagen, auch mögliche Lohndifferenzen für die Vergangenheit - falls sie nicht verjährt sind. "Die Firmen sind ja nicht zu Zahlungen verurteilt worden. Das ist nicht Inhalt des Urteils", erklärte der BAG-Sprecher. Zudem habe das Bundesarbeitsgericht nicht für die Vergangenheit entschieden. Es spreche jedoch viel dafür, dass die Christliche Spitzenorganisation "auch in der Vergangenheit nicht tariffähig war".
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Das BAG hatte am Dienstag entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) künftig keine Tarifverträge mehr abschließen darf. Ihr wurde die Tariffähigkeit abgesprochen. Die CGZP soll Verträge für 200.000 bis 300.000 der mehr als 900.000 Zeitarbeiter in Deutschland abgeschlossen haben. Von bis zu 1600 Zeitarbeitsfirmen, darunter kleinen Verleihern, ist die Rede.
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer erklärte: „Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden.“ Nach Ansicht von Ver.di können auch Sozialversicherungsbeiträge nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarife erhoben werden. „Die Arbeitgeber können sich damit auf erhebliche Nachforderungen einstellen“, kündigte Ver.di-Vize Gerd Herzberg an.
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Leiharbeiter, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, hätten darauf einen gesetzlichen Anspruch. Mit der fehlenden Tariffähigkeit der Gewerkschaft gebe es nun auch keinen Tarifvertrag. Die Gewerkschaften wollen die Kläger unterstützen.
Auch nach Einschätzung der IG Metall können tausende Zeitarbeiter nachträglich gleichen Lohn einklagen. Außerdem seien nun die Sozialversicherungsträger am Zug, über Jahre hinweg nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, erklärte der Justiziar der Gewerkschaft, Thomas Klebe. Es handele sich voraussichtlich um Millionenbeträge. "Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben", sagte Klebe.
Die Entscheidung des BAG sei ein unübersehbares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen - weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen, sagte Klebe.
Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Schiller-Universität Jena, schloss nicht aus, dass jetzt kurzfristig neue Tarifverträge abgeschlossen werden, um die gleiche Bezahlung wie bei den Stammbelegschaften zu verhindern. "Die Arbeitgeber werden versuchen, sich neue Tarifpartner zu suchen."
Der Arbeitgeberverband Mittelständische Personaldienstleister (AMP) sieht "unter Umständen tausende Unternehmen sowohl in der Zeitarbeit als auch bei den Kunden in ihrem Bestand bedroht". Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln sprach als Konsequenz aus dem Urteil von einer möglichen "finanziellen Überlastung der häufig mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen".
Verschiedene Arbeitgeberorganisationen wie der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen verwiesen darauf, dass ihre Tarifverträge von dem Erfurter Urteil nicht betroffen sind.
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Quelle: dpa
Rosie schrieb:
am 16. Dezember 2010 um 21:50:45
(1)
(0)
klar doch
es sitzen doch schon Millionen auf gepackten Koffern um hier in das beste Sozialamt der Welt zu kommen. Alles umsonst, was unsere
Vorfahren und wir erst schwer erarbeiten mussten!!!
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Nemesis schrieb:
am 16. Dezember 2010 um 20:31:48
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Sad wird aber teuer
für unsere Experten,den angeblichen Zeitarbeitsunternehmern wie Nicole und Co. Vorbei ist,s mit der großen Klappe und
der Ausbeutung(Sklavenhaltung) von Arbeitnehmern. Jetzt geht,s ans Eingemachte. Und das ist gut so!!!
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Beobachter schrieb:
am 16. Dezember 2010 um 19:28:34
(2)
(0)
und Weihnachten werden wir beten
dass möglichst viele dieser von Merkel und Westerwelle unterstützen Verbrecherfirmen pleite gehen.
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