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Glücksspiel: Mann für Hausverlosung verurteilt‎

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Mann für Hausverlosung verurteilt‎

30.03.2010, 08:18 Uhr | dpa

Gericht: Hausverlosung ist verbotenes Glücksspiel (Foto: imago)

Er wollte sein Haus verlosen und wurde dafür nun verurteilt: Betrug und unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels sah das Münchener Landgericht in der Aktion, bei der mehr als 21.000 Interessenten jeweils 19 Euro überwiesen hatten. Der Veranstalter, ein 53 Jahre alter Geschäftsmann, bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung aufgebrummt.

Erst Quiz, dann Verlosung

Der Mann hatte seit Ende 2008 auf seiner Internetseite Teilnehmer für die Verlosung geworben. Alle Einzahler waren in den ersten Runden an einem Quiz beteiligt, das die Teilnehmerzahl reduzierte. Unter den letzten 100 Beteiligten sollte dann das Haus verlost werden, versprach der 53-Jährige.

Gericht: Verlosung war rechtswidrig

Das Angebot sei aber Betrug, befand Staatsanwältin Katja Schreiber: Der Geschäftsmann habe die Teilnehmer getäuscht, denn er habe ihnen nicht mitgeteilt, dass die Verlosung rechtswidrig sei. Schreiber forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Verteidiger: Es ging um Geschicklichkeit

Verteidiger Guido Bonges plädierte hingegen auf Freispruch. Zur "unerlaubten Veranstaltung einer Ausspielung", wie das Delikt korrekt heißt, gehöre nach bisheriger Rechtsprechung, dass der Gewinner überwiegend mit Glück den Preis bekomme. Im vorliegenden Fall habe die "Geschicklichkeit" der Teilnehmer im Vordergrund gestanden. Etliche vergleichbare Verfahren ruhen laut Bonges bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Charakter der Hausverlosungen. Diese wird im Sommer erwartet.

Einnahmen von 405.000 Euro

Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er habe die eingenommenen rund 405.000 Euro fast ganz verbraucht, nur etwa 50.000 Euro konnten noch sichergestellt werden. "Das ist die klassische Betrugsvariante", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Der Angeklagte solle die Strafaussetzung als "Ostergeschenk" betrachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


dpa  

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Kommentare (10)

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Thema: "Glücksspiel: Mann für Hausverlosung verurteilt‎"

Monaco schrieb: am 1. April 2010 um 12:46:56
(0) (0) Wer sind die Betrüger?
Von Betrug kann man nur sprechen, wenn am Schluß keiner das Haus erspielen kann. Dafür hat jetzt das Gericht
gesorgt! Das Gericht hat mit seinem Urteilsspruch dafür gesorgt, dass das mit viel Engagement ausgearbeitete Gewinnspiel erst zum Betrug an denen wird, die die letzte Runde erreicht haben und damit eine hohe Chance auf den Gewinn hatten. Hoffentlich gibt Stiny nicht auf und der europäische Gerichtshof spricht Recht!
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Joker schrieb: am 31. März 2010 um 09:31:44
(0) (0) weniger einmischen
Der Staat sollte sich weniger einmischen,wenn Bürger Kreativ werden.Der Immobilien Markt liegt am Grund.Ausserdem Teilen
sich den Markt die Sparkassen, Banken, Versicherungen und sonstige Branchenriesen.Aber wahrswcheinlich will diese Klientel die Verlosungen verhindern,weil die den privaten Bürger nicht den Gewinn gönnen.Ich finde an einer Immobilienverlosung nichts verwerfliches.Man kann sein Haus auch in Ebay setzen,Startpreis ein Euro.
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Hades schrieb: am 30. März 2010 um 17:32:26
(0) (0) Gewinner/Verlierer
Eine provokante Frage sei an dieser Stelle erlaubt, wieviel Geld würde der Staat einnehmen bei dem Kauf oder gar einer
Spende zu solch einem Los (21000 mal) oder wieviel erhält der Staat aus einem Immobilienerwerb von 19 € ?. Wieviele Bundesbürger währen an einem derartigen Eigentumserwerb interessiert und würden das pro Jahr auch so durchziehen. Ein Stadtschloss währe da bestimmt nicht mehr drinn für den Staat ;-). Schwarze Schafe gibt es überall, deshalb wenn notarielle Durchführung
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